Mitte Juni hatten wir darüber berichtet, dass Microsoft die Richtlinien für die App-Entwickler im Microsoft Store angepasst haben. Darunter auch der Passus, dass für Open Source Tools kein Geld verlangt werden darf. Das wurde nun noch einmal geändert.
Denn laut dem Feedback kam es falsch herüber und man fragte sich, wie denn diejenigen, die Apps als Win32-Programm kostenlos anbieten, aber im Store als Bezahlversion anbieten machen sollen. Ein Beispiel dafür wäre Paint.NET. Als Programm kostenlos und im Store für 7,99 @ als Unterstützung gedacht.
Diesen Passus hat man nun entfernt. Dieser Passus wurde nun von: „Es darf nicht versucht werden, von Open-Source-Software oder anderer Software zu profitieren, die sonst allgemein kostenlos verfügbar ist, und Preise dürfen gemessen an den Features und Funktionen Ihres Produkts nicht unvernünftig hoch sein“ in „Die Preise dürfen im Verhältnis zu den Merkmalen und Funktionen Ihres Produkts nicht unangemessen hoch sein.“
Wie Giorgio Sardo auf Twitter schreibt, können Apps gemeldet werden, die nicht vom Entwickler selber sind. Mit der Änderung will man einen offenen Store aufbauen und Entwicklern Wahlmöglichkeiten und Flexibilität bieten.
Der Abschnitt 11.2 wurde erweitert. Von: „Alle Inhalte in Ihrem Produkt und die zugehörigen Metadaten müssen entweder vom App-Anbieter erstellt worden sein, ordnungsgemäß von einem Drittanbieter als Rechteinhaber lizenziert sein, im durch den Rechteinhaber als zulässig vorgegebenen Rahmen verwendet werden oder auf andere Weise im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen verwendet werden.“ in: „Alle Inhalte in Ihrem Produkt und die zugehörigen Metadaten müssen entweder ursprünglich vom Anbieter der Anwendung erstellt worden sein, vom Inhaber der Rechte Dritter in angemessener Weise lizenziert worden sein, wie vom Inhaber der Rechte erlaubt verwendet worden sein oder wie anderweitig gesetzlich erlaubt verwendet worden sein. Beschwerden über Verstöße können über unser Online-Formular eingereicht werden: Verletzung des geistigen Eigentums melden.
Die neue Regelung könnt ihr hier nachlesen. Die alten Einträge konnte ich noch von der deutschen Seite „retten“.