Zum 1. Juli 2025 hat die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) ihren Verhaltenskodex vollständig neu gefasst. Mit der Einführung des „Verhaltenskodex 2.0“ reagiert die Organisation auf anhaltende Kritik am bisherigen Sperrverfahren für urheberrechtsverletzende Webseiten. Künftig soll nicht mehr ein internes Gremium, sondern ein Gericht über Sperransprüche entscheiden.

Bisheriges Modell: Privatwirtschaftliche Kontrolle mit Nachsicht der Behörde
Bislang reichten Rechteinhaber Sperranträge direkt bei der CUII ein. Ein interner Ausschuss prüfte die Anträge und empfahl gegebenenfalls eine Sperrung. Die Bundesnetzagentur behielt dabei im Hintergrund im Blick, ob die Netzneutralität gewahrt blieb – eine gerichtliche Prüfung der Ansprüche fand jedoch nie statt. Das sorgte wiederholt für Kritik, da das Verfahren vollständig außerhalb staatlicher Instanzen ablief.
Neues Verfahren: CUII koordiniert, Gerichte entscheiden
Mit dem Start des neuen Kodex übernimmt die CUII keine inhaltliche Prüfung mehr. Stattdessen koordiniert sie den Ablauf: vom Antrag der Rechteinhaber über das Gerichtsverfahren bis zur Umsetzung durch die Internetprovider. Auch die Aufhebung von Sperren – etwa bei entfallender Rechtsverletzung – fällt künftig in ihren Aufgabenbereich.
Welche Webseiten gesperrt werden können, bleibt weiterhin klar geregelt: Nur Angebote mit eindeutig strukturell rechtswidrigem Geschäftsmodell – wie etwa illegale Streamingportale für Filme, Serien, Musik oder digitale Bücher – gelten als sperrungsrelevant.
Bundesnetzagentur zieht sich vollständig zurück
Die Bundesnetzagentur hat die CUII bereits 2024 darum gebeten, sie künftig nicht mehr in das Sperrverfahren einzubinden. Als Grund nennt die Behörde eigene Ressourcenengpässe und neue gesetzliche Aufgaben, etwa durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz. Statt weiterhin Empfehlungen zu erarbeiten, riet die Bundesnetzagentur zur vollständigen rechtlichen Übertragung an die Justiz. Die CUII hat diesen Vorschlag nun mit dem neuen Kodex umgesetzt.
Bisherige Sperren: 80 Prozent weniger Zugriffe laut CUII
Trotz der Kritik wertet die CUII das alte Verfahren als Erfolg. Nach eigenen Angaben wurden bislang 25 große Webseiten mit mehreren hundert Domains blockiert. Alle Angebote sollen gezielt gegen Urheberrechte verstoßen haben. Die Zugriffszahlen auf diese Seiten gingen im Schnitt um rund 80 Prozent zurück.
Wer eine gesperrte Domain aufruft, landet automatisch auf einer Hinweisseite der CUII oder des eigenen Providers. Dort informiert die Organisation über die Sperre und verweist auf rechtliche Hintergründe. Die zentrale CUII-Landingpage zählte im Jahr 2024 laut eigenen Angaben rund 50 Millionen Zugriffe.
Netzneutralität und Netzsperren passen nicht zusammen. Wenn etwas gesperrt ist, gibt es keine Neutralität. Dass die Sperrungen zudem sinnfrei sind, muss hier nicht explizit erwähnt werden. Da wird wieder mal versucht, etwas zu kontrollieren, was man nicht kontrollieren kann. Denn nur weil etwas versteckt wird, ist es deswegen nicht weg. Man sieht es zwar auf den ersten Blick nicht mehr, aber wenn man gezielt sucht, findet man es trotzdem.
Mich würde auch mal interessieren, wie die CUII auf 80% weniger Zugriffe kommt. Dazu müssten die wissen, wie viele Zugriffe es insgesamt in einem definierten Zeitraum vor der Sperrung hatte. Gehen die dann wirklich hin, zählen die Zugriffe auf die gesperrte Domain und ziehen die Anzahl von der bisherigen ab, um dann zu behaupten, man hätte erfolgreich 80% der Zugriffe verhindert? Was für ein Unfug ist das denn bitte?
