Die EU-Kommission hat Google zwei verbindliche Vorgaben nach dem Digital Markets Act gemacht. Sie betreffen Android und Google Search. Ziel ist es, konkurrierenden KI-Assistenten auf Android-Geräten mehr Möglichkeiten zu geben und anderen Suchmaschinen Zugriff auf anonymisierte Suchdaten zu ermöglichen. Google muss die Maßnahmen nach den vorgegebenen Fristen umsetzen. Suchdaten sollen ab Januar 2027 mit berechtigten Suchmaschinenanbietern geteilt werden. Die Änderungen bei Android sollen Nutzer in der EU ab Juli 2027 erreichen.

KI-Assistenten sollen besseren Zugriff auf Android erhalten
Nach Ansicht der Kommission haben konkurrierende KI-Assistenten auf Android-Geräten bislang nur eingeschränkten Zugriff auf wichtige Systemfunktionen. Googles eigene Dienste, darunter Gemini, können dagegen umfassender auf Android zugreifen. Das soll sich ändern. Künftig sollen Nutzer auch andere KI-Assistenten per Sprachbefehl starten können und nicht nur Googles eigene Lösung. Zudem sollen solche Assistenten mehr Aufgaben direkt in Apps übernehmen dürfen, wenn der Nutzer das anstößt. Als Beispiele nennt die Kommission das Buchen eines Taxis, Antwortvorschläge in Chat-Apps oder Nachfragen zu einem kürzlich besuchten Ort. Damit sollen alternative KI-Assistenten stärker in den Android-Alltag eingebunden werden.
Datenschutz und Gerätesicherheit bleiben Bedingung
Die Vorgaben enthalten laut Kommission Schutzmechanismen für Datenschutz, Gerätesicherheit und Systemintegrität. Google soll also nicht jede Funktion ungeprüft öffnen müssen. Die Kommission will damit verhindern, dass Android-Interoperabilität zu neuen Risiken für Nutzer führt. Gleichzeitig soll Google konkurrierende Dienste nicht schlechterstellen, wenn sie vergleichbare Funktionen anbieten wollen. Gerade auf Android ist diese Frage für die EU relevant. Nach Angaben der Kommission nutzen rund 60 Prozent der Nutzer in der EU ein Android-Gerät. Wer dort als KI-Assistent nur eingeschränkt arbeiten kann, hat im Wettbewerb mit Googles eigenen Diensten deutliche Nachteile.
Google muss Suchdaten teilen
Die zweite Entscheidung betrifft Google Search. Andere Suchmaschinen sollen Zugriff auf Suchdaten erhalten, die Google aufgrund seiner Marktreichweite in großem Umfang sammeln kann. Solche Daten sind wichtig, um Suchmaschinen zu verbessern, Ergebnisse zu optimieren und neue Angebote zu entwickeln. Die Kommission sieht darin eine Voraussetzung für fairere Wettbewerbsbedingungen, auch für Suchdienste mit besonderem Fokus auf Datenschutz. Google muss die Daten allerdings anonymisiert bereitstellen. Die Kommission verweist auf ein mehrstufiges Verfahren, das gemeinsam mit internen und externen Datenschutzexperten entwickelt wurde.
Auch KI-Chatbots mit Suche können berechtigt sein
Die Entscheidung stellt außerdem klar, dass auch KI-Chatbots mit Suchfunktionen Zugang zu den Daten erhalten können. Damit berücksichtigt die Kommission, dass klassische Suchmaschinen und KI-basierte Suchdienste zunehmend ineinandergreifen. Google soll grundsätzlich dieselben Daten teilen, die der Konzern selbst zur Optimierung seiner Suchdienste nutzt. Voraussetzung bleibt die Anonymisierung. Vor der Weitergabe darf Google prüfen, ob bei einem bestimmten Drittanbieter ernsthafte Risiken für Cybersicherheit oder Datenschutz bestehen. Die Kommission behält sich zudem vor, die Vorgaben später anzupassen, etwa wenn sich der Markt oder die Bewertung der Anonymisierung verändert.
Faire Preise und transparentes Verfahren
Die Kommission macht Google nicht nur inhaltliche Vorgaben, sondern auch organisatorische. Für den Zugriff auf Suchdaten soll es eine faire Preisformel geben. Außerdem muss der Zugang transparent geregelt werden. Damit soll verhindert werden, dass die Daten zwar formal angeboten werden, Drittanbieter sie praktisch aber kaum nutzen können. Nach Darstellung der Kommission waren die bisherige Angebote zur Datenweitergabe nicht wirksam genug. Die neuen Vorgaben sollen die Umsetzung der DMA-Pflichten präzisieren.
Keine Bußgeldentscheidung gegen Google
Bei den Entscheidungen handelt es sich um sogenannte Spezifizierungsmaßnahmen. Sie legen fest, wie Google bestimmte Pflichten aus dem Digital Markets Act erfüllen soll. Das ist etwas anderes als eine Untersuchung wegen Nichtbefolgung des DMA. Die Kommission stellt mit diesen Entscheidungen also nicht fest, dass Google gegen die Regeln verstoßen hat. Bußgelder sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Google ist seit September 2023 mit mehreren Diensten als Gatekeeper benannt. Dazu gehören Google Search, Google Play, Google Maps, YouTube, Android, Chrome, Google Shopping und die Online-Werbedienste des Konzerns. Seit März 2024 muss Google die entsprechenden DMA-Pflichten erfüllen. Dazu gehören auch die Interoperabilität mit Android-Funktionen und der Zugang zu anonymisierten Suchdaten für Drittanbieter.
Mehr Auswahl bei KI und Suche
Mit den Vorgaben will die EU-Kommission mehr Wettbewerb bei KI-Assistenten und Suchdiensten schaffen. Kleinere Anbieter sollen bessere Chancen erhalten, ihre Dienste auf Android-Geräten und im Suchmarkt anzubieten. Für Nutzer könnte das langfristig mehr Auswahl bedeuten. Alternative KI-Assistenten könnten tiefer in Android eingebunden werden. Suchmaschinen und KI-Suchdienste könnten ihre Angebote mit Daten verbessern, die bislang vor allem Google selbst zur Verfügung standen. Bis die Änderungen im Alltag sichtbar werden, dauert es allerdings noch. Die Suchdatenfreigabe soll im Januar 2027 starten. Die Android-Anpassungen folgen nach dem aktuellen Zeitplan erst im Juli 2027.
Danke Davito für den Tipp!
Unglaublich, was sich die EU da immer rausnimmt! Da sollen die in der EU sich doch ihre eigenen Smartphones inkl. Betriebssystem bauen und da können sie dann alles mal schön umsetzen. Und nur weil ich EU Bürger bin, muss ich mir diesen Mist gefallen lassen.
Geb ich dir vollkommen recht. Ich nutze zwar ein Apple Gerät aber da ist es nicht besser ich persönlich habe mich mit Absicht für ein abgeschottes System entschieden
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