Apple gerät in Europa erneut wegen seiner Plattformregeln unter Druck. Italiens Wettbewerbsbehörde AGCM hat ein DMA-Verfahren gegen Apple eröffnet. Es geht um den Verdacht, dass iCloud auf iPhone und iPad mehr darf als konkurrierende Cloud-Dienste. Konkret prüft die Behörde, ob Apple anderen Anbietern den gleichwertigen Zugriff auf zentrale Funktionen von iOS und iPadOS verwehrt. Die Untersuchung stützt sich auf den Digital Markets Act. Apple ist von der Europäischen Kommission bereits als Gatekeeper für iOS und iPadOS eingestuft worden. Daraus ergeben sich besondere Pflichten zur Interoperabilität. Genau hier setzt die italienische Behörde an.
Es geht um mehr als einfachen Cloud-Speicher
iCloud ist auf Apple-Geräten tief in das System eingebunden. Der Dienst speichert nicht nur Fotos, Videos oder Dokumente, sondern übernimmt auch vollständige Geräte-Backups, synchronisiert Einstellungen, App-Daten, Passwörter, Notizen, Kalenderdaten und weitere Systeminformationen. Zudem erleichtert iCloud den Wechsel auf ein neues iPhone oder iPad, weil sich ein Gerät weitgehend automatisch wiederherstellen lässt.
Nach Auffassung der Behörde ist genau diese tiefe Integration wettbewerblich relevant. Ein reiner Online-Speicher eines Drittanbieters kann zwar Dateien sichern, aber nicht automatisch dieselbe Rolle im Apple-Ökosystem übernehmen. Für Nutzer macht das einen erheblichen Unterschied. Wer ein iPhone vollständig sichern und später möglichst nahtlos wiederherstellen will, landet praktisch bei iCloud.
Vorwurf: Andere Cloud-Dienste kommen nicht gleichwertig heran
Ausgangspunkt der Untersuchung ist eine Beschwerde, die 2025 über die Whistleblowing-Plattform der Behörde einging und später ergänzt wurde. Darin wird geltend gemacht, Apple ermögliche es Nutzern nicht, vollständige Backups von iPhone oder iPad auf einem Cloud-Dienst außerhalb von iCloud zu erstellen.
Der Verdacht geht noch weiter. Nach den bisherigen Unterlagen könnten konkurrierende Cloud-Dienste auch bei einzelnen Funktionen benachteiligt sein. Dazu zählen etwa Schnittstellen für Hintergrundprozesse, automatische Synchronisierung oder Systemfunktionen, die iCloud nutzen kann, Drittanbieter aber nicht in gleicher Qualität erhalten.
Damit steht nicht die Existenz von iCloud als Apple-Dienst in Frage. Entscheidend ist vielmehr, ob Apple auf seinen Gatekeeper-Plattformen iOS und iPadOS eigene Dienste technisch bevorzugt und Wettbewerbern den gleichwertigen Zugriff verweigert.
DMA verlangt wirksame Interoperabilität
Der Digital Markets Act verpflichtet Gatekeeper dazu, bestimmten Drittanbietern eine effektive Interoperabilität mit Hardware- und Softwarefunktionen zu ermöglichen, wenn der Gatekeeper diese selbst für eigene Dienste nutzt. Der Zugang muss kostenlos, praktikabel und technisch brauchbar sein. Eine bloß eingeschränkte oder qualitativ schlechtere Lösung reicht nach der europäischen DMA-Logik nicht aus.
Genau diesen Punkt prüft die italienische Behörde nun. Apple müsste konkurrierenden Cloud-Anbietern demnach Zugriff auf jene Komponenten von iOS und iPadOS geben, die für iCloud verwendet werden, soweit dies für vergleichbare Dienste erforderlich ist. Apple darf zwar Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Systemintegrität treffen, diese müssen aber notwendig, verhältnismäßig und begründet sein.
iCloud-Vorteil wäre wirtschaftlich erheblich
Der Fall ist nicht nur technisch, sondern auch wirtschaftlich relevant. Apple stellt Nutzern kostenlos nur 5 GB iCloud-Speicher bereit. Für vollständige Geräte-Backups reicht das in vielen Fällen kaum aus. Wer Fotos, App-Daten, Nachrichten und Geräteeinstellungen sichern will, wird schnell in Richtung iCloud+ gedrängt.
Wenn alternative Cloud-Dienste keine vergleichbare Backup-Funktion anbieten können, entsteht ein struktureller Vorteil für Apple. Nutzer können zwar theoretisch andere Speicherlösungen verwenden, praktisch bleibt iCloud aber der bequemste und funktional vollständigste Weg. Genau solche Kopplungseffekte will der DMA begrenzen.
Verfahren läuft bis März 2027
Die AGCM hat die Europäische Kommission vor dem Start der Untersuchung informiert. Das ist nach dem DMA vorgesehen, weil die Kommission die zentrale Durchsetzungsbehörde bleibt, nationale Wettbewerbsbehörden aber eigene Untersuchungen zu möglichen Verstößen durchführen können. Das Verfahren soll bis zum 31. März 2027 abgeschlossen werden. Bis dahin wird geprüft, ob Apple gegen die Interoperabilitätspflichten des DMA verstoßen haben könnte. Für Apple ist es ein weiterer Baustein in einer wachsenden Reihe europäischer Verfahren, bei denen es immer wieder um dieselbe Grundfrage geht: Wie weit darf der Konzern sein eigenes Ökosystem schützen, wenn er damit zugleich eigene Dienste gegenüber Wettbewerbern bevorzugt?
Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte der Fall weit über iCloud hinaus Bedeutung bekommen. Denn dann müsste Apple nicht nur erklären, warum iCloud mehr darf als andere Cloud-Dienste. Es ginge auch um die grundsätzliche Frage, welche Systemfunktionen auf iPhone und iPad künftig für Wettbewerber geöffnet werden müssen.
