FRITZ!OS 8.25: Neue Nutzungsvereinbarung sorgt für Diskussionen

Nach dem Update auf FRITZ!OS 8.25 berichten erste Nutzer über eine neue Nutzungsvereinbarung zur Verwendung von Gerätedaten. In einem Beitrag im FRITZ!Box-Subreddit wird der angezeigte Vertrag ausführlich dokumentiert. Der Tenor dort: Viele Punkte wirken technisch nachvollziehbar, die neue Abfrage kommt aber bei einigen Nutzern nicht gut an. Der Zeitpunkt fällt auf. AVM firmiert inzwischen als FRITZ! GmbH, gleichzeitig verweist die Vereinbarung ausdrücklich auf den EU Data Act. Die neue Regelung beschreibt, welche Gerätedaten beim Betrieb von FRITZ!OS und zugehörigen Diensten entstehen, wie sie genutzt werden können und welche Rechte Nutzer dabei haben.

Es geht um Gerätedaten, Diagnose und Support

Im Vertrag nennt FRITZ! mehrere Kategorien. Dazu gehören Metadaten der FRITZ!Box, Support-Daten, Feedback-Daten, Diagnose-Daten, Fehlerberichte und bei Nutzung entsprechender Produkte auch Smart-Home-Daten. Bei den Metadaten geht es unter anderem um Modell, Providerkennung, MAC-Adresse, FRITZ!OS-Version, Ländereinstellung, Sprache und Betriebsart. Diese Daten dienen laut Vereinbarung etwa der korrekten Bereitstellung von Updates, der Identifikation des Geräts, der Zuordnung von Datensätzen und statistischen Auswertungen zu Geräten und Einsatzszenarien. Support-Daten erzeugt die FRITZ!Box nur nach einer Nutzeraktion. Sie können Ereignislogs, Einstellungen, Verbindungsdaten, WLAN- und Netzwerkaktivitäten oder Fehlermeldungen enthalten. Auch Feedback-Daten übermittelt das System nur, wenn Nutzer aktiv Rückmeldungen über die Oberfläche geben.

Diagnosefunktionen bleiben der sensible Punkt

Diskussionswürdig sind vor allem die Diagnose- und Wartungsfunktionen. Laut Vertrag kann ein FRITZ!-Produkt im Bedarfsfall technische Diagnosedaten an FRITZ! senden, etwa bei Fehlern oder Missbrauchsverdacht. Dazu können Geräte-ID, Firmware-Version, Provider, Konfigurationsdetails und Informationen zu angeschlossenen Geräten gehören. Zudem beschreibt die Vereinbarung eine Option „Diagnose und Wartung“. Ist sie aktiv, können FRITZ!-Produkte zu Diagnosezwecken erreichbar sein. FRITZ! kann dann ausgewählte technische Diagnosedaten oder eine Zusammenfassung abrufen. Außerdem kann bei aktivierter Option ein zufällig ausgewählter, zugriffsgeschützter Port zur Kommunikation mit dem Produkt geöffnet werden. Genau solche Formulierungen sorgen verständlicherweise für Aufmerksamkeit. Router stehen im Zentrum des Heimnetzes. Sie sehen nicht Inhalte verschlüsselter Verbindungen, aber sie kennen Geräte, Verbindungen, Provider, Betriebsarten und viele technische Rahmeninformationen. Das macht Transparenz bei solchen Funktionen besonders wichtig.

Ablehnen bleibt möglich

Nach den Berichten lässt sich die neue Vereinbarung ablehnen. In der Vereinbarung heißt es allerdings auch, dass einzelne Funktionen dann eingeschränkt sein oder gar nicht zur Verfügung stehen können. Welche Funktionen konkret betroffen sind, dürfte vom jeweiligen Gerät und den aktiv genutzten FRITZ!-Diensten abhängen. Mehrere Nutzer berichten, dass sie die Abfrage abgelehnt haben und ihre FRITZ!Box im Alltag weiter normal läuft. Andere sehen den neuen Vertrag gelassener und verweisen darauf, dass viele Punkte ohnehin Opt-in-Funktionen oder Supportfälle betreffen. Die Diskussion dreht sich daher weniger um eine unmittelbar sichtbare technische Änderung, sondern um Vertrauen, Formulierungen und die Frage, wie weit ein Routerhersteller beim Datenaustausch gehen darf.

EU Data Act als Hintergrund

Auffällig ist der Verweis auf den EU Data Act. Die Verordnung regelt unter anderem den Zugang zu Daten, die bei der Nutzung vernetzter Produkte und Dienste entstehen. Hersteller müssen transparenter machen, welche Daten anfallen, wie Nutzer darauf zugreifen können und unter welchen Bedingungen sie diese Daten übertragen oder löschen lassen können. Vor diesem Hintergrund kann die neue Vereinbarung auch als rechtliche Aufräumarbeit verstanden werden. FRITZ! beschreibt detaillierter, welche Gerätedaten entstehen, welche Zwecke dahinterstehen und welche Steuerungsmöglichkeiten Nutzer haben. Das wirkt auf den ersten Blick wie eine neue Datensammel-Offensive, kann aber auch mit den neuen Transparenzpflichten zusammenhängen. Trotzdem bleibt die Kommunikation entscheidend. Wer nach einem Router-Update plötzlich eine umfangreiche Vereinbarung zur Datennutzung sieht, reagiert schnell skeptisch. Gerade AVM hatte über Jahre ein Image als vergleichsweise vertrauenswürdiger deutscher Routerhersteller. Mit dem neuen Eigentümer und der Umfirmierung zu FRITZ! GmbH schauen viele Nutzer nun genauer hin.

Keine Nutzung für Marketing laut Vertrag

FRITZ! setzt dem aber eine Grenze. Laut Vertrag sollen die Gerätedaten nicht für Marketing genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausnahmen nennt die Vereinbarung nur für eine ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Pflicht. Auch beim Zugriff auf die eigenen Daten formuliert FRITZ! Pflichten. Nutzer sollen die betreffenden Gerätedaten über die Geräteoberfläche, Apps oder Dienste einsehen, exportieren oder löschen können, soweit das technisch möglich ist. Bei persistenten Daten weist der Vertrag aber darauf hin, dass eine Löschung teilweise nur durch das Zurücksetzen des Geräts oder das Löschen eines Kontos möglich sein kann.

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