Vielleicht bin ich ja zu doof, um die Logik dahinter zu erkennen, aber wenn ich einen Server betreibe und keine Zugriffszahlen veröffentliche, wie will dann ein Aussenstehender wissen, wie viele Zugriffe auf meinen Server stattfinden? Und wie will man dann eine Statistik daraus erstellen? Mit herbeifabulierten Zahlen, die sich jemand aus irgendeiner finsteren Körperöffnung gezogen hat, um damit seine Existenz zu rechtfertigen?
Man arbeitet da letztlich mit Schätzungen. Tools wie SimilarWeb, Cloudflare Radar oder Netcraft fischen sich Infos aus allem Möglichen zusammen – etwa über Browser-Plugins, DNS-Anfragen oder Traffic-Daten von Providern. Das sind aber keine echten Zugriffszahlen, sondern bestenfalls grobe Hochrechnungen mit viel Spielraum nach oben und unten.
Aber klar, irgendwie muss die CUII ihr Dasein ja vor Geldgebern rechtfertigen.
„… wie etwa illegale Streamingportale für Filme, Serien, Musik oder digitale Bücher – gelten als sperrungsrelevant“
dann müsste man YouTube sperren ! Dort bekommt man z. B. Musik für die eigene Festplatte frei Haus.
Das Problem bei bspw. YouTube, Spotify etc. ist, dass nur weil ich etwas mit einem kostenlosen Account und teilweise ja auch ganz ohne Account davon herunterladen kann, wird der Download, der dann auf meiner Festplatte liegt, nicht automatisch legal.
Die Übertragung als Stream hat einerseits technische Gründe, aber es macht einen direkten Download unmöglich. Man braucht dann spezielle Tools (bei YouTube bspw. yt-dlp), um den Stream herunterzuladen und dann die Teile in einer Datei aufzubereiten. Während der Vorgang an sich und das Tool vollkommen legal sind, ist es die daraus resultierende Datei nicht.
Wenn man einen YouTube Premium Account hat (wer hat das schon?), sind Downloads inklusive afaik. Ob es da eine Beschränkung gibt, weiss ich nicht. Aber man erwirbt das Recht des Downloads über die monatlichen Abo-Gebühren. Rein rechtlich betrachtet müsste man alle Downloads löschen, wenn man das Abo kündigt. Das ist auch der Grund, warum man DRM bei Downloads eingeführt hat. Ob das bei YouTube Premium zum Einsatz kommt, weiss ich ebenfalls nicht, denn – wie gesagt – ich nutze kein YouTube Premium und kenne auch niemanden, der das nutzt.
Bei Spotify gibt es ebenfalls Möglichkeiten, Musik direkt und kostenlos herunterzuladen. Das macht es aber nicht automatisch legal.
Sog. illegale Streamingportale sind nicht wegen ihrem Angebot illegal, sondern weil sie den Rechteinhabern keine Gebühren für die angebotenen Medien bezahlen. Es ist vollkommen legal, Filme, Serien, Musik, … kostenlos zum Download im Internet anzubieten, wenn der Betreiber der Plattform die jeweiligen Rechteinhaber dafür entsprechend bezahlt.
Stammt der Download von einer legalen Quelle ist der Download legal!
In Deutschland ist die Privatkopie per Gesetz ausdrücklich erlaubt.
Man darf die Privatkopie sogar an Freunde weitergeben oder im Auftrag von Freunden machen.
Was nicht erlaubt ist: Die Privatkopie gegen Entgelt oder an Fremde weiterzugeben.
Siehe §53 UrhG.
Ja, die Privatkopie ist erlaubt. Aber die Weitergabe an Freunde darf nicht dauerhaft sein, sofern das Original nicht ebenfalls mitgegeben wird. Falls man das Original verkauft, muss man die Privatkopie vernichten. Das passiert in der Praxis aber nie.
