Gericht kippt unklare Drossel-Klauseln in 1&1-Unlimited-Tarifen

1&1 ist vor dem Oberlandesgericht Koblenz mit Klauseln zu seinen Unlimited-Mobilfunktarifen gescheitert. Die 1&1 Telecom GmbH durfte sich in den AGB vorbehalten, bei „unüblichem Verbrauchsverhalten“ zu drosseln oder den Vertrag nach einem Hinweis außerordentlich zu kündigen. Genau diese Formulierung war dem Gericht zu unklar. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Klauseln geklagt und bekam recht.

Grenze blieb offen

1&1 bewarb die betroffenen Tarife mit unbegrenztem Highspeed-Datenvolumen. Gleichzeitig blieb in den Bedingungen offen, ab wann ein Verbrauch nicht mehr üblich sein sollte. Kunden konnten damit nicht erkennen, wann ihnen eine Drosselung oder sogar eine Kündigung droht. Das OLG Koblenz sah darin einen Verstoß gegen das Transparenzgebot. Das Urteil mit dem Aktenzeichenb 2 UKl 4/25 stammt vom 30. Juli 2026. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Unlimited braucht klare Regeln

Das Urteil bedeutet nicht, dass Anbieter bei Missbrauch gar nichts unternehmen dürfen. Sie müssen mögliche Einschränkungen aber klar beschreiben. Wer einen Tarif als „Unlimited“ verkauft, kann die Leistung nicht über schwammige AGB wieder relativieren. Drosselung oder Kündigung müssen für Kunden vorher nachvollziehbar sein. Bei 1&1 war das nach Ansicht des Gerichts nicht der Fall. Die Klauseln erklärten nicht, wo intensive Nutzung endet und wo aus Sicht des Anbieters ein Problem beginnt.

Signal für andere Anbieter

Die Verbraucherzentrale NRW sieht in der Entscheidung eine Stärkung der Kundenrechte. Aus ihrer Sicht dürfen Unlimited-Versprechen nicht durch unbestimmte Vertragsbedingungen ausgehöhlt werden. Interessant ist das Urteil auch für andere Mobilfunkanbieter. Viele Tarife enthalten Fair-Use-Regeln oder Einschränkungen im Kleingedruckten. Nach der Entscheidung aus Koblenz müssen solche Grenzen klar erkennbar sein. Wer unbegrenztes Datenvolumen bewirbt, muss mögliche Einschränkungen ebenso deutlich formulieren.

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19 Kommentare zu “Gericht kippt unklare Drossel-Klauseln in 1&1-Unlimited-Tarifen”

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