Samsung geht gegen die Stadt Datteln vor, weil diese bei der Ausstattung ihrer Schulen weiter auf iPads setzen will. Im Kern geht es um die Frage, ob eine Kommune bei einer Nachbeschaffung an einem bestehenden Apple-System festhalten darf oder ob sie den Auftrag so ausschreiben muss, dass auch andere Anbieter wie Samsung realistische Chancen haben.

Deutlich mehr als nur ein Vergabeverfahren
Für Datteln ist der Streit längst kein abstraktes Vergabeverfahren mehr. Die Stadt kann derzeit keine neuen Tablets anschaffen. Nach Angaben des WDR warten mehr als 600 Schüler auf neue Geräte. Hintergrund ist eine Beschwerde von Samsung gegen die geplante Beschaffung. In erster Instanz bekam die Stadt vor der Vergabekammer Westfalen noch Recht. Samsung legte dagegen Beschwerde ein. Nun muss das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.
Datteln arbeitet bereits mit tausenden iPads
In Datteln sind laut WDR derzeit rund 2.700 iPads an Schulen im Einsatz. Viele Geräte stammen noch aus der Pandemie-Zeit. Die Stadt will das bestehende System offenbar fortführen, statt parallel eine zweite Plattform einzuführen. Aus Sicht der Verwaltung ist das nachvollziehbar. Schul-IT besteht nicht nur aus dem Gerät selbst, sondern auch aus Verwaltung, Apps, Support, Zubehör, Unterrichtsmaterial und eingespielten Abläufen.
Ein Wechsel auf Android-Tablets wäre deshalb nicht einfach ein anderer Herstellername auf der Rechnung. Er würde die technische und organisatorische Struktur an den Schulen berühren. Genau das macht den Fall so heikel. Samsung führt den Streit formal über das Vergaberecht. Praktisch trifft die Verzögerung aber den Schulbetrieb.
Viele Kommunen schauen nach Datteln
Der Fall dürfte über Datteln hinaus Aufmerksamkeit bekommen. Der WDR nennt deutlich größere Zahlen aus anderen Städten: In Duisburg sind demnach mehr als 54.000 iPads im Einsatz, in Essen rund 74.000 und in Dortmund sogar 86.000. Viele Kommunen haben ihre Schulen in den vergangenen Jahren stark auf Apple-Geräte ausgerichtet.
Sollte Samsung mit seiner Beschwerde Erfolg haben, könnten Nachbeschaffungen auch in anderen Städten schwieriger werden. Dann müssten Schulträger genauer begründen, warum sie innerhalb eines bestehenden Systems weiter Geräte eines bestimmten Herstellers kaufen wollen. Das kann mehr Wettbewerb schaffen. Es kann aber auch laufende Digitalisierungsprojekte ausbremsen.
Wettbewerb ist wichtig, Blockade hilft Schulen nicht
Natürlich müssen öffentliche Aufträge fair vergeben werden. Eine Kommune darf sich nicht ohne sachlichen Grund dauerhaft auf einen Hersteller festlegen. Samsung hat daher grundsätzlich das Recht, eine Vergabe überprüfen zu lassen.
Trotzdem bleibt die Frage der Verhältnismäßigkeit. Bei bestehenden Schulumgebungen geht es nicht um eine komplett neue Ausstattung auf der grünen Wiese. Es geht um Ergänzungen, Ersatzgeräte und die Fortführung eines laufenden Betriebs. Wer dort einen Systembruch erzwingt oder Beschaffungen auf unbestimmte Zeit blockiert, verursacht nicht nur juristische Arbeit in Rathäusern, sondern konkrete Probleme an Schulen.
Genau deshalb wirkt Samsungs Vorgehen unglücklich. Der Konzern mag rechtliche Argumente haben. Als Signal an Schulen und Kommunen ist eine solche Beschwerde aber schwer vermittelbar. Wer als Bildungspartner wahrgenommen werden will, sollte nicht zuerst dafür sorgen, dass Schüler länger auf Geräte warten.
Entscheidung im September erwartet
Nach Angaben des WDR soