Aktuell geistert ein bereits vor einigen Tagen gefälltes Urteil des OLG Köln zur WarnWetter-App-Streitsache zwischen dem Deutschen Wetterdienst (DWD) und WetterOnline durchs Internet (Az 6 U 180/17). In einem ersten Urteil wurde es dem DWD ja letztes Jahr untersagt, die App mit den Zusatzfunktionen kostenlos anzubieten.
WetterOnline stützte sich damals hauptsächlich auf eine Verletzung des Wettbewerbsrechts durch den DWD. Gleichzeitig wies man aber auch einen Konflikt mit dem Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWDG) hin. Der erste Standpunkt wurde jetzt vom OLG Köln gekippt: Eine kostenlose WarnWetter-App mit allen Funktionen wäre dem DWD nach dem Wettbewerbsrecht erlaubt. Da steht zwar eventuell noch eine Revision aus, aber grundsätzlich dürfte das soweit durch sein. Für andere öffentliche Institutionen und ihre Angebote mag das dann auch eine Art Grundsatzurteil darstellen.
Die DWD-WarnWetter-App wird aber dennoch nicht mehr kostenlos werden – schon gar nicht wird es Geld zurück geben. Dazu müsste man erstmal das Gesetz ändern: Denn § 6 Abs. 2 DWDG besagt eigentlich ganz klar, dass der Deutsche Wetterdienst für seine Dienstleistungen Vergütungen bzw. Gebühren zu verlangen hat. Die einzig relevante Ausnahme aus § 6 Abs. 2a Nr. 2 DWDG betrifft explizit nur Wetterwarnungen und Informationen über Strahlenbelastungen. Das wurde vom OLG Köln zwar noch nicht so entschieden und müsste auch von einem Verwaltungsgericht entschieden werden, aber da gibt es nach meiner Auffassung nicht viel zu rütteln. Deswegen: Das neue OLG-Urteil mag zwar für andere Fälle interessant sein, im Falle der DWD-App ist es aber nichts als heiße Luft…
Eine von vielen tausenden neoliberalen Vorstellungen von Gerechtigkeit. Der Staat darf keine Profite machen, das dürfen nur Private. Wenn etwas mit Steuergeldern bezahlt wird wird das als Diebstahl eingestuft da schon das erheben von Steuern als das eingestuft wird… von Wetterdiensten hängt dermassen viel Profit und Verlust ab das sich noch kein Privater getraut hat das Risiko zu übernehmen. Das überlässt man dem Staat und somit der Gesellschaft… in diesem Kontext ist das vorenthalten von staatlichen Gratisdiensten ebenso kriminell. Gegenüber den Steuerzahlern den die haben längst bezahlt…
Der Staat muss aber auch nicht jegliche Leistungen kostenlos bieten. Der Staat soll schließlich auch keine Verluste machen. Der DWD wird zwar aus Steuermitteln finanziert, aber grundsätzlich kann er natürlich für seine Dienste Geld verlangen. Muss er sogar, denn das minimiert die Menge aus Steuermitteln ja wieder, d.h. ist positiv für die Allgemeinheit. Denn damit kostet der DWD die Allgemeinheit weniger.