Andere Frage: Wie möchte man im Zweifelsfall nachweisen, dass die (- hier beliebige Zahl einsetzen -) Terabyte an Musik und Filmen zuhause alle legalen Ursprungs sind? Man stelle sich folgendes fiktives Szenario vor:
„Stream bei Netflix und Co. abgegriffen und als MP4-Datei (Netflix Intro und Outro entfernt, Bitrate angepasst) auf dem PC gespeichert. Netflix ist eine legale Quelle und ich habe ein Recht auf eine Privatkopie. Netflix nimmt den Film dann irgendwann aus dem Sortiment. Davon kriege ich nichts mit. Irgendein Depp erfährt, dass ich ein riesiges Archiv zuhause habe und macht unter windigen Behauptungen eine Anzeige respektive informiert die Rechteinhaber darüber und die veranlassen alles weitere.“
Es heisst zwar immer „Im Zweifel für den Angeklagten“, aber da würde ich mich hier nicht drauf verlassen wollen.
Lustig – 80% kann schon sein, wenn man die Seiten über einen Provider versucht zu öffnen, der dies sperrt/weiterleitet. Aber ich glaub dass die 80% nun einfach einen VPN verwenden 🤣
oder den DNS im Router auf cloudflare umgestellt haben
Lol. Sicher nicht CloudFlare. Nimm lieber Quad9 Unsecured. Keinerlei Sperren. Auch nicht gegen bekannte Malware-Seiten etc., also Vorsicht walten lassen und nicht alles anklicken, was lustig blinkt.
Wem das nicht reicht, der kann eines dieser VPN-Angebote nutzen, wo man für ganz schmales Geld neben VPN auch gleich noch nen Usenet-Zugang mit einer Retention von über 10 Jahren bekommt.
Das grösste Problem dabei ist, dass man so viele Festplatten kaum kaufen und lagern kann, um das ganze Zeugs dauerhaft zu horten.
Aber ja, so ein privates Internetarchiv, einmal mit allem seit jeher, chrologisch sortiert, on-premise betrieben und permanent synchronisiert, so dass einem nichts entgeht, das hat durchaus seinen Reiz.
Um sicher zu gehen, dass man nicht auf illegale Seiten zugreift weil man einen alternativen DNS Server nutzt, der kann auf cuiiliste.de die von CUII gesperrten Domains einsehen und diese zB in der Hosts Datei einfügen um einen versehentlichen Aufruf zu verhindern
Viele SmartPhones haben eine Screen Recorder Funktion mit der ich beliebig Aufnahmen, Musik aufnehmen kann.
Wenn man von den aktuell 315 die effektiv doppelten (also die, die auf ein uns dieselbe Seite zeigen) abzieht, bleiben ca. 40 Domains übrig. Mag sein, dass ich da einige nicht zuordnen konnte. Die CUII spricht selbst von nur 25 Websites, die man in jahrelanger Arbeit (wie lange effektiv sagen sie nicht) hat sperren lassen. Also eigentlich wurden ja nicht die Websites gesperrt, sondern nur die dazugehörigen Domains in die Sperrlisten der ISPs aufgenommen.
Wie viele Millionen an Euros hat die CUII denn dafür kassiert? Und von wem? Für mich klingt das alles nach einem typischen, sinnfreien Lobbyverein, der gegenüber seinen Geldgebern irgendwann nicht mehr plausibel darlegen konnte, warum man ihn weiter am Leben halten soll. Bei solch bahnbrechendem „Erfolg“ dürfte das niemanden verwundern.
Man darf auch nicht vergessen, dass es mittlerweile unzählige legale Streaming-Anbieter zu durchaus moderaten Preisen gibt. Als die illegalen Streaming-Anbieter damals wie Pilze aus dem Boden geschossen kamen, gab es schlicht keine legalen Anbieter. Man hat also nur einen Markt bedient, der zu der Zeit quasi nicht existent war oder schlicht nicht gesehen wurde.
Den Kampf gegen illegale Streaming-Anbieter begrüsse ich ausdrücklich, denn die schmücken sich alle ausnahmslos mit fremden Federn. Die „Arbeit“ der CUII hingegen halte ich für sinn- und nutzlos – genauso wie den Verein selbst. Es war nie Ziel der Szene, ihre Releases für jedermann verfügbar zu machen (mit einzelnen wenigen Ausnahmen). Genauso wenig wie es jemals darum ging, irgendeinem Anbieter Schaden zu verursachen. Es war und ist ein Sport. Ein Wettbewerb. So wie man hier meinen könnte, es sei ein Wettbewerb möglichst schnell neue Windows ISOs bereitzustellen.