Elektronische Kassen sollen Pflicht werden – Bonpflicht könnte teilweise fallen

Die Bonpflicht könnte in Deutschland teilweise wieder gelockert werden. Nach einem Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium soll für Einkäufe bis 30 Euro künftig kein Beleg mehr automatisch ausgegeben werden müssen. Parallel dazu will das Ministerium größere Betriebe stärker in die Pflicht nehmen. Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz sollen ab Januar 2027 elektronische und manipulationssichere Kassensysteme nutzen müssen. Ziel ist es, Kassenumsätze nachvollziehbarer zu machen und Steuerhinterziehung zu erschweren.

Symbolfoto: pexels

Kassenpflicht für größere Betriebe

Die neue Pflicht würde vor allem Händler, Gastronomie, Dienstleister und andere bargeldnahe Branchen betreffen. Wer oberhalb der Umsatzgrenze liegt und keine entsprechende Kasse nutzt, müsste nach dem Entwurf mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen. Noch schärfer will das Ministerium gegen manipulierte Kassendaten vorgehen. Das Anbieten oder Nutzen entsprechender Software soll künftig als Steuerstraftat gelten. Vorgesehen sind Strafen von bis zu fünf Jahren Haft.

Weniger Papierbons bei kleinen Beträgen

Für Kunden wäre vor allem die geplante Bagatellgrenze spürbar. Bis zu einem Betrag von 30 Euro müsste kein steuerlicher Beleg mehr automatisch ausgegeben werden. Damit würde ein Teil der Papierbons wegfallen, die seit Einführung der Belegausgabepflicht Anfang 2020 regelmäßig kritisiert werden. Gerade bei Bäckereien, Imbissen, Kiosken oder kleineren Einkäufen landen viele Ausdrucke ohnehin ungelesen im Müll.

Digitale Belege rücken stärker in den Fokus

Der Entwurf setzt zugleich stärker auf digitale Lösungen. Statt jeden Bon sofort auszudrucken, sollen Belege künftig bei Bedarf digital abrufbar sein. Denkbar sind etwa QR-Codes an der Kasse, über die Kunden den Beleg selbst öffnen können. Für Händler hängt der Nutzen stark davon ab, wie gut ihre Kassensysteme solche digitalen Belege unterstützen. Wer ohnehin moderne Systeme einsetzt, dürfte weniger Probleme haben. Für andere Betriebe kann die Umstellung zunächst Geld und Zeit kosten.

Millionenaufwand für Unternehmen

Laut Entwurf rechnet das Ministerium zunächst mit einem einmaligen Umstellungsaufwand von knapp 99 Millionen Euro, weil viele Betriebe neue Kassensysteme anschaffen oder bestehende Lösungen anpassen müssten. Demgegenüber erwartet das Ministerium jedoch eine jährliche Entlastung von knapp 89 Millionen Euro. Diese soll vor allem dadurch entstehen, dass weniger Papierbelege gedruckt werden und digitale Alternativen stärker zum Einsatz kommen.

Verbraucherpreise sollen nicht steigen

Auswirkungen auf Einzelpreise oder das allgemeine Preisniveau erwartet das Ministerium nicht. Kunden sollen die neue Regelung also nicht an höheren Preisen bemerken. Ob der Entwurf unverändert kommt, bleibt offen. Für größere Betriebe würde die Kasse ab 2027 stärker zur Pflichttechnik. Kunden würden die Änderung vor allem an einer Stelle sehen: Für Einkäufe bis 30 Euro müsste nicht mehr automatisch ein Papierbon ausgegeben werden.

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17 Kommentare zu “Elektronische Kassen sollen Pflicht werden – Bonpflicht könnte teilweise fallen

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