Webseitenbetreiber aufgepasst – Eingebettete YouTube-Videos sollen mit GEMA-Gebühren belegt werden

youtube-appDie GEMA ist nicht wirklicher Freund der Deutschen und mit der aktuellsten Meldung macht man sich bei Webseitenbetreibern auch nicht wirklich Freunde. Denn aktuell wird darüber berichtet, dass Webseitenbetreiber demnächst für eingebettete Videos von YouTube Gebühren an die GEMA zahlen dürfen.

Hier pocht man wieder auf das Uhrheberrecht, denn Videos die direkt eingebettet werden, können ja auch direkt angeschaut werden und man muss nicht zu YouTube wechseln.

Für mich ist das einfach nur lachhaft, was die GEMA hier wieder vor hat. Geld “eintreiben” auf Teufel komm raus. Folgende Begründung gibt die GEMA an:

[stextbox id=”zitat”]

Einfache Hyperlinks sind keine relevante Nutzungshandlung. Ohne diese würde das Internet nicht funktionieren. Embedded Content, bei dem für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt, sollte hingegen lizenziert werden.

[/stextbox]

 

Grundsätzlich ist Urheberrecht wichtig, doch nicht auf diese Art und Weise. Hier sollte man eher bei YouTube ansetzen und jeder User dort, sollte seine Videos deutlich kennzeichnen als geschütztes oder freies Material, so wie bei Bildern im Netz.

[via]

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