32 GB RAM, eine große SSD, Windows 11 und ein Core i7 lesen sich zunächst nach einem ordentlich ausgestatteten Rechner. Wie wenig diese Angaben allein über einen Refurbished-PC aussagen, haben wir bereits im August ausführlicher betrachtet. Damals waren wir auf ältere Plattformen mit offiziell nicht unterstütztem Windows 11, Fragen zur Softwarelizenzierung und teilweise widersprüchliche Produktangaben gestoßen.

Nach offenen Fragen haben wir bei AfB nachgehakt
Ausgangspunkt war ein angebotenes Testgerät eines Refurbishers. Auf unsere technischen und lizenzrechtlichen Fragen erhielten wir keine inhaltlichen Antworten, das Testangebot wurde anschließend zurückgezogen. Das war für uns Grund genug, das Thema nicht mit diesem Anbieter zu beenden. Wenn mit professioneller Aufbereitung geworben wird, sollte sich schließlich auch klären lassen, was darunter in der Praxis zu verstehen ist. Wir haben deshalb bei AfB social & green IT nachgefragt. Das Unternehmen gehört zu den etablierten Refurbishern in Deutschland und verarbeitet gebrauchte IT-Hardware aus Unternehmen und anderen Organisationen. Geschäftsführer Daniel Büchle hat uns Einblick in die Kriterien gegeben, nach denen Geräte geprüft, aufbereitet, erneut vermarktet oder aussortiert werden.
Funktionierende Hardware reicht nicht automatisch aus
Am Anfang steht die Entscheidung, ob sich ein Gerät überhaupt noch für eine weitere Nutzung eignet. AfB bewertet dafür nach eigenen Angaben sowohl den optischen als auch den technischen Zustand. Geprüft werden die Funktionsfähigkeit zentraler Komponenten und der allgemeine Zustand. Gleichzeitig spielt eine Rolle, ob sich das Gerät noch sicher und mit zeitgemäßer Software betreiben lässt. Danach werden die Geräte eingestuft. Abhängig vom Ergebnis kommen eine Aufbereitung für den deutschen Markt, eine weitere Nutzung in anderen Ländern oder das Recycling infrage. Das Unternehmen beziffert die eigene Remarketingquote seit Jahren auf 71 Prozent.

Interessant ist dabei weniger die Quote als die Entscheidung dahinter. Ein Rechner kann technisch vollkommen funktionsfähig sein und trotzdem für den hiesigen Markt nicht mehr sinnvoll erscheinen. Genau an diesem Punkt werden Plattformalter und Softwareunterstützung relevant.
Zehn Jahre sind technisch nicht zwangsläufig das Ende
Eine starre Altersgrenze gibt es nach Angaben von Geschäftsführer Büchle nicht. Bis zu einem Gerätealter von etwa zehn Jahren sei eine erneute Vermarktung grundsätzlich noch möglich. Mit zunehmendem Alter werde sie allerdings unwahrscheinlicher. Das ist technisch nachvollziehbar. Viele ältere Business-PCs verfügen für typische Büroarbeiten, Browser oder Medienwiedergabe noch immer über ausreichend Leistung. Eine CPU verliert ihre Rechenleistung schließlich nicht dadurch, dass ihr Hersteller inzwischen sechs weitere Generationen vorgestellt hat. Das eigentliche Problem liegt häufig an anderer Stelle. Fehlen ein aktuelles unterstütztes Betriebssystem oder Sicherheitsupdates, kann ein technisch intakter Rechner trotzdem aus dem für ihn vorgesehenen Markt herausfallen. Genau hier hat Windows 11 die Situation für zahlreiche ältere Business-PCs verändert.
Fehlender Windows-11-Support verändert die Verwertung
Microsofts Hardwareanforderungen schließen zahlreiche ältere Plattformen von der offiziellen Windows-11-Unterstützung aus. Das Betriebssystem lässt sich mit entsprechenden Umgehungen auch auf vielen dieser Rechner installieren. Technische Machbarkeit und offizieller Support sind allerdings zwei verschiedene Dinge. Bei AfB führt fehlende Windows-11-Kompatibilität deshalb nicht automatisch zum Recycling. Entsprechende Geräte werden laut Daniel Büchle teilweise ohne Betriebssystem und nach erfolgter Datenlöschung sowie technischer Prüfung exportiert.
Dort können andere Refurbisher Windows 10 oder alternative Betriebssysteme installieren und die Rechner weitervermarkten. Das ist auch mit Blick auf unseren ursprünglichen Artikel relevant. Dort hatten wir gerade die Praxis thematisiert, ältere Plattformen mit Windows 11 anzubieten, obwohl die Hardware nicht mehr zu Microsofts offiziell unterstützten Systemen gehört. Die Alternative besteht also nicht zwangsläufig darin, solche Rechner zu entsorgen. Man kann ihre verbleibende technische Nutzbarkeit auch von der Frage trennen, ob sie noch als regulärer Windows-11-PC verkauft werden sollten.
Eine Windows-Aktivierung ist noch keine Erklärung der Lizenz
Ähnlich verhält es sich mit der Software. Dass Windows nach dem Einschalten als aktiviert angezeigt wird, beantwortet noch nicht, auf welcher Lizenzgrundlage es auf dem Rechner gelandet ist. AfB kann diese Frage für die eigenen Windows-Systeme vergleichsweise eindeutig beantworten. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben seit 2012 Microsoft Authorized Refurbisher und erwirbt für Geräte, die mit Windows verkauft werden, jeweils eine neue Lizenz direkt bei Microsoft. Damit lässt sich zumindest bei Windows nachvollziehen, woher das Nutzungsrecht stammt. Bei zusätzlicher Software bleibt unsere Anfrage dagegen ohne vergleichbar konkrete Antwort. Insbesondere zu Office Professional Plus lässt sich aus den Angaben von des Unternehmens nichts ableiten. Die im ersten Artikel behandelte Unterscheidung zwischen Product Key, technischer Aktivierung und tatsächlichem Nutzungsrecht bleibt deshalb unverändert relevant.
Was bei der Aufbereitung tatsächlich geprüft wird
Auch beim eigentlichen Refurbishment lohnt es sich, hinter die sichtbaren Spezifikationen zu schauen. Arbeitsspeicher und SSD gehören zu den Komponenten, die sich vergleichsweise einfach austauschen lassen. Sie sind gleichzeitig diejenigen, die sich in einem Angebot besonders gut vermarkten lassen. Bei einer technischen Aufbereitung muss es allerdings um mehr gehen. AfB nennt hier Arbeitsspeicher, Festplatten beziehungsweise SSDs, Akkus, Netzteile und Lüfter. Diese Komponenten werden nach Angaben des Unternehmens geprüft und bei Bedarf ersetzt.

Hinzu kommen die Reinigung des Geräts, die Installation der vorgesehenen Software und eine mehrstufige Qualitätssicherung mit dokumentierten Funktionstests. Gerade die weniger auffälligen Komponenten sind interessant. Ob ein Rechner mit 32 GB statt 16 GB RAM verkauft wird, sieht der Kunde sofort. Ob der Lüfter nach mehreren Jahren Dauerbetrieb auffällig ist oder ein Notebook-Akku bereits einen erheblichen Teil seiner ursprünglichen Kapazität verloren hat, ist aus dem Datenblatt dagegen kaum ersichtlich. Darin liegt ein wesentlicher Teil dessen, was professionelle Aufbereitung leisten kann.
Warum Refurbished mehr kosten darf als gebraucht
Damit lässt sich auch die Preisfrage aus unserem ersten Artikel genauer beantworten. Ein professioneller Refurbisher kann kaum mit dem Preis eines privaten Verkäufers konkurrieren, der einen ausgemusterten Rechner fotografiert und anschließend verschickt. Prüfung, Reinigung, Reparaturen, Ersatzteile, Datenlöschung, Softwarelizenzierung, Personal, Lagerhaltung und Support verursachen Kosten. Dazu kommen Gewährleistung und gegebenenfalls freiwillige Garantieleistungen. Ein Aufpreis ist deshalb grundsätzlich plausibel. Interessant wird allerdings, wofür er veranschlagt ist. Eine neue SSD, zusätzlicher Arbeitsspeicher und eine Windows-Installation sind etwas anderes als eine dokumentierte technische Prüfung mit Austausch auffälliger Komponenten. Genau deshalb ist der Begriff „refurbished“ für sich genommen wenig hilfreich. Er sagt zunächst nur, dass ein gebrauchtes Gerät in irgendeiner Form aufbereitet wurde. Wie tief diese Aufbereitung reicht, muss der Anbieter erklären.
Zertifikate können Orientierung geben, ersetzen aber keine Produktinformationen
AfB nennt als mögliche Orientierung unter anderem Zertifizierungen nach ISO 9001, ISO 14001 und ISO 27001 sowie den Status als Microsoft Authorized Refurbisher. Hinzu kommen nach Einschätzung des Unternehmens unabhängige Tests, Käuferbewertungen und eine transparente Darstellung der eigenen Prozesse. AfB verweist außerdem auf eine Bestnote von Stiftung Warentest bei einer Untersuchung von Online-Shops für aufbereitete Apple– und Windows-Notebooks. Solche Nachweise können bei der Beurteilung eines Anbieters helfen. Sie beantworten aber nicht automatisch die entscheidenden Fragen zum einzelnen Rechner. Für den Käufer bleibt relevant, welche CPU tatsächlich verbaut ist, wie alt die Plattform ist, welchen Zustand das Gerät hat, welche Komponenten geprüft oder ersetzt wurden und welches Betriebssystem auf welcher Grundlage installiert wurde. Auch Garantie und Gewährleistung gehören in den Vergleich. Vor allem sollte klar sein, was der Händler unter „refurbished“ überhaupt versteht.
Die interessanten Angaben stehen nicht immer im Datenblatt
Der Blick in die Praxis bestätigt damit einen wesentlichen Punkt unserer ursprünglichen Recherche. Große RAM- und SSD-Konfigurationen sind leicht vergleichbar. Die Qualität einer Aufbereitung ist es nicht. Ein professionell aufbereiteter Rechner darf älter sein. Er darf auch mehr kosten als ein augenscheinlich identisches Gerät auf dem gewöhnlichen Gebrauchtmarkt. Der Preisunterschied lässt sich aber erst beurteilen, wenn bekannt ist, welche Leistung dahintersteht. Die entscheidenden Fragen beginnen deshalb dort, wo das Datenblatt aufhört. Wurde die Hardware tatsächlich geprüft? Welche Verschleißteile wurden berücksichtigt? Ist die Plattform noch offiziell für das installierte Betriebssystem vorgesehen? Woher stammt die Lizenz? Und was passiert mit Geräten, die diese Anforderungen nicht mehr erfüllen? Dass ein etablierter Refurbisher auf solche Fragen konkrete Antworten geben kann, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Nach den Erfahrungen, die den ersten Artikel überhaupt ausgelöst haben, ist es das offenbar nicht immer.
Warum die Windows 11 Tauglichkeit so einen hohen Stellenwert bei Privat-PCs hat ist mir immer noch ein Rätsel. Mit Linux lässt sich zu Hause eigentlich alles machen was man so braucht.
Bei AfB habe ich schon 3 Geräte gekauft, bin völlig zufrieden damit und tue etwas Gutes.