Nach der erfolgreichen Übernahme von WhatsApp durch Facebook wird der derzeit beliebteste Messenger demnächst eine Telefon-Funktion erhalten. Klingt auf den ersten Blick nach einer einfachen Kopie von Skype oder FaceTima Audio – ist es aber nicht: Neue Gerüchte sollen eine Aufnahme-Funktion belegen, mit der sich Gespräche (unbemerkt?) mitschneiden lassen.
Dieses Feature dürfte in Deutschland allerdings nicht ohne weitere genutzt werden. Das deutsche Gesetz verbietet mit Paragraf 201 des Strafgesetzbuchs ganz klar solche Handlungen. Bei einer möglichen Umsetzung für Deutschland müsste WhatsApp den Gegenüber also akustisch oder visuell vor dem heimlichen Aufnehmen warnen.
[stextbox id=“zitat“]§ 201 – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.[/stextbox]
Quelle: WinFuture
Wo lebst du denn? Wenn jemand ein Gespräch wirklich mitschneiden will, dann braucht der kein Whats“immerauch“ dazu.
Vergleichbares hat es schon laaange gegeben, bevor man Internet überhaupt schreiben konnte. Damals haben sich die Leute Briefe geschrieben – geschickte Menschen haben auch mal welche über Wasserdampf geöffnet (und natürlich wieder zugeklebt, damit der Empfänger nix merkt).
Die wußten auch alle, das sowas verboten ist…
Wenn ich mich recht erinnere, hatten Handys früher auch so´ne Mitschneidefunktion.
Da hast recht, Hugo! Aber es mag ja einige Blagen von Dummheiten abhalten, wenn man ihnen explizit die Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt androht. Wo Einsicht nicht zu erwarten ist, da mag die Drohung mit dem Jugendarrest noch wirken.
geschrieben mit der Deskmodder.de App