Die Bundesnetzagentur sieht bei den Meta Smart Glasses derzeit keinen Grund für ein Verbot. Das ist die wichtigste Einordnung in der laufenden Debatte um die Kamera-Brillen von Meta und Ray-Ban. HateAid hat zwar Strafanzeige gegen Meta, Ray-Ban, Oakley und mehrere Händler gestellt. Die zuständige Regulierungsbehörde bewertet die bisher geprüften Modelle aber anders. Nach ihrer Auffassung erfüllen sie aktuell nicht die Voraussetzungen für ein Einschreiten nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz.

LED-Signal reicht der Bundesnetzagentur
Entscheidend ist für die Bundesnetzagentur, ob unbeteiligte Dritte erkennen können, dass eine Aufnahme läuft. Bei den bislang geprüften Brillen von Meta und Ray-Ban sieht die Behörde diese Voraussetzung durch das integrierte LED-Signal als erfüllt an. Smart Glasses sind damit nach dieser Lesart nicht automatisch verboten, nur weil Kamera und Mikrofon in einem Brillengestell sitzen. Ein formelles Verfahren führt die Bundesnetzagentur aktuell nicht. Vom Tisch ist das Thema trotzdem nicht. Die Behörde beobachtet den Markt für Brillen mit Kameras und Mikrofonen weiter. Sollte sich ein Anfangsverdacht auf verbotene Anlagen ergeben, könnten Ermittlungen und ein Verwaltungsverfahren folgen.
HateAid geht strafrechtlich gegen Vertrieb vor
HateAid kommt zu einer anderen Bewertung. Die Organisation hat Strafanzeige bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gestellt. Die Anzeige richtet sich nicht nur gegen Meta. Genannt werden auch Verantwortliche von Ray-Ban und Oakley sowie die Geschäftsführungen mehrerer Händler. Dazu gehören laut HateAid Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt. Der Vorwurf lautet: Die Ray-Ban-Meta-Smart-Glasses seien als normale Brillen getarnte Aufnahmegeräte. Weil sie von klassischen Ray-Ban-Modellen kaum zu unterscheiden seien, könnten Menschen im öffentlichen Raum unbemerkt gefilmt werden.
ZIT prüft nun den Anfangsverdacht
Die Strafanzeige bedeutet noch nicht, dass ein strafbares Verhalten festgestellt wurde. Die ZIT prüft zunächst, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Erst danach entscheidet sich, ob daraus ein Verfahren wird. HateAid verweist auf das TDDDG. Dort geht es unter anderem um Aufnahmegeräte, die als Alltagsgegenstände getarnt sind. Bei Verstößen können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren drohen. Genau an dieser Stelle liegt der Streit. Für HateAid reicht die Ähnlichkeit zu normalen Brillen aus, um die Geräte als problematisch einzustufen. Die Bundesnetzagentur stellt stärker darauf ab, ob eine laufende Aufnahme für Dritte erkennbar ist.
Hamburgs Datenschutzbeauftragter bleibt kritisch
Auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs sieht die Brillen deutlich kritischer als die Bundesnetzagentur. Er hatte bereits erklärt, heimliches Filmen in der Öffentlichkeit verstoße gegen geltendes Datenschutzrecht. Aus seiner Sicht reicht die Erkennbarkeit im Alltag nicht aus. Die Meta Smart Glasses seien optisch kaum von normalen Brillen zu unterscheiden. Deshalb hält Fuchs ein Verbot in Deutschland weiter für möglich. Damit stehen mehrere Bewertungen nebeneinander. Die Bundesnetzagentur prüft unter dem Blickwinkel des TDDDG und der Erkennbarkeit einer Aufnahme. Datenschutzbehörden und Bürgerrechtsorganisationen schauen stärker auf die Wirkung im Alltag.
Missbrauch bleibt der eigentliche Konflikt
Unabhängig von der rechtlichen Einstufung bleibt der Missbrauch das zentrale Problem. In sozialen Netzwerken kursieren Videos, in denen Menschen mit Smart Glasses andere Personen ungefragt filmen und die Aufnahmen veröffentlichen. Besonders umstritten sind Videos, in denen Frauen in Alltagssituationen angesprochen, aufgenommen und später online gezeigt werden. HateAid sieht darin eine neue Form von Überwachungsdruck und digitaler Gewalt. Meta verweist auf Schutzmaßnahmen wie das LED-Signal und einen Manipulationsschutz gegen das Verdecken der Anzeige. Kritikern reicht das nicht. Sie argumentieren, dass Außenstehende im Alltag kaum sicher prüfen können, ob eine Brille gerade aufzeichnet.
Ich empfehle einen kleinen grünen Punkt an eine normale Sonnenbrille zu kleben und damit durch eine Haupteinkaufstraße zu laufen. Meine Wette: niemand bemerkt es und niemand spricht Euch wegen dem grünen Punkt an. Nun ja, BSI – der Witz war zu erwarten. Bitte wer geht mit einer Brille in die Saune ? Und bitte wie viele gehen mit einer normalen Brille schwimmen ?