Netflix hat im Dezember vor Gericht den Kürzeren gezogen gegen die Verbraucherschutzzentrale. Im einen geht es um die beliebige Preiserhöhung, die einseitig von Netflix durchgeführt werden kann und auch um den Bestellbutton.
Vorneweg: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Kammergericht in Berlin hat den Anklagepunkten des vzbv zugestimmt. Der Bestellbutton darf keine Werbung für den Gratis-Monat enthalten. Die Aufschrift „Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat“ ist unzulässig und muss „zahlungspflichtig bestellen“ enthalten.
Auch hat man Netflix untersagt eine Klausel in den Nutzungsbedingungen zu verwenden, die dem Unternehmen das Recht einräumt, das Abo-Angebot und auch die Preise jederzeit ändern zu können. Laut den Richtern fehlt eine Klausel, von denen eine Preisanpassung abhängig sei. Diese Klausel wurde nun insgesamt untersagt, ließ aber weitere Änderungen offen. Diese müssen separat geklärt werden.
Wer sich das Urteil einmal durchlesen möchte, findet es hier: vzbv.de/kg_20.12.2019_netflix.pdf
Guten Abend,
Eigentlich ist das Urteil für die Katz. Denn wen Netflix die Preise erhöhen will, dann machen die das einfach.
Jeder Kunde wird dann eben angeschrieben, und denen wird gesagt, entweder ihr stimmt zu, oder wir lösen den Vertrag auf.
So wäre es aber der korrekte Weg.
An der Corona-Pandemie profitieren unter anderem Netzbetreiber und alle die über das Internet Geld verdienen, so auch Streamingdienste wie Netflix und Co. Die brauchen die Preise nicht erhöhen denn die Zahl der Nutzer steigt mit der Quarantäne enorm. Wenn man jetzt schon kaum noch das Haus verlassen kann ist es nur eine Frage der Zeit bis man es nicht mehr darf und was dann? Dann sitzt man da und braucht eine Beschäftigung und was bietet sich da am Besten an? Das Internet. Es werden noch mehr Menschen vom Internet abhängig gemacht durch die Panikmache der Medien und der Quarantäne. Das ist keine gute Entwicklung denn Technik soll uns zwar unterstützen aber nicht abhängig machen.
gepostet mit der Deskmodder.de-App