Heute tritt eine neue Regelung inkraft, welche das Reisen durch die Europäische Union wesentlich angenehmer gestalten sollte. Diese verbiet EU-weit das Geoblocking für Dienste mit digitalen Medien. So soll man auch im Urlaub auf seine Deutsche Videload-Mediathek oder sein Deutsches Netflix, bzw. Amazon Prime Video Zugriff haben.
Jedoch gilt diese Regel nicht für kostenfreie Angebote, wie die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen. Diese können jedoch freiwillig die Regel umsetzen. Bezahldienste, welche zur Umsetzung gezwungen werden, dürfen keine zusätzliche Gebühr für die Nutzung im Ausland verlangen. Amazon begrüßt diese Regel und meint, dass diese doch dem Konsumenten direkt zugute kommt.
Persönlich begrüße ich diese neue Freiheit auch und hoffe, dass man im Ausland eventuell seinen eigenen sowie den ausländischen Katalog, bei z.B. Netflix zur Auswahl hat. Was ich mich jedoch Frage… Ich bezahle für die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen doch den Rundfunkservicebeitrag, quasi sind das doch dann auch Bezahldienste oder nicht? Ich meine in Deutschland wird der Beitrag ja auch historisch bedingt wirklich offensichtlich von den Steuern getrennt abgeführt. ?
Via: EU
Gilt das auch für die EU-Überseegebiete in der Karibik, indischen Ozean, Südpazifik u.s.w. ?
Würde mich echt mal interessieren, ob man auf z.B. Futuna(EU-Gebiet zwischen den Fidschis und Samoa)
Netflix nach EU-Norm gucken kann .