Microsoft Software Lizenzbestimmungen wurden auf Juli 2017 aktualisiert

Die „normalen“ Nutzer der Windows 10 1703 (Creators Update) haben die Lizenzbestimmungen noch vom Dezember 2016. In der neuen Insider für die kommende 1709 (Fall Creators Update), die am 17.Oktober offiziell erscheinen wird hat man diese nun auf Juli 2017 aktualisiert. Ich hab beide einmal verglichen und es wurde an zwei Punkten eine Änderung vorgenommen.

Ob dies noch aktualisiert wird, muss man abwarten. Unter Punkt 4: Übertragung So hat man aus: „Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben.“ in „Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben.“ geändert.

Der Punkt 7 Herabstufungsrechte wurde in Downgraderechte umbenannt. Hier wurde der ganze Abschnitt umgeändert. Selber aufrufen könnt ihr es über Einstellungen -> System -> Info -> Microsoft Software Lizenzbestimmungen lesen.

Das Original von 2016:

"7. Herabstufungsrechte. Wenn Sie ein Gerät von einem Hersteller oder Installer mit einer vorinstallierten Windows Professional-Version erworben haben und diese im Vollfunktionsmodus konfiguriert ist, sind Sie berechtigt, entweder eine Windows 8.1 Pro- oder eine Windows 7 Professional-Version zu nutzen, aber nur solange, wie Microsoft Kundendienst für diese frühere Version erbringt, wie in (aka.ms/windowslifecycle) dargelegt. Dieser Vertrag gilt für Ihre Nutzung der früheren Versionen. Wenn die frühere Version verschiedene Komponenten enthält, gelten Bestimmungen für solche Komponenten im Vertrag der früheren Version für Ihre Nutzung dieser Komponenten. Weder der Hersteller oder Installer noch Microsoft sind verpflichtet, Ihnen frühere Versionen zu liefern. Sie müssen die frühere Version separat erlangen, für die Sie eventuell eine Gebühr entrichten müssen. Sie können jederzeit eine frühere Version durch die ursprünglich erworbene Version ersetzen."

Die Änderung 2017:

"7. Downgraderechte. Wenn Sie ein Gerät von einem Hersteller oder Installateur mit einer vorinstallierten, nicht schulischen Windows Professional-Version erworben haben, sind Sie berechtigt, entweder eine Windows 8.1 Pro- oder eine Windows 7 Professional-Version zu nutzen, aber nur solange, wie Microsoft Kundendienst für diese frühere Version erbringt, wie in (aka.ms/windowslifecycle) dargelegt. Dieser Vertrag gilt für die Nutzung der früheren Versionen durch Sie. Wenn die frühere Version andere Komponenten enthält, gelten für die Nutzung solcher Komponenten durch Sie die entsprechenden Bestimmungen des mit der früheren Version mitgelieferten Vertrages. Weder der Hersteller bzw. das Installationsunternehmen noch Microsoft sind verpflichtet, Ihnen frühere Versionen zu liefern. Sie müssen die frühere Version separat erwerben. Hierfür wird Ihnen möglicherweise eine Gebühr in Rechnung gestellt. Sie sind jederzeit berechtigt, eine frühere Version durch die ursprünglich erworbene Version zu ersetzen."

Alles andere ist gleich geblieben. Man hat die Berechtigung zum Downgrade also noch einmal spezifiziert.

Tutorials und Hilfe

Ihr sucht weitere Tipps, Tricks und Tutorials für Windows 10? Dann schaut in unserem Wiki vorbei bzw. speichert die Seite in den Favoriten. Falls ihr Fragen habt, dann stellt diese (auch als Gast) ganz einfach bei uns im Forum. Wir werden versuchen euch bei euren Problemen zu helfen.

Microsoft Software Lizenzbestimmungen wurden auf Juli 2017 aktualisiert
zurück zur Startseite

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung für diesen Kommentar.

Aktuelle News auf Deskmodder.de
alle News anzeigen
Deskmodder