Vertrag kündigen – Ist die E-Mail in Ordnung?

Bis morgen hätte jeder Anwalt sicherlich nein gesagt. Denn eine Kündigung war bisher, grob gesagt, nur gültig, wenn man diese auch unterschrieben und auf postalem Weg eingesendet hatte. Mit einem neuen Gesetz, welches ab dem 1. Oktober in Kraft tritt, ist diese obligatorische Unterschrift nicht mehr notwendig.

Berlin Deutschland Reichstag

Kurz gesagt: Auch E-Mails (oder Faxe) ohne Unterschrift („Textform“ – mit Unterschrift „Schriftform“) sind dann rechtsgültige Kündigungen, so die Bundesregierung auf Facebook. Sollten Unternehmen dies weiterhin in ihren AGB fordern, dann ist dies nicht mehr rechtens. (Ausgenommen sind notariell beurkundete Verträge.)

Persönlich finde ich dies eine gute Sache, da dies vor allem die Umwelt entlasten wird und es eben unnötige Wege und Umstände erspart. Eine Frage stellt sich mir aber dennoch, was ist, wenn jemand meinen E-Mail-Account übernimmt und in meinem Namen Kündigungen verschickt? Inwiefern sind diese dann rechtsgültig? Ich schätze hier gilt aber das Sprichwort, kommt Zeit, kommt Rat.

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10 Kommentare zu “Vertrag kündigen – Ist die E-Mail in Ordnung?

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