Deutsche Glasfaser: Unverschämte Einschränkungen & Kosten für Routerfreiheit

Die Deutsche Glasfaser ist wohl der größte und bekannteste Anbieter für Glasfaser-Anschlüsse in Deutschland. Das Unternehmen aus Borken (NRW) muss allerdings auch den Gesetzen nachkommen. So gilt die Routerfreiheit in Deutschland auch für FTTH-Anschlüsse. FTTH steht dabei für “fiber to the home”. Der Anschluss endet laut Gesetz an einer passiven Dose.

Der Provider, auch “DG” genannt, muss diese Freiheit anbieten. Allerdings verlangt der Anbieter dafür eine Pauschale und einen Techniker-Termin. Doch dazu werden noch Dienste und Serviceleistungen gekürzt. Ein Unding, findet auch die Bundesnetzagentur und der Verbraucherschutz, wie einige Kunden berichten. Die FRITZ!Box 5530 hat die Diskussionen rund um die Routerfreiheit wieder ins Gespräch gebracht.

AVM, Netzwerkspezialist aus Berlin, hat vor Kurzem die FRITZ!Box 5530 auf den Markt gebracht. Eine neue FRITZ!Box für den direkten Glasfaseranschluss ohne Kupfer dazwischen. Genau dieses Modell bzw. die Ankündigung hat für einige Diskussionen rund um die Routerfreiheit gesorgt. Denn es war nie klar, wie es für FTTH-Anschlüsse aussieht. Doch nun steht fest: Der Anschluss endet beim passiven Übergabepunkt und der Kunde darf dort sein eigenes Endgerät anschließen.

Soweit so gut… Die Deutsche Glasfaser verbaut in der Regel einen passiven HÜP (Hausübergabepunkt) und einen Medienkonverter (ONT), welcher das Lichtsignal in ein elektrisches Signal (Ethernet) umwandelt. Theoretisch könnte man dort jeden Router von verschiedensten Herstellern anschließen, allerdings ist das noch keine Routerfreiheit, denn die ONT wird mit Strom betrieben und ist somit kein passiver Abschlusspunkt.

 

Nun gibt es vielfach Kunden, die gerne eine FRITZ!Box oder auch andere Router direkt an die Faser anschließen möchten. Die DG möchte für den “Rückbau” der ONT eine Pauschale von 60€ einheimsen. Außerdem werden die Service-Leistungen gekürzt. Im genauen Wortlaut heißt es:

"Allerdings müssen wir höflich darauf hinweisen, dass der HÜP (Hausübergabepunkt) generell im untersten Geschoss (Keller) installiert wird und Sie Ihrerseits dann für eine Verbindung zu Ihrem Endgerät sorgen müssten. Zusätzlich sieht unser Anschlussmodell auf jeden Fall die Installation eines ONT vor, der bei Beauftragung eines passiven Anschlusses dann nach Anschlussfertigstellung seitens unseres Field Service Technikers wieder vom HÜP gelöst wird, damit Sie Ihr geeignetes Endgerät dort anschließen können. Für die technische Umsetzung und die Arbeiten bei Ihnen vor Ort berechnen wir eine Kostenpauschale von 60 Euro.

Wir weisen höflich darauf hin, dass unser Fieldservice keine Konfiguration bzw. Installation Ihrer eigenen Endgeräte vornimmt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Sie bezüglich Ihrer Recherche für ein geeignetes Endgerät nicht unterstützen können. […] Ebenfalls können wir für kein Endgerät die Garantie übernehmen, dass es auch funktioniert."

Und weiter heißt es:

"Zudem möchten wir dringend erwähnen, dass nach Einrichtung eines passiven Anschlusses unsererseits jeglicher Support entfällt und zukünftig keine vertraglichen Änderungen bzw. Buchungen einzelner Optionen mehr möglich sind. Dies empfinden wir als nicht zielführend."

Die Bundesnetzagentur ist davon nicht begeistert, sowie einzelne Leser und Kunden der DG berichten. Auch der Verbraucherschutz soll schon alarmiert worden sein. Die Routerfreiheit ist Gesetz und somit Pflicht. Den Verbraucher dann mit diversen Einschränkungen und hohen Kosten davon abzuhalten, ist so nicht vorgesehen. Ob das überhaupt rechtens ist, Dienste einzuschränken, sei mal dahingestellt.

Außerdem sind viele Projekte und Anschlüsse vom Bund gefördert. Heißt: Die Erschließung von Gebieten ist dann nicht eigenwirtschaftlich. Dennoch möchte man dem Kunden Kosten auferlegen, um daran zu verdienen. Im Telekommunikationsgesetz (TKG) unter § 45d ist die Routerfreiheit nochmal genau erläutert.

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34 Kommentare zu “Deutsche Glasfaser: Unverschämte Einschränkungen & Kosten für Routerfreiheit

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