Chatkontrolle: EU-Parlament verfehlt Mehrheit gegen Übergangsregelung

Im Europäischen Parlament ist ein Vorstoß gegen die erneute Einführung der umstrittenen Übergangsregelung zur Chatkontrolle gescheitert. Zwar stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten gegen die bisherige Regelung, für eine Zurückweisung der Position des Rates reichte das Ergebnis jedoch nicht aus. 314 Parlamentarier votierten für die Abschaffung, 276 unterstützten die Beibehaltung. Nötig gewesen wären allerdings 360 Stimmen. Damit könnte die seit April ausgelaufene Übergangsregelung erneut in Kraft treten.

Eine EU-Flagge im Wind

Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie

Die Regelung wurde 2021 als Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie eingeführt. Sie erlaubt Online-Diensten, Inhalte privater Kommunikation freiwillig nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu durchsuchen. Treffer können anschließend gemeldet und entfernt werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Überwachung besteht dabei nicht. Die Regelung schafft jedoch die rechtliche Grundlage dafür, dass Anbieter entsprechende Scan-Verfahren einsetzen dürfen.

Kritik an möglichen Scans vor der Verschlüsselung

Besonders umstritten ist der Umgang mit Ende-zu-Ende-verschlüsselten Nachrichten. Solche Inhalte können Anbieter normalerweise nicht einsehen, da sie nur auf den Geräten der beteiligten Nutzer entschlüsselt werden. Kritiker befürchten deshalb, dass Inhalte bereits vor der Verschlüsselung automatisiert geprüft werden könnten. Dieses sogenannte Client-Side-Scanning würde direkt auf dem Endgerät stattfinden.

Wir konnten uns im EU-Parlament nicht durchsetzen, die Chatkontrolle kommt.Ein schlechter Tag für Bürgerrechte und den Schutz von Kindern im Netz. Kinder müssen besser geschützt werden, aber mit gezielten, effektiven Maßnahmen – nicht als Vorwand zur Massenüberwachung.

Erik Marquardt (@erik-marquardt.eu) 2026-07-09T17:41:51.443Z

Verdachtsfälle könnten anschließend an Behörden weitergeleitet werden. Gegner der Maßnahme warnen jedoch vor hohen Fehlerquoten. Dadurch könnten auch unverdächtige Nutzer ins Visier geraten, während Ermittlungsbehörden mit einer großen Zahl harmloser Meldungen belastet würden.

Antrag auf richterlichen Beschluss scheitert

Ohne Erfolg blieb außerdem ein Antrag, der die Durchsuchung auf Konten beschränken sollte, für die bereits ein richterlicher Beschluss vorliegt. Eine solche Begrenzung fand keine ausreichende Mehrheit. Gleichzeitig sprach sich das Parlament dafür aus, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Inhalte von den Scan-Regeln auszunehmen. Praktisch dürfte diese Änderung jedoch nur begrenzte Auswirkungen haben, da Anbieter verschlüsselter Messenger laufende Nachrichten ohnehin nicht ohne Weiteres einsehen können.

Rat muss über Änderungen entscheiden

Die überarbeitete Position des Europäischen Parlaments geht nun zurück an den Rat der Europäischen Union. Dieser hat drei Monate Zeit, den Änderungen zuzustimmen oder sie abzulehnen. Lehnt der Rat die Änderungen ab, geht der Entwurf in den Vermittlungsausschuss. Finden Rat und Parlament dort einen gemeinsamen Text, könnte die Übergangsregelung bis 2028 gelten – oder früher durch eine dauerhafte Regelung ersetzt werden.

Kritik von Ex-MdEP Patrick Breyer

Der frühere Europaabgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei bezeichnete die Chatkontrolle als „anlasslose Massenüberwachung“. Er kritisierte zudem, dass sich trotz einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen gegen die Regelung keine ausreichende Mehrheit für deren Ablehnung gefunden habe. Das Ergebnis zeigt damit vor allem ein verfahrensrechtliches Problem: Eine einfache Mehrheit reichte nicht aus. Obwohl mehr Abgeordnete gegen die bisherige Regelung stimmten, konnte die Position des Rates nicht zurückgewiesen werden. Ob die Übergangsregelung tatsächlich erneut in Kraft tritt, ist noch offen. Die Entscheidung liegt nun beim Rat und möglicherweise anschließend bei einem Vermittlungsausschuss.

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10 Kommentare zu “Chatkontrolle: EU-Parlament verfehlt Mehrheit gegen Übergangsregelung

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