Apple ändert App-Store-Regeln in der EU: Core Technology Fee wird ersetzt

Apple passt seine Geschäftsbedingungen für Apps in der Europäischen Union erneut an. Die Änderungen sollen nach Angaben des Unternehmens nach enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission erfolgen und die bisherigen Streitpunkte rund um Geschäftsbedingungen und alternative App-Verteilung entschärfen. Für Entwickler wird vor allem wichtig: Apple führt in der EU ein einheitliches Regelwerk ein. Entwickler können die neuen Bedingungen ab sofort akzeptieren. Wirksam werden die Änderungen am 1. Oktober.

Grafik: Apple

Core Technology Fee wird zur Core Technology Commission

Die bisherige Core Technology Fee wird ersetzt. Bislang sorgte vor allem diese Gebühr für Kritik, weil sie als Installationsgebühr bei besonders erfolgreichen Apps anfiel. Künftig spricht Apple von einer Core Technology Commission. Statt einer Gebühr pro Installation erhebt Apple bei Apps, die außerhalb des App Stores verteilt werden, eine Provision von 5 Prozent auf digitale Transaktionen.

Gleichzeitig entfallen nach Apples Angaben die bisherige Initial Acquisition Fee und die Store Services Fee. Damit reduziert Apple die Zahl der einzelnen Gebührenposten und stellt die EU-Bedingungen auf ein neues Modell um.

Neue Provisionen für App Store und alternative Zahlungen

Auch die Provisionen im App Store werden angepasst. Für Apps, die weiterhin Apples In-App-Kauf verwenden, liegt die Provision künftig bei 26 Prozent. Für viele kleinere oder bestimmte begünstigte Entwickler bleibt es aber bei 15 Prozent. Dazu zählt Apple unter anderem Teilnehmer am App Store Small Business Program, am Mini Apps Partner Program und am Video Partner Program. Auch automatisch verlängerte Abos nach dem ersten Jahr fallen in diese niedrigere Stufe.

Wer im App Store alternative Zahlungsabwicklung nutzt, zahlt künftig 20 Prozent Provision. Für die genannten Programme gilt ein reduzierter Satz von 10 Prozent. Wenn App-Store-Apps aus der App heraus auf eine externe Website zur Kaufabwicklung verlinken, verlangt Apple 15 Prozent. Auch hier sinkt der Satz für begünstigte Entwickler auf 10 Prozent.

Apple erlaubt In-App-Kauf neben alternativen Zahlungen

Eine weitere Änderung betrifft die Kombination verschiedener Zahlungswege. Entwickler in der EU können künftig In-App Purchase gemeinsam mit alternativen Zahlungsoptionen anbieten. Das war bislang nicht erlaubt. Entwickler mussten sich stärker zwischen Apples Zahlungssystem und alternativen Wegen entscheiden. Künftig können sie In-App Purchase, alternative Zahlungsabwicklung in der App, externe Kauf-Links oder eine Kombination daraus wählen. Apple verlangt allerdings, dass Entwickler ihre gewählten Zahlungsoptionen für 12 Monate beibehalten.

Kinderschutz bei externen Zahlungen

Apple führt außerdem zusätzliche Regeln für Kinder und Jugendliche ein. Apps in der Kids-Kategorie dürfen im App Store keine Links zu externen Kauf-Websites enthalten. Bei Nutzern unter 18 Jahren müssen Apps mit alternativer Zahlungsabwicklung oder externen Kauf-Links eine elterliche Freigabe einbauen. Für Nutzer unter 13 Jahren dürfen App-Store-Apps nicht auf externe Kaufseiten verlinken. In EU-Ländern mit strengeren Altersgrenzen für digitale Einwilligungen sollen diese Schutzmaßnahmen entsprechend angepasst werden.

Mehr Anbieter dürfen alternative App-Marktplätze betreiben

Apple erweitert auch die Voraussetzungen für Unternehmen, die in der EU alternative App-Marktplätze betreiben oder Apps direkt über das Web verteilen wollen. Künftig können sich unter anderem Unternehmen qualifizieren, die eine ausreichende finanzielle Stabilität nachweisen, börsennotiert sind oder zu einem börsennotierten Unternehmen gehören. Auch Venture-Finanzierung durch etablierte Investoren, ein testierter Finanzabschluss, staatliche Stellen, Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen können die Voraussetzungen erfüllen. Damit öffnet Apple die Regeln etwas breiter, hält aber weiter an Prüf- und Sicherheitsanforderungen fest.

Notarisierung bleibt Pflicht

Auch bei alternativer Verteilung bleibt Apples Notarisierung verpflichtend. Jede außerhalb des App Stores verteilte App muss weiterhin eine grundlegende Prüfung durchlaufen. Apple begründet das mit Sicherheitsrisiken bei Web-Verteilung und alternativen App-Marktplätzen. Gerade bei direkter Web-Verteilung gebe es keinen Marktplatzbetreiber, der dauerhaft Aufsicht ausübt. Die Notarisierung soll nach Apples Darstellung zumindest grundlegende Funktionalität und Schutz vor schweren Bedrohungen prüfen. Eine vollständige App-Store-Prüfung ersetzt sie aber nicht.

Apple reagiert weiter auf den DMA

Die Änderungen sind ein weiterer Schritt in Apples Anpassung an den Digital Markets Act. Seit Inkrafttreten der neuen EU-Regeln steht Apple unter Druck, mehr Wettbewerb bei App-Vertrieb und Zahlungen zuzulassen. Gleichzeitig versucht der Konzern, sein Geschäftsmodell möglichst weit zu erhalten. Die alten Gebühren verschwinden zwar teilweise, werden aber durch neue Provisionsmodelle ersetzt. Für Entwickler wird die Lage damit etwas übersichtlicher, aber nicht automatisch günstiger. Entscheidend wird sein, welches Vertriebsmodell sie wählen, ob sie Apples Zahlungssystem nutzen und ob sie in eines der reduzierten Programme fallen.

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