StreamOn – Telekom darf den Dienst vorläufig nicht weiterbetreiben

Herber Rückschlag für die Telekom. Laut einem Eilverfahren wurde entschieden, dass die Telekom StreamOn in der derzeitigen Form nicht weiter betrieben werden kann. Das Urteil ist nicht anfechtbar, der endgültige Richterspruch folgt dann noch.

Damit wurde das Urteil aus der Erstinstanz aus Köln bestätigt.„Der Grundsatz der Netzneutralität verpflichte die Anbieter von Internetzugangsdiensten zur Gleichbehandlung allen Datenverkehrs. Hiergegen werde verstoßen, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit für Videostreaming gegenüber anderen Diensten oder Anwendungen gezielt gedrosselt werde. Da der Grundsatz der Neutralität ein grundlegendes Funktionsprinzip des Internets zugunsten sämtlicher Nutzer schütze, sei es auch unerheblich, ob der Kunde mit der Buchung von „StreamOn“ in die Drosselung eingewilligt habe.“

„Außerdem sei es nach europäischen Roaming-Regeln verboten, für Roaming-Dienste im europäischen Ausland ein zusätzliches Entgelt gegenüber dem inländischen Endkundenpreis zu verlangen.“

Der Beschluss ist vom Freitag, den 12.Juli und damit wurde die Beschwerde durch die Telekom gegen das erste Urteil zurückgewiesen. Es geht aber nicht um den Dienst selber sondern um die Drosselung gegenüber Nutzern, die diesen Dienst nicht nutzen und auch das Roaming.

Somit muss die Telekom und auch andere wie Vodafone in diesen Punkten schnell nacharbeiten, bevor diese Dienste weiter beworben und vermarktet werden dürfen. Wie es jetzt für diejenigen aussieht, die StreamOn schon gebucht haben muss man auf eine Stellungnahme der Telekom abwarten. Aber da dürfte sich nichts ändern.

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