Urteil: Unitymedia darf Kundenrouter für Hotspots nutzen

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Kabelprovider Unitymedia die Kundenrouter so verändern darf, dass diese ein freies WLAN Netzwerk ausstrahlen. Unitymedia möchte ein flächendeckendes WLAN erreichen, wo sich Kabelkunden anmelden können, wenn diese ebenfalls bei Unitymedia sind. Router, die man selbst gekauft hat, sind nicht betroffen.

Keine Beeinträchtigung aber auch keine Zustimmung: Egal ob man das will oder nicht, Unitymedia darf (Widerspruch aber möglich ;-) )! Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW, weil diese eine „unzumutbare Belästigung“ sieht. Die Klage wurde abgewiesen und die Tür für mehrere Millionen Hotspots aufgeschlossen.

Im Jahr 2016 hatte Unitymedia darauf hingewiesen, dass man auf die Router eine Software aufspiele, die ein zweites WLAN Netz zur Verfügung stellt. Falls man dies aber nicht möchte, kann man widersprechen. Das öffentliche WLAN kann von anderen Unitymedia-Kunden mit den Zugangsdaten genutzt werden und ist vergleichbar mit einem Telekom Hotspot, der ebenfalls auf den Speedports vorhanden ist.

Thomas Koch sagte in der Urteilsbegründung: „Der ungestörte Gebrauch des Routers […] wird weder durch die Aktivierung […] noch durch dessen Betrieb beeinträchtigt.“ Somit steht der Kabelanbieter, welcher erst vor Kurzem mit Vodafone fusioniert ist, alle Wege offen, das WLAN durchzusetzen.

Es gäbe keine Gefährdung der Sicherheit oder Leistung, hielt der Karlsruher BGH fest. Das Widerspruchsrecht muss aber bleiben, denn nur somit ist ein unlauterer Wettbewerb ausgeschlossen. Die Verbraucherzentrale sieht das Ganze natürlich anders. Der Kunde soll selbst entscheiden, welche Geräte im Router angemeldet sind und mit der eigenen Leitung hantiert, heißt es.

Unitymedia hat derweil auch etwas Licht ins Dunkle gebracht: Man wird zusätzliche Bandbreite schalten, um die anliegende Geschwindigkeit nicht zu beeinträchtigen und den Hotspot ausreichend zu versorgen. Außerdem sei dies „zum Vorteil aller Kunden“. Eine Deaktivierung ist auch online im Kundencenter möglich, wobei hiernach wohl der Zugang zu anderen Hotspots weg fällt. Die Haftung für das Unitymedia WLAN liegt komplett beim Netzbetreiber selbst, heißt es weiter.

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30 Kommentare zu “Urteil: Unitymedia darf Kundenrouter für Hotspots nutzen

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