Facebook: Zusammenführen von Daten wurde vom Bundeskartellamt beschränkt

Zu Facebook gehören auch WhatsApp und auch Instagram. Um die Daten besser auszuwerten hat Facebook angekündigt diese von allen drei Diensten zusammenzuführen. Bringt natürlich bessere Möglichkeiten Werbung zu generieren. Jetzt hat das Bundeskartellamt dem Vorhaben einen Riegel vorgeschoben.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Trotzdem ist es schon einmal Richtungsweisend. Facebook kann dagegen innerhalb eines Monats Einspruch erheben. Ein Auszug aus dem Urteil:

  • Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln.
  • Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.
  • Fehlt es bei den Daten von den konzerneigenen Diensten und Drittwebsites an der Einwilligung, kann Facebook die Daten nur noch sehr stark eingeschränkt sammeln und dem Nutzerkonto zuordnen. Enstsprechende Lösungsvorschläge hierfür muss Facebook erarbeiten und dem Amt vorlegen.

Als Grund wird angegeben, dass Facebook eine marktbeherschende Position hat, die einen Missbrauch der Marktmacht durch Umfang der Sammlung, Verwertung und Zuführung der Daten auf dem Nutzerkonto ermöglicht. Die Worte von Andreas Mundt:

"Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und muss bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Ein obligatorisches Häkchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen des Unternehmens stellt angesichts der überragenden Marktmacht des Unternehmens keine ausreichende Grundlage für eine derartig intensive Datenverarbeitung dar. Der Nutzer hat ja nur die Wahl, entweder eine umfassende Datenzusammenführung zu akzeptieren oder aber auf die Nutzung des sozialen Netzwerkes zu verzichten. Von einer freiwilligen Einwilligung in die Datenverarbeitungsbedingungen kann in einer solchen Zwangssituation des Nutzers keine Rede sein."

Wer sich das komplette Urteil durchlesen möchte findet es hier: bundeskartellamt.de/

Facebook: Zusammenführen von Daten wurde vom Bundeskartellamt beschränkt
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8 Kommentare zu “Facebook: Zusammenführen von Daten wurde vom Bundeskartellamt beschränkt

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