CUII führt neuen Verhaltenskodex ein – Sperrverfahren künftig mit richterlicher Kontrolle

Zum 1. Juli 2025 hat die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) ihren Verhaltenskodex vollständig neu gefasst. Mit der Einführung des „Verhaltenskodex 2.0“ reagiert die Organisation auf anhaltende Kritik am bisherigen Sperrverfahren für urheberrechtsverletzende Webseiten. Künftig soll nicht mehr ein internes Gremium, sondern ein Gericht über Sperransprüche entscheiden.

Symbolfoto: unsplash

Bisheriges Modell: Privatwirtschaftliche Kontrolle mit Nachsicht der Behörde

Bislang reichten Rechteinhaber Sperranträge direkt bei der CUII ein. Ein interner Ausschuss prüfte die Anträge und empfahl gegebenenfalls eine Sperrung. Die Bundesnetzagentur behielt dabei im Hintergrund im Blick, ob die Netzneutralität gewahrt blieb – eine gerichtliche Prüfung der Ansprüche fand jedoch nie statt. Das sorgte wiederholt für Kritik, da das Verfahren vollständig außerhalb staatlicher Instanzen ablief.

Neues Verfahren: CUII koordiniert, Gerichte entscheiden

Mit dem Start des neuen Kodex übernimmt die CUII keine inhaltliche Prüfung mehr. Stattdessen koordiniert sie den Ablauf: vom Antrag der Rechteinhaber über das Gerichtsverfahren bis zur Umsetzung durch die Internetprovider. Auch die Aufhebung von Sperren – etwa bei entfallender Rechtsverletzung – fällt künftig in ihren Aufgabenbereich.

Welche Webseiten gesperrt werden können, bleibt weiterhin klar geregelt: Nur Angebote mit eindeutig strukturell rechtswidrigem Geschäftsmodell – wie etwa illegale Streamingportale für Filme, Serien, Musik oder digitale Bücher – gelten als sperrungsrelevant.

Bundesnetzagentur zieht sich vollständig zurück

Die Bundesnetzagentur hat die CUII bereits 2024 darum gebeten, sie künftig nicht mehr in das Sperrverfahren einzubinden. Als Grund nennt die Behörde eigene Ressourcenengpässe und neue gesetzliche Aufgaben, etwa durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz. Statt weiterhin Empfehlungen zu erarbeiten, riet die Bundesnetzagentur zur vollständigen rechtlichen Übertragung an die Justiz. Die CUII hat diesen Vorschlag nun mit dem neuen Kodex umgesetzt.

Bisherige Sperren: 80 Prozent weniger Zugriffe laut CUII

Trotz der Kritik wertet die CUII das alte Verfahren als Erfolg. Nach eigenen Angaben wurden bislang 25 große Webseiten mit mehreren hundert Domains blockiert. Alle Angebote sollen gezielt gegen Urheberrechte verstoßen haben. Die Zugriffszahlen auf diese Seiten gingen im Schnitt um rund 80 Prozent zurück.

Wer eine gesperrte Domain aufruft, landet automatisch auf einer Hinweisseite der CUII oder des eigenen Providers. Dort informiert die Organisation über die Sperre und verweist auf rechtliche Hintergründe. Die zentrale CUII-Landingpage zählte im Jahr 2024 laut eigenen Angaben rund 50 Millionen Zugriffe.

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