Netflix: Kein Recht auf beliebige Preiserhöhungen laut Gerichtsurteil

Netflix hat im Dezember vor Gericht den Kürzeren gezogen gegen die Verbraucherschutzzentrale. Im einen geht es um die beliebige Preiserhöhung, die einseitig von Netflix durchgeführt werden kann und auch um den Bestellbutton.

Vorneweg: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Kammergericht in Berlin hat den Anklagepunkten des vzbv zugestimmt. Der Bestellbutton darf keine Werbung für den Gratis-Monat enthalten. Die Aufschrift “Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat” ist unzulässig und muss “zahlungspflichtig bestellen” enthalten.

Auch hat man Netflix untersagt eine Klausel in den Nutzungsbedingungen zu verwenden, die dem Unternehmen das Recht einräumt, das Abo-Angebot und auch die Preise jederzeit ändern zu können. Laut den Richtern fehlt eine Klausel, von denen eine Preisanpassung abhängig sei. Diese Klausel wurde nun insgesamt untersagt, ließ aber weitere Änderungen offen. Diese müssen separat geklärt werden.

Wer sich das Urteil einmal durchlesen möchte, findet es hier: vzbv.de/kg_20.12.2019_netflix.pdf

Quelle: vzbv.de
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3 Kommentare zu “Netflix: Kein Recht auf beliebige Preiserhöhungen laut Gerichtsurteil

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