BSI stellt Sicherheitskriterien für Smartphones als Diskussionsgrundlage vor

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat heute eine Diskussionsgrundlage für Smartphones veröffentlicht, indem es um die Sicherheitskriterien und Anforderungen für Smartphones im Auslieferungszustand und darüber hinaus geht.

Hört sich erst einmal sehr bürokratisch an. Im Endeffekt geht es um Forderungen, die ein Hersteller (OEM) erfüllen muss, wenn er ein Handy in den Verkauf bringt. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Jedes neue Gerät bzw. die darauf vom Hersteller vorinstallierten Apps sowie die verbundenen Dienste müssen den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSVGO) sowie den nationalen Datenschutzregelungen in Deutschland entsprechen.
  • Zu jedem Gerätetyp muss eine Aussage über die Versorgung mit Betriebssystem-Updates (Hauptversionen) gemacht werden. Diese Erklärung muss die Zeitdauer der Unterstützung in Jahren nach der Veröffentlichung sowie die Mindestanzahl der geplanten Hauptversionen enthalten.
  • Neugeräte müssen mit dem letzten (neusten) Betriebssystem, das zum Zeitpunkt der Geräteveröffentlichung verfügbar ist, ausgestattet sein.
  • Geräte müssen über die Dauer von 5 Jahren nach Geräteveröffentlichung mit Sicherheits-Updates versorgt
    werden. Aus der Gerätebeschreibung muss klar ersichtlich sein, ab wann ein Gerät aus der Versorgung mit
    Sicherheits-Updates herausfällt.
  • Sicherheits-Updates müssen innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung zur Installation bereitgestellt werden.

Aber auch direkte Anforderungen an die Hardware wird gestellt.

  • Geräte müssen mit einer Vollverschlüsselung (full disk encryption) für den internen, fest verbauten Speicher ausgerüstet sein.
  • Bei Geräten mit externer Speicherkarte muss die Möglichkeit einer sicheren Verschlüsselung gegeben sein.
  • Es muss ein Prozess zum Entsperren des Bootloader angeboten werden. Dieser Prozess muss transparent sein, d.h. der Hersteller muss ein Tool dazu anbieten und/oder eine leicht verständliche Handlungsanweisung bereitstellen.

Datenschutz:

  • In der Systempartition dürfen nur Apps installiert sein, die spezielle (System-) Berechtigungen benötigen.
  • Im Rahmen eines sicheren Softwareentwicklungsprozesses müssen die Vorgaben des Plattformherstellers umgesetzt werden. Für Android wären dies zum Beispiel „Google Best Practices“.
  • Unter dem Begriff Telemetriedaten werden alle Daten (Nutzer- und Nutzungsdaten, Systemdaten) zusammengefasst, die ein Hersteller auf einem Gerät erhebt, um seine Produkte weiterzuentwickeln. Der Hersteller darf diese Daten nur nach vorheriger expliziter Zustimmung durch den Nutzer zu diesem Zweck weiterverarbeiten oder weitergeben.
  • Die Verwendung von Cloud-Diensten muss dem Nutzer vor der ersten Nutzung angezeigt werden und muss konform zur DSGVO erfolgen
  • Im Auslieferungszustand müssen relevante Einstellungen so gewählt werden, dass der Sicherheitsaspekt vor dem Komfort des Nutzers steht.
  • WLAN: Die automatische Verbindung zu bekannten WLANs muss abschaltbar sein.
  • Das Gerät muss einen Authentifizierungsmechanismus nach FIDO2 Standard anbieten, mit dem sich der Nutzer einfach gegenüber Web-Diensten authentisieren kann.

Wie oben schon geschrieben ist es eine Diskussionsgrundlage, die jetzt nach und nach abgearbeitet werden soll. Aber diese Forderungen sind durchaus berechtigt. Denn wenn man heute so sieht, wie manche Hersteller ihre Hardware mit Updates vernachlässigen dann geht es hierbei um den Schutz aller.

Wer sich das alles einmal durchlesen möchte, findet die PDF hier: bsi.bund.de/Herstelleranforderungen-Smartphones.pdf

BSI stellt Sicherheitskriterien für Smartphones als Diskussionsgrundlage vor
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4 Kommentare zu “BSI stellt Sicherheitskriterien für Smartphones als Diskussionsgrundlage vor

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