Landgericht Köln: DSL-Drosselung unzulässig

telekomDas Landgericht Köln, hat in einem Urteil festgestellt, dass die Drosselung nach überschreiten eines gewissen Volumens nicht rechtens ist.

Die Verbraucherzentrale hatte im Juli gegen den neuen Tarif der Telekom Klage eingereicht und nun in erster Instanz gewonnen. Damit hat die Telekom neben dem Ärger per Petition nun auch ein Gerichtsurteil gegen sich in der Tasche.

Davon betroffen sind aber nur die DSL-Tarife. Tarife die Entertain mit DSL enthalten sind davon nicht betroffen. Auch Mobilfunk-Tarife , die ja bekanntlich auch eine Drosselung im Vertrag haben, sind von diesem Urteil ausgeklammert.

[stextbox id=”zitat”]

„Das Landgericht Köln gab der Verbraucherzentrale NRW nun Recht und erklärte die Klauseln [die die Bandbreite in den höheren Tarifen auf 2 Mbit begrenzt, Anm.d.R.] für unzulässig. Dies gilt für Call-&-Surf-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit/s oder mehr. Für Tarife auch mit geringeren Geschwindigkeiten hat die Telekom zudem anerkannt, dass eine Drosselung auf 384 kbit/s unzulässig ist“, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit.

[/stextbox]

Rechtskräftig ist dieses Urteil aber noch nicht. Denn die Telekom kann in Berufung gehen.
Aber es ist ein Erfolg für den Verbraucher. Sicherlich wird es hier zu einer Schlacht kommen zwischen der Verbraucherzentrale und dem Rosa-Riesen.
Also warten wir ab, was aus diesem Urteil wird.

(via)

Landgericht Köln: DSL-Drosselung unzulässig
zurück zur Startseite

Ein Kommentar zu “Landgericht Köln: DSL-Drosselung unzulässig

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung für diesen Kommentar.

   

Aktuelle News auf Deskmodder.de
alle News anzeigen
Deskmodder