Smart Glasses verlassen zunehmend ihre bisherige Gadget-Nische. Kameras, Mikrofone, Lautsprecher und KI-Assistenten stecken inzwischen in Brillen, die auf den ersten Blick kaum noch von gewöhnlichen Modellen zu unterscheiden sind. Gleichzeitig wächst die Diskussion darüber, ob solche Geräte in der Öffentlichkeit überhaupt akzeptabel sind. Die Sorge dahinter ist nachvollziehbar. Niemand möchte heimlich gefilmt oder bei einem privaten Gespräch aufgenommen werden. Trotzdem läuft die Debatte häufig in eine merkwürdige Richtung. Statt darüber zu sprechen, welche Nutzung zulässig oder gesellschaftlich akzeptabel sein sollte, gerät die Technik selbst unter Generalverdacht. Dabei wäre eine andere Frage wesentlich interessanter: Was unterscheidet eine Kamera in einer Brille tatsächlich von den Kameras und Mikrofonen, die wir seit Jahren selbstverständlich in der Hosentasche tragen?

Die Kamera ist nicht das eigentliche Problem
Ein Smartphone lässt sich heute problemlos für Foto-, Video- und Tonaufnahmen verwenden. Technisch ist das längst Normalität. Bei Smart Glasses verändert sich zunächst vor allem die Form des Gerätes. Die Kamera befindet sich ungefähr auf Augenhöhe und folgt der Blickrichtung des Trägers. Eine Aufnahme lässt sich freihändig starten, ohne zunächst das Smartphone herauszuholen und sichtbar auf eine Person zu richten. Genau darin liegt ein tatsächlicher Unterschied. Das macht unerwünschte Aufnahmen mit einer solchen Brille potenziell unauffälliger. Daraus folgt allerdings nicht automatisch, dass jeder Träger einer Smart Glasses seine Umgebung heimlich filmt. Ebenso wenig gehen wir bei jedem Menschen mit einem Smartphone davon aus, dass dessen Kamera gerade Personen im Raum aufzeichnet. Die sinnvolle Diskussion müsste deshalb zwischen technischer Möglichkeit, tatsächlicher Nutzung und Missbrauch unterscheiden.
Hersteller haben das Problem längst erkannt
Dass Smart Glasses besondere Anforderungen an die Privatsphäre stellen, ist auch den Herstellern bewusst. Bei Metas aktuellen AI Glasses weisen LEDs darauf hin, wenn Fotos oder Videos aufgenommen beziehungsweise gestreamt werden. Nach Angaben des Unternehmens wird eine Aufnahme außerdem verhindert, wenn die entsprechende Hinweisleuchte verdeckt wird. Meta empfiehlt selbst, bei Foto- und Videoaufnahmen die Zustimmung der Personen in der Umgebung einzuholen und die Brillen nicht dort einzusetzen, wo eine besondere Erwartung an Privatsphäre besteht.
Das beseitigt das Problem natürlich nicht. Eine kleine LED wird nicht zwangsläufig von jedem wahrgenommen. Gleichzeitig zeigt sie aber, dass die Kamera nicht grundsätzlich als unsichtbares Aufnahmegerät konzipiert ist. Komplizierter wird die Sache durch KI-Funktionen. Eine Kamera kann inzwischen auch dazu dienen, die Umgebung für einen KI-Assistenten zu erfassen. Der Nutzer kann beispielsweise nach einer Pflanze oder einer Sehenswürdigkeit fragen, die sich gerade in seinem Blickfeld befindet. Damit verschwimmt zunehmend die bisher einfache Trennung zwischen einer aktiven Kamera und einer klassischen Foto- oder Videoaufnahme.
Smart Glasses sind tatsächlich unauffälliger
Die Datenschutzbedenken einfach als Technikangst abzutun, wäre allerdings genauso falsch. Wearable-Kameras besitzen Eigenschaften, die sie von einem Smartphone unterscheiden. Eine Brille wird über längere Zeit getragen. Ihre Kamera bewegt sich mit dem Nutzer und befindet sich ständig in einer Position, aus der theoretisch aufgenommen werden könnte. Vergleichbare Fragestellungen gibt es bereits bei körpergetragenen Kameras. Datenschutzleitlinien zu Bodycams beschäftigen sich deshalb unter anderem mit Transparenz gegenüber Betroffenen, Datenminimierung und der Frage, wann eine Aufnahme tatsächlich erforderlich ist. Audio und Video müssen dabei sogar getrennt betrachtet und jeweils gerechtfertigt werden. Bei Smart Glasses kommt ein weiterer Faktor hinzu: Sie sehen immer weniger wie Kameras aus. Genau darüber sollte gesprochen werden. Nur ist „weniger auffällig“ etwas anderes als „heimlich“.
Das Smartphone verschwindet erstaunlich oft aus der Diskussion
Wer Smart Glasses grundsätzlich wegen der Möglichkeit unerwünschter Aufnahmen ablehnt, müsste konsequenterweise erklären, warum andere Aufnahmegeräte anders behandelt werden sollen. Mit einem Smartphone kann fotografiert, gefilmt und Ton aufgenommen werden. Actioncams sind klein und können am Körper befestigt werden. Selbst zahlreiche Smartwatches besitzen Mikrofone. Natürlich existieren praktische Unterschiede. Ein Smartphone muss normalerweise gehalten und ausgerichtet werden. Das macht eine Aufnahme häufig leichter erkennbar. Eine Smart Glasses befindet sich dagegen ohnehin am Kopf.
Das ist ein valides Argument für hohe Anforderungen an Transparenz und Aufnahmeindikatoren. Es ist aber kein Argument dafür, das Smartphone bei einer grundsätzlichen Diskussion über unerwünschte Aufnahmen gedanklich auszublenden. Wenn das Schutzziel lautet, dass Menschen nicht heimlich aufgenommen werden sollen, muss die Regel zunächst das unerwünschte Aufnehmen adressieren. Anschließend kann geprüft werden, ob bestimmte Geräte aufgrund ihrer Bauweise ein zusätzliches Risiko darstellen und deshalb weitergehende Regeln benötigen. Andernfalls reguliert man das sichtbare Symbol eines Problems statt des Problems selbst.
Rechtlich sind ebenfalls mehrere Dinge zu trennen
Auch rechtlich werden in solchen Diskussionen schnell unterschiedliche Sachverhalte vermischt. Das Tragen eines Gerätes mit integrierter Kamera, das Anfertigen einer Aufnahme, das Mitschneiden eines Gesprächs und die spätere Veröffentlichung des Materials sind unterschiedliche Vorgänge. Gerade Tonaufnahmen können in Deutschland erheblich problematischer sein, als vielen Nutzern bewusst sein dürfte. § 201 StGB stellt unter bestimmten Voraussetzungen bereits die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe. Bei Bildern und Videos kommen wiederum andere rechtliche Fragen hinzu. Je nach Situation können unter anderem Persönlichkeits- und Datenschutzrechte eine Rolle spielen. Eine einfache Universalregel nach dem Muster „Smart Glasses sind legal“ oder „Smart Glasses sind illegal“ funktioniert deshalb nicht. Entscheidend ist, was mit dem Gerät in welcher Situation gemacht wird.
Hausrecht ist eine andere Baustelle
Davon zu unterscheiden sind Regeln auf privatem Gelände oder bei Veranstaltungen. Ein Betreiber kann für seine Räumlichkeiten Vorgaben zum Einsatz bestimmter Geräte machen. Vergleichbare Einschränkungen kennen wir beispielsweise bei professionellen Kameras auf Konzerten und Veranstaltungen. Dann lautet die Aussage aber nicht automatisch: Diese Technik ist generell rechtswidrig. Sie lautet zunächst lediglich: Wir möchten diese Technik hier nicht. Das kann aus organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen nachvollziehbar sein. Eine solche Entscheidung sollte aber nicht mit einer allgemeinen rechtlichen oder moralischen Bewertung der Technik verwechselt werden.
Was passiert mit Smart Glasses in Sehstärke?
Noch komplizierter wird die Diskussion dadurch, dass Smart Glasses zunehmend tatsächlich Brillen sind. Verschiedene Modelle lassen sich bereits mit Korrektionsgläsern ausstatten. Damit trägt ihr Besitzer nicht zusätzlich zu seiner normalen Brille irgendein technisches Gadget, sondern verwendet das Gerät gleichzeitig als alltägliche Sehhilfe. Das verändert die Fähigkeiten der eingebauten Kamera nicht. Praktisch macht es pauschale Geräteverbote aber schwieriger. Aktuelle Modelle sind für informierte Beobachter teilweise noch anhand ihrer Kameras, LEDs oder kräftigeren Bügel zu erkennen. Mit jeder Gerätegeneration dürfte diese Unterscheidung schwieriger werden. Eine Kontrolle müsste irgendwann entscheiden, ob eine optisch vollkommen gewöhnliche Korrektionsbrille gleichzeitig ein Computer mit Kamera und Mikrofon ist.
Die Technik wird zunehmend unsichtbar
Das dürfte ohnehin die entscheidende Entwicklung der kommenden Jahre sein. Mikrofone stecken bereits in Kopfhörern, Uhren, Notebooks und zahlreichen anderen Alltagsgeräten. Kameras sind in Smartphones derart selbstverständlich geworden, dass ihre bloße Anwesenheit kaum noch wahrgenommen wird. Bei Smart Glasses dürfte etwas Ähnliches passieren. Die Komponenten werden kleiner und die Gehäuse unauffälliger. Irgendwann wird sich aus einigen Metern Entfernung kaum noch feststellen lassen, ob jemand eine gewöhnliche Brille oder einen vernetzten Computer mit Kamera, Mikrofon und KI-Funktionen trägt. Spätestens dann funktioniert eine gesellschaftliche Regel nach dem Prinzip „dieses Gerät sieht verdächtig aus“ nicht mehr. Wir werden deshalb über Regeln für das Verhalten sprechen müssen und nicht nur über die Hardware.
Datenschutzbedenken sind berechtigt, Generalverdacht nicht
Smart Glasses schaffen reale neue Herausforderungen für die Privatsphäre. Eine ständig auf Augenhöhe verfügbare Kamera senkt die praktische Hürde für Aufnahmen. KI-Funktionen werfen zusätzlich die Frage auf, wann eine Umgebung lediglich analysiert und wann Material gespeichert oder übertragen wird. Darüber muss gesprochen werden. Hersteller müssen Aufnahmeindikatoren entwickeln, Manipulationen möglichst verhindern und transparent erklären, wann Kameras und Mikrofone aktiv sind. Nutzer wiederum müssen akzeptieren, dass eine technisch mögliche Aufnahme nicht automatisch gesellschaftlich angemessen oder rechtlich zulässig ist. Umgekehrt sollte aus einer Kamera im Brillenrahmen kein pauschaler Verdacht gegenüber ihrem Träger entstehen. Denn das eigentliche Problem ist nicht, dass wir plötzlich Kameras mit uns herumtragen. Das tun wir seit Jahren. Neu ist lediglich, wo wir sie tragen.
Ich finde es schwierig bin auch Brillenträger mit Sehstärke, ich bin grundsätzlich gegen Smart Glases, weil jedes Gerät ist eingreifbar. Hätte ehr die Sorge das die Brille dann gehackt wird, und konstant die Umgebung aufgenommen wird, und die LED vorher deaktiviert wird.
Die Sorge ist nachvollziehbar, betrifft aber nicht nur Smart Glasses. Kameras und Mikrofone stecken längst in vielen vernetzten Geräten. Entscheidend sind daher Absicherung und klare Hinweise, wann tatsächlich aufgenommen wird.
Netter Strohhut!
Die vernetzten Geräte werden nicht ständig und verdeckt von Personen in der Öffentlichkeit getragen.
Wie im korrekt Artikel erwähnt, kann man filmende Leute mit Smartphones erkennen und versuchen, sich dem Filmen zu entziehen, wenn man dies nicht möchte. Leider ist das nicht immer möglich, da man es nicht immer mitbekommt. Smart Glasses würden diese Situation deutlich verschlimmern.
Abgesehen davon, dass nicht jeder ungefragt gefilmt oder als Datenmaterial für eine KI in der Cloud verarbeitet werden möchte, ist die Missbrauchsgefahr bei Smartglasses erheblich größer.
Zum einen erkennt man von weitem keine LED und zum anderen kann diese, wie bei den Airtags, untauglich gemacht werden.
Bereits jetzt ist der Missbrauch und das heimliche Filmen von Frauen bis hin zu Rizzvideos ein enormes Problem, das der Artikel komplett außen vor lässt:
https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/heimlich-gefilmt-100.html
Diesen Missbrauch kann man nicht ignorieren oder kleinreden, nur weil er bereits mit Smartphones möglich ist.
Schließlich ersetzen Smartglasses nicht Smartphones, sondern ergänzen diese, sodass man sich in der Öffentlichkeit dem nicht mehr entziehen kann.
Daher ist ein Verbot von Smartglasses mit Kamera die einzige Möglichkeit.
Denkbar wäre eine Technik wie bei den neuen AirPods, die nur das nahe Umfeld in schlechter Qualität erfassen.
Das größte Problem an den Smart Glasses ist, dass man sie mit Leichtigkeit so modifizieren kann, dass eben keinerlei LED mehr während Aufnahmen sichtbar sind. Passende LED-Sticker für Ray-Ban Glasses gibt es in jedem Onlineshop zu kaufen.
Dem Grundgedanken stimme ich zu. Am Ende ist entscheidend, wie die Technik genutzt wird. Smart Glasses würde ich trotzdem nicht mit Smartphones gleichsetzen, da Aufnahmen damit deutlich unauffälliger und spontaner möglich sind. Genau deshalb sollte man die Technik nicht verteufeln, die niedrigere Hemmschwelle aber auch nicht kleinreden
Genau das ist der entscheidende Punkt. Smart Glasses senken durch ihre Bauform die Hemmschwelle für unauffällige Aufnahmen. Das sollte man nicht kleinreden – daraus aber einen Generalverdacht gegenüber der Technik oder ihren Nutzern abzuleiten, geht ebenso zu weit.
Genau das ist der springende Punkt, wie sie genutzt wird…und aus Erfahrungen weiss man leider, dass soetwas grundsätzlich missbraucht wird, sei es gewollt, oder ungewollt… Finde diese Brillen auch verboten, oben in den ersten Beiträgen wurden unzählige Gründe schon genannt. Man merkt es nicht, man sieht es nicht und alles andere ist auch nicht sichtlich erkennbar… Überall wo Überwachungskameras sind, sind auch Warnschilder, oder ist erkennbar, dass dort alles gefilmt wird.. Wie genau möchte man das mit der Brille gestalten??
Ich finde den Artikel scheinheilig. Hier wird scheinbar (weil man ein Technik-Freak ist und nicht zugeben will, daβ einem die Technik über den Kopf wächst ??) abgewogen, was nicht abgewogen werden kann. Diese Entwicklung ist nicht (mehr) kontrollierbar und wird es niemals sein. Wenn man kein Orwellsches 1984 „jeder gegen jeden“ will, muβ man radikale Lösungen in Erwägung ziehen (man kann die Brille neben dem Bett auf den Nachttisch legen“, während man mit seinem Partner / seiner Partnerin verkehrt und das Ganze dann ohne Zustimmung in’s Internet stellen; … ist so ähnlich ja bekanntermaβen entweder schon geschehen). Also Verbieten oder Orwell ist die Alternative und so ein Blababla-Rumgeeiere, wie der Artikel helfen da gar nicht !
„Verbieten oder Orwell“ ist keine sachliche Auseinandersetzung, sondern ein falsches Dilemma. Das genannte Beispiel lässt sich seit Jahrzehnten mit praktisch jeder Kamera umsetzen und ist kein spezifisches Problem von Smart Glasses. Genau deshalb wägt der Artikel technische Möglichkeiten, Missbrauch und Regulierung getrennt voneinander ab. Das als „Blababla-Rumgeeiere“ abzutun, ersetzt diese Abwägung nicht durch ein Argument. Jetzt fehlt eigentlich nur noch der Hinweis auf irgendeine angebliche „Privilegierung“ – dann wäre das übliche Schlagwortset komplett.
naja wer unerlaubte Aufnahmen machen möchte kann das schon heute problemlos mit Handy Knopflochkamera Spycam usw… Apple arbeitet gerade an Airpods mit Cam, was dann noch weitaus unauffälliger ist als ne Brille.
Man sollte nicht die Technik verteufeln, sondern die illegale Nutzung härter bestrafen! Es kommt ja auch keine auf die Idee Buttermesser zu verbieten, obwohl damit auch schon Menschen getötet wurden (was wohl weitaus schlimmer ist als ne illegale Aufnahme)
@RodgerOver
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man kann die Brille neben dem Bett auf den Nachttisch legen“, während man mit seinem Partner / seiner Partnerin verkehrt und das Ganze dann ohne Zustimmung in’s Internet stellen;
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kann ich mit jeder anderen Cam auch und auch so das man das nicht mitkriegt!
Nicht den Boten hängen sondern den Täter!
Verbieten wir doch alles was missbraucht werden kann, dann sind wir wieder in der Steinzeit…
Danke für den sehr objektiven Bericht. Das motiviert, weiter über das Thema Smart Glasses zu diskutieren oder zu schreiben. Fast ähnlich wie mit der KI – in der Schule: Prüfungen, Diplomarbeiten etc.
Natürlich liegt der Fehler darin wie die Cams genutzt werden können. Ich gehe am Strand entlang und nehme angenommen Füße auf weil sie ein Fetisch sind. Das wäre im Prinzip ja noch harmlos da keinerlei Gesichter gezeigt werden.
Ich sehe das Problem aber anders. Im Prinzip läuft es darauf hinaus, dass die Gläser angepasst werden können an die jeweilige Sehstärke, sprich die Smarte Brille ist ein fester Bestandteil des Lebens. Selbst wenn die Kamera leuchtet beim aufnehmen, kann man das leicht unterbinden. Was also wenn ein Lehrling, bei der Gesellenprüfung, keine Ahnung davon hat was ihm der Prüfer der Innung da zum Fraß vorwirft, dank seiner Brille, der KI dahinter, aber auf einmal eine Antwort findet?
Der Teufel liegt im Detail. Rein rechtlich, wenn die Brille seine Sehkraft unterstützt, hat der Prüfer keinerlei Legitimation ihm die Brille abzunehmen. Aber, die Brille des Lehrlings könnte auf die Gläser die richtige Antwort projizieren, ohne das der Prüfer es merkt. Aus diesem Grunde sehe ich diese Brillen zweischneidig. Aufnahmen und Datenschutz sind das Eine, aber eine Brille mit KI ist was vollkommen anderes. Das steckt noch in den Kinderschuhen, das weiß ich, aber es wird kommen und nicht mehr lange dauern.
Ich weiß auch nicht wie das umgesetzt werden soll nach der deutschen Rechtssprechung. Störsender installieren bei Prüfungen? Damit die Internetsignale unterbunden werden? Das wäre ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
Brille abnehmen? Das noch viel weniger. Wir bewegen uns hier in einer massiven Grauzone die das deutsche Recht noch nicht geregelt hat.
Störsender bei Prüfungen sehe ich nicht als Eingriff in Persönlichkeitsrechte.
Ich habe meine Prüfungen noch in der Vor-Smartphone-Zeit gemacht aber schon da war es verboten, eigene persönliche Gegenstände mit in die Prüfung zu nehmen.
Schreibmaterial, ja sogar der Taschenrechner wurde gestellt.
Wurde trotzdem ein persönlicher Gegenstand gefunden und wenn es nur ein Bleistift war, hieß es knapp: Durchgefallen!
Warum soll so etwas nicht auch heute möglich sein?
Da könnten bei Prüfungen auch Smartglasses, selbst wenn die optische Gläser haben, schlicht verboten werden.
Muss der Prüfling eben seine Ersatzbrille aufsetzen.
Hat er keine, muss er sich eine besorgen.
In der IHK und HWK lassen wir die Prüflinge schalt seit 2021 Skartwatch und Handys ausschalten und auf den auf dem Tisch umgedreht hinlegen. Wer mit einer Smarten Brille erscheint wird vorher belehrt und kann nach Hause gehen fertig.
Klingt etwas unrealistisch. Ich wage mal einen Blick in die Zukunft. Vermutlich werden sich smarte Brillen, wie jede andere Technik, die sich in irgendeiner Form als nützlich erweist, mehr und mehr durchsetzen. Da die meisten Menschen heutzutage sowieso eine Brille tragen, werden smarte Brillen in Sehstärke angeboten. Genauso wenig wie man heute für eine Brille eine Ersatzbrille hat, wird man für die smarte Brille auch keine Ersatzbrille haben. Brillen sind ja an sich schon heutzutage ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Ich gehe davon aus, dass man aus rechtlichen Gründen niemanden die Teilnahme an einer Prüfung verweigern darf, nur weil er eine Brille benötigt und sich für eine smarte Brille entschieden hat. Schlussendlich wird man wie bei jeder neuen Technik lernen müssen, damit umzugehen. Ich denke da an meine Jugend zurück. Da haben die Lehrer kategorisch untersagt, dass programmierbare Taschenrechner Lösungen enthalten durften. Insgesamt haben sich die Lehrer damit nur lächerlich gemacht. Selbstverständlich hatten alle programmierbaren Taschenrechner und sich die Arbeit gemacht, dort Lösungen einzuspeichern. Die Lehrer selbst konnten die Taschenrechner nicht mal bedienen. Gebraucht hat man die Lösungen in der Regel nicht, da man schon beim Einspeichern in den Rechner selbst genug gelernt hatte. Insgesamt macht es schlicht keinen Sinn, moderne Technik zu verbieten, vielmehr muss man lernen, damit umzugehen.
Wer einen Führerschein mit Brilleneintrag hat, der muss eine Ersatzbrille haben!
Hat er keine Ersatzbrille dabei, gibts ein Verwarngeld!
Also sollte es für Führerscheininhaber kein Problem sein, die Ersatzbrille aufzusetzen.
Und was die Taschenrechner angeht:
In meiner Schule waren bis zur 6. Klasse Taschenrechner im Unterricht schlicht verboten.
Selbst solche, die nur die 4 Grundrechenarten konnten.
Und ab der 11. Klasse wurden die Taschenrechner bei Klassenarbeiten von der Schule gestellt.
Eigene Taschenrechner waren bei Klassenarbeiten schlicht verboten.
Wurde jemand damit erwischt gabs gleich eine 6 bzw. 0 Punkte für die Klassenarbeit.
Und was Prüfungen allgemein angeht:
Der Prüfer/die Prüforganisation bestimmt die Teilnahmebedingungen.
Und die Teilnahmebedingungen sind vorher bekannt.
Wer trotzdem dagegen verstößt, tut das absichtlich und kann sich nicht beschweren, wenn er dann von der Prüfung ausgeschlossen wird.
Die Aussage mit der Ersatzbrille ist offensichtlich falsch: https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/muss-eine-ersatzbrille-im-auto-dabei-sein?utm_source=copilot.com
das mit der Brille und deren Eintrag im Führerschein ist ja per se etwas eigenartig:
wer beim Ablegen des Führerscheins (oftmals in den späten Jugendjahren (16-20?) schon eine Brille brauchte, bekommt den Eintrag im Führerschein.
Wer erst später eine Brille verschrieben bekommen hat und besser nicht ohne Brille fahren sollte bekommt diesen Eintrag von Amts wegen nicht. Nicht einmal, wenn der Führerschein erneuert wird (vom „Lappen in grau“ in rosarot und mittlerweile im Kartenformat).
Ist jetzt man dritter oder vierter Führerschein; brauche seit mehr als 30 Jahren eine Brille und habe immer noch keinen Eintrag.
Verstehe das wer will.
Wenn du einen LKW-Führerschein hast, dann musst du, wenn du älter als 50 bist, alle 5 Jahre zum Gesundheitscheck.
Und da ist auch ein Sehtest dabei.
Und dann wird der Führerschein bei Bedarf auch geändert.
LKW ist jetzt aber wieder eine andere Hausnummer.
In meiner EInfältigkeit bin ich von einem PKW Führerschein ausgegangen.
Deshalb meine Einlassung („16-20 Jahre“). LKW geht ja erst ab 18 rsp. 21 Jahren.
Dachte das wäre damit erkenntlich.
Aber danke für den Hinweis.
Wer Smart Glasses grundsätzlich wegen der Möglichkeit unerwünschter Aufnahmen ablehnt, müsste konsequenterweise erklären, warum andere Aufnahmegeräte anders behandelt werden sollen.klingt irgendwie wie schon mal von mir ausgesprochen hier:
https://www.deskmodder.de/blog/2026/08/15/meta-smart-glasses-bundesnetzagentur-sieht-derzeit-keinen-grund-fuer-ein-verbot/#comment-343133
mit meinem Smartphone könnte ich noch viel unauffälliger Sachen filmen oder fotografieren, die justitiabel sind.Kein Ton, keine LED und so tun, als wenn man im Internet surft. Kriegt keiner mit.
Und? Kommt jemand jetzt auf die Idee alle Smartphones zu verbieten?
„Hersteller müssen Aufnahmeindikatoren entwickeln, Manipulationen möglichst verhindern und transparent erklären, wann Kameras und Mikrofone aktiv sind.“
Das wird am eigentlichen Problem, dass einfach zu jeder Zeit jedwede Aufnahmemöglichkeit existiert, nichts ändern. Manche Dinge lassen sich nur lösen, wenn man das Problem an der Wurzel packt. Nicht jede technologische Entwicklung ist pauschal als etwas positives zu empfinden, doch genau das wird aber immer wieder als neutrale Basis angenommen. Ganz nach dem Motto „Das Instrument ist erstmal neutral, doch der Nutzer entscheidet, ob er es zu einer Waffe oder zu etwas Nützlichem macht“ – Diese Denke ist kein Naturgesetz! Manchmal ist es eben sinnvoller, wenn man das Instrument X erst gar nicht entwirft oder zulässt, damit dessen negative Konsequenzen erst gar nicht entstehen können. Nur weil man mit etwas gute oder neutrale Dinge machen kann, bedeutet es schließlich nicht, dass man dafür auch über Leichen gehen sollte. Auf die Waagschale legen ist das Zauberwort. Dass das Big-Tech selbst nicht macht, ist ja kein Geheimnis, aber dass man als Ottonormal jeden Mist auch irgendwie gutreden, auf jeden Zug aufspringen oder schon fast krampfhaft relativieren muss, übertüncht damit lediglich die fehlende Verantwortung und die Kurzsichtigkeit mit einer vermeintlich differenzierten Betrachtungsweise.
„Denn das eigentliche Problem ist nicht, dass wir plötzlich Kameras mit uns herumtragen. Das tun wir seit Jahren. Neu ist lediglich, wo wir sie tragen.“
Und übermorgen gibt es dann Kontaktlinsen mit viel mehr als das. Will man auch dann das Thema so auf diese relativierende Eigenschaft herunterbrechen? Zu der Thematik gehört eben viel mehr. So, wie es heute bereits einen Riesenunterschied macht, ob man die Kamera, die früher(tm) ja aus einem riesenfetten, nicht übersehbaren Apparat bestand, mit sich trug, anstelle des Smartphones, macht es entsprechend auch einen Riesenunterschied, ob das heute nun in Form einer Brille oder morgen in Form von Linsen oder Augenbrauen getragen wird. Die Funktionalität mag mehr oder weniger gleichbleiben, aber die Szenarien, der Kontext und das Ausmaß unterscheiden sich um Dimensionen.
Ganz klar verbot☝️ Auf Audio Aufzeichnung ohne Erlaubnis steht Geldstrafe oder Bunker in Deutschland. Plus Zivilrechtliche Maßnahmen wie Schadensersatz zb. Redaktiosneeting, Security Briefing, Personalgespräch etc.
Die ganze Diskussion halte ich für total überflüssig, weil eh keiner mehr da ist der Verbote oder Regelungen durchsetzt. (Oder wollt Ihr selbst das Gesetz in die Hand nehmen und Euch prügeln?). Und bitte wer hält sich denn in diesem Land BRD noch an Regelungen oder Verbote ? Da brauche ich hier nur auf die Radfahrer schauen, wo in dieser deutschen Großstadt 50% auf der falschen Straßenseite fahren und 90% Fußwege benutzen, die für Radfahrer nicht frei gegeben sind. Wer meint er habe zu viel kostbare Lebenszeit und viel zu viel Geld kann ja dann auch noch klagen. Fragt sich nur ob der Vorgang nicht gleich eingestellt wird oder wann es überhaupt mal zu einem Urteil kommt, wegen der längst total überlasteten Justiz mit ihren immer mehr fragwürdigen Urteilen abweichend vom gesunden Menschenverstand. Und dabei wartet längst KI gesteuerte Fake mit einem Tsunami auf das Überrollen der Justiz.
hi,
ich benötige eine Brille zum Auto fahren. Dort habe ich auch eine Dashcam.
eine Dashcam im Auto zu betreiben, um bei einem Unfall Aufnahmen als Beweis zu
verwenden, ist erlaubt. (auch wenn sie datenschutzrechtlich nicht perfekt sind. BGH2018)
Wenn ich nun Smart Glasses statt Brille+Dashcam nutzen würde wäre es doch das selbe.
Stimmt so nicht! nicht jede Dashcam ist erlaubt, diese muss einige Vorgaben erfüllen das sie erlaubt ist… und dank KI ist das eh bald wertlos. Da kommt der gegnerische Anwalt und unterstellt das das Ganze ein KI Fake ist… und raus ist die Dashcam!
Das Grundproblem ist ja, dass selbst Menschen, die keine Affinität zu solch technischen Dingen haben sich, so sie Wert auf Privatsphäre legen, sich mit technischen Fragen befassen müssen. Gleichzeitig ist Technik, heute für Jederman relativ leicht verfügbar. Viele Menschen wissen nicht einmla, was technisch möglich ist. Hinzu kommt, dass, wenn Grundrechte missachtet werden, die „Geschichte“ erst einmal in der Welt ist und man davon ausgehgen muss, dass sie nie wieder verschwindet. Auch der Rechtsweg ist vielleicht formal möglich, aber mal im Ernst, wer ist denn Willens und in der Lage Zeit und Geld in dei Hand zu nehmen um Recht noch ewiger Zeit durchzusetzen?
Bedeutet doch im Ergebnis, Technischer Fortschritt bedeutet, dass Hersteller von Technik und Anwender gleichermaßen bewusst Rechte Dritter aktiv einzubeziehen haben. Es ist doch naiv anzunehmen, dass Herstellerhinweise, der Nutzer ist Verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen etwas nutzen. Der Preis für Missachtung muss sehr hoch sein. Sicher muss das Rechtssystem angepasst werden.´und vor allem schneller werden. Wer absolute Schutzrechte rechtlich zusichert, der muss auch Wege finden die praktikabel für alle zu ermöglichen.
Natürlich kann auch ein jeder zu Hause neben dem Aufkleber „Werbung unerwünscht“ auch weitere Aufkleber für die Einhaltung (von Selbstverständlichkeiten) zur Einhaltung der Privatspäre an die Haustür ider Toreinfahrt heften.
re: Der Preis für Missachtung muss sehr hoch sein.
Das wird niemals funktionnieren, weil, wie die Engländer sagen, „the battle of sexes will never be won, because there is too much fraternizing with the ennemy“. Die Tech-freaks denken einfach nicht an Datenschutz, der ist ihnen komplett egal, wenn sie ihr neues technisches Ding für teuerstes Geld nicht kriegen, dann schnappen die über. Darüberhinaus beobachte die (europäische) Datenschutzdebatte jetzt seit 30 Jahren sehr genau. Die Regierungen sind nie effektiv gegen den Datenklau bei den Firmen im Internet (im Verhältnis BtoC (business to customer) vorgegangen, weil es sie im Verhältnis Gouvernment to Citizen arrangiert. Sie können die durch die Firmen gerissenen Löcher im Datenschutz dann gegenüber dem Bürger ausnutzen. Siehe Palantir und den Hochverrat, den die Grünen In Baden-Württemberg diesbezüglich gerade betreiben.
Ich wiederhole: es geht nur Verbieten (oder Geroge Orwell auch im Privatbereich). Da muβ man sich entscheiden. Dazwischen gibt es nichts und das kann auch das Drumherungelabere des Kommentarstarters (und anderer) nicht wegdiskutieren.
hi,
ein Tesla hat eine CAM für den Autopiloten und der Umgebungserkennung.
ein Tesla kann während der Fahrt laufend aufnehmen, wenn ein USB‑Stick eingesteckt ist.
wieso ist das im Tesla zugelassen !
Weil es den meistens Menschen Gruppen sind und nicht einzelne Personen.
Du wirfst hier zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen in einen Topf.
Hab selbst schon u.a. einen Tesla gefahren u. mich somit mit den diversen Funktionen auseinandergesetzt. Trifft zudem nicht nur bei Tesla zu. Ich versuche es mal kurz zu fassen…
Zum einen…
Umgebungserkennung = Fahrzeugfunktion
Verarbeitung durch Autopilot = Fahrzeugsteuerung/Fahrerassistenz
ABER: In Funktion mit einem KURZZEITIGEN RINGSPEICHER (technische Verarbeitung), der in Dauerschleife fungiert. Daten werden also nur kurzfristig gespeichert um die Fahrzeugfunktion (Autopilot) zu gewährleisten u. dann wieder überschrieben.
Abgedeckt durch u.a. StVG, die sogar die Speicherung bestimmter Betriebsdaten in Bezug auf autonomes Fahren vorschreibt.
Zum anderen…
USB-Stick = Zusätzliche Speicherung
Und kurz gesagt: Hier bist laut DSGVO DU verantwortlich!
Die Funktion ist allein technisch verfügbar u. nicht pauschal verboten. Die Verwertung der Inhalte u. Speicherdauer unterliegen allein DIR u. somit musst DU die datenschutzkonforme Nutzung einhalten.
Gleiches gilt für eine Dashcam mit Speicherkarte. Dashcam ist in Deutschland erlaubt, die (datenschutzrechtliche) Art u. Form der gespeicherten Daten muss aber vom Nutzer abgewägt werden.
Vereinfachtes Beispiel…
Autopilot:
Kamera → Fahrzeugcomputer → „Da ist ein Fußgänger“ → Fahrentscheidung → BILDDATEN WERDEN VERWORFEN
Dashcam / USB-Stick / Speicherkarte:
Kamera → USB-Stick → Video eines Fußgängers + Kennzeichen → DAUERHAFT GESPEICHERT
Der zweite Vorgang (Dashcam mit Speicherkarte) hat somit eine andere datenschutzrechtliche Qualität.
Wenn du Pech hast, zeichnest du mit deiner Dashcam einen Unfall auf, bei dem du im Recht bist. Die Speicherkarte gibst du als Beweis der Polizei weiter. Auf deiner Speicherkarte wird aber Material aus zurückliegenden (personenbezogenen) Aufzeichnungen gefunden, die du nicht zeitnah gelöscht hast. Somit liegt ggf. eine nicht datenschutzkonforme Speicherung vor. …und du hast noch mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Willkommen beim deutschen Datenschutz.
Rechtlich kann man über das Thema natürlich noch weiter in die Tiefe gehen. U.a. spielen auch Aspekte wie „Anlassbezogene Speicherung, Notfall- oder Unfallereignis, Interessenabwägung“ eine Rolle. Das würde hier aber jeglichen Rahmen sprengen.
Ja, wenn denn beim Tesla die Daten im Auto bleiben würden.
Tun sie aber nicht, sondern werden zu Tesla übermittelt.
Herausgekommen ist das vor ein paar Jahren, als die Polizei bei Tesla die Kamerabilder und Fahrzeugaufzeichnungen angefragt hatte, die ein Tesla bei einem Unfall und kurz davor gemacht hat.
Die Polizei war sehr überrascht, was sie von Tesla für Daten bekommen haben.
Das waren die kompletten Aufzeichnungen über einen Zeitraum von 2 Wochen vor dem Unfall!
Diese Daten enthielten auch die kompletten Ton- und Bildaufnahmen aus dem Inneren des Fahrzeugs.
Ein Tesla ist eine gummibereifte Überwachungsdrohne!
Dem ist nicht mehr so. Auch Tesla musste sich letztendlich europäischen Bestimmungen anpassen.
Nach einer Untersuchung der niederländischen Datenschutzbehörde (Europäische Hauptniederlassung von Tesla befindet sich in den Niederlanden u. ist somit zuständig) 2022/2023, musste Tesla seinen Umgang mit besagten Daten (Bild/Audio) ändern; sowie auch per Software-Update entspr. Funktionen im Fahrzeug anpassen.
Kurzform:
In erster Linie verbleiben jegliche Aufnahmen/Aufzeichnungen im Fahrzeug u. werden auch nur dort lokal verarbeitet.
Tesla kann Daten für das „Flottenlernen“ erhalten, wenn der Fahrzeughalter/Fahrzeugführer seine AUSDRÜCKLICHE ZUSTIMMUNG zur Datenweitergabe erteilt. Die Erlaubnis zur Datenweitergabe muss explizit durch Aktivierung einer entsprechenden Option im Fahrzeugmenü erteilt/aktiviert werden.
Gab darüber sogar mal einen Zeitungsartikel…
https://www.autoriteitpersoonsgegevens.nl/actueel/tesla-maakt-instellingen-cameras-privacyvriendelijker-nadat-ap-onderzoek-instelde
Ich bin bei weitem kein Tesla-Fan, aber ich steh auch nicht auf wilde Geschichten, wenn die (aktuelle) Faktenlage etwas anderes besagt.
Und was die „Gummibereifte Überwachungsdrohne“ betrifft: Denkst du, dass andere Hersteller – auch die deutschen – alles Heilige sind? Gerade im aktuellen Kampf/Wettlauf um Technik und Absatz werden Gesetze u. Rechte bis zur Schmerzgrenze gebogen. …und nicht selten darüber hinaus.
Naja ich würde sagen ein sehr lautes pipen wenn man auf nimmt die ganz Zeit und beim Foto machen auch, ist nicht Auschaltbar und wenn man technisch innen drin Ausschalter will geht Foto und Video nicht mehr. Als Schutz
Ray Ban 1. Generation 2021 —– wer 2026 nachdenkt ! Gähn !
Man kann seit Jahren versteckte Kameras in Kugelschreiber bzw. Uhren kaufen, die nichtmal eine blinkende LED während Aufzeichnungen besitzen. Im Gegensatz zur Doofbrille können sie auch länger als wenige Sekunden aufnehmen.
Und jetzt macht man wegen den Brillen einen Aufriß…
Wozu schon wieder so ein Artikel zu diesem Thema? Gut kann man machen.
Und meine Meinung ist und bleibt: „Wer sein Haus oder Wohnung verlässt, muss damit rechen aufgenommen (als Foto) oder gefilmt zu werden und das ohne sein Wissen.“
Da gibt es überhaupt keine Diskussion über DSGVO oder sonst welchen Quatsch.
Vielleicht entwickelt es sich wie ChatGPT &Co. Der normale Smart Glasses Nutzer sieht den Weg zu U-Bahn mit der nächsten Abfahrtszeit oder Infos zum Eifelturm. Nach soundsovielen abgerufenen Infos wird das Display nur noch mit eingeschränkten Infos versorgt. Der zahlende Nutzer sieht die Öffnungszeiten und freien Parkplätze und die Infos zur Giraffe im Zoo. Die „Dienste“ sehen alles mit Tag am erkannten Körper …
Was will man dagegen machen?
Ach Eifelturm, na den darf man zwar Nachts fotografieren, aber die Fotos nicht veröffentlichen. Wissen viele auch nicht.
Tja, dachte man wohl es bleibt da bei den zwei US Herstellern und mit denen bekommt man schon alles abgesprochen.
Aber Pustekuchen.
Wenn ich da in das große bekannte Online Versandhaus schaue dann gibts da ja schon wieder haufenweise China Nachbauten. Angefangen ab etwa 50 Euro und Luxus Modelle mit guter Kamera und allem drum herum für 100 und etwas mehr.
Und blinkt bei jedem China Nachbau dann auch die LED und so weiter?
Das muss man ja heute immer mitbedenken das der Chinese nachbaut und bei deren Geräten manches vom Original abweicht und da vielleicht nichts entsprechend blinkt.
Natürlich wird sich die Brille durchsetzen. Warnblinke wird Pflicht, ältere Modelle nachrüsten! Sonst wird sie eingezogen etc.! Jeder der ein klein wenig Ahnung hat, kann die Blinker manipulieren. Nun kann man zu Hause die Brille verbieten, auf der Strasse aber nicht. Die „staatlichen“ Cam’s filmen 24h. Mit denen wird viel mehr Mißbrauch getrieben, als man privat mit Brille tun kann. Wir werden uns dran gewöhnen müssen.
gepostet mit der Deskmodder.de-App