Hamburger Datenschutzbeauftragter: Smart Glasses könnten in Deutschland verboten werden

Die Meta Smart Glasses geraten in Deutschland stärker unter Druck. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hält heimliche Aufnahmen mit solchen Brillen für unzulässig. Nach Prüfung seiner Behörde ist heimliches Filmen mit den Brillen datenschutzrechtlich nicht zulässig. Das Problem liegt vor allem in der Bauform. Die Meta-Brillen sehen normalen Brillen sehr ähnlich, können aber Fotos und Videos aufnehmen. Ein kleines Lämpchen am Rand soll anzeigen, wenn eine Aufnahme läuft. Nach Einschätzung der Behörde reicht das aber offenbar nicht aus, um unbemerkte Aufnahmen zuverlässig zu verhindern.

Foto: Meta

Heimliches Filmen verstößt gegen Datenschutzrecht

Thomas Fuchs ist in Deutschland für Meta-Dienste zuständig. Seine Behörde hat die Meta-Brillen ausführlich getestet und kommt nun zu dem Ergebnis, dass unbemerktes Filmen in der Öffentlichkeit gegen Datenschutzrecht verstößt. Die Behörde will deshalb gegen solche Verstöße vorgehen. Dazu gehören auch Bußgelder, wenn Personen heimlich mit Smart Glasses gefilmt werden. Gerade in öffentlichen Räumen entsteht damit ein neues Problem. Wer einer Person mit normaler Smartphone-Kamera begegnet, erkennt eine Aufnahme meist eher. Bei einer Brille ist das deutlich schwieriger, weil sie als Alltagsgegenstand getragen wird.

Sind Meta Glasses getarnte Kameras?

Fuchs hält auch ein vollständiges Verbot der Brillen in Deutschland für möglich. Der Hintergrund: In Deutschland ist der Besitz und Verkauf von Aufnahmegeräten verboten, wenn sie als Alltagsgegenstände getarnt sind. Nach Einschätzung des Hamburger Datenschutzbeauftragten könnten die Meta Smart Glasses genau darunter fallen. Sie sehen wie normale Brillen aus, können aber filmen und fotografieren. Zuständig für ein solches Verbot wäre nicht die Datenschutzbehörde, sondern die Bundesnetzagentur. Sie prüft dem Bericht zufolge derzeit das weitere Vorgehen.

Verkauf könnte gestoppt werden

Sollte die Bundesnetzagentur die Brillen als verbotene getarnte Aufnahmegeräte einstufen, hätte das deutliche Folgen für Meta. Dann dürfte der Konzern die Smart Glasses in Deutschland nicht mehr verkaufen. Noch ist das aber nicht entschieden. Derzeit geht es zunächst um die datenschutzrechtliche Bewertung des heimlichen Filmens und um die Frage, ob die Geräte selbst unter das Verbot getarnter Aufnahmegeräte fallen.

Neue Debatte um Smart Glasses

Smart Glasses werden technisch besser und unauffälliger. Genau das macht sie für Datenschutzbehörden problematisch. Die Geräte verbinden Kamera, Mikrofon und Alltagstauglichkeit in einer Form, die Außenstehende oft kaum erkennen können. Vor allem in privaten oder sensiblen Situationen kann das zum Risiko werden. Wer gefilmt wird, muss grundsätzlich erkennen können, dass eine Aufnahme stattfindet. Bei kaum sichtbaren Kameras in einer Brille ist diese Transparenz schwerer herzustellen.

Bundesnetzagentur am Zug

Für Meta bleibt die Lage damit offen. Die Datenschutzbehörde sieht heimliche Aufnahmen mit den Brillen kritisch und will Verstöße verfolgen. Ob daraus auch ein Verkaufsverbot wird, hängt aber von der Prüfung durch die Bundesnetzagentur ab. Sollte sie die Meta Smart Glasses als getarnte Aufnahmegeräte einstufen, könnte Deutschland für Meta zu einem schwierigen Markt werden. Bis dahin bleibt vor allem klar: Wer andere Personen heimlich mit einer solchen Brille filmt, riskiert datenschutzrechtliche Konsequenzen.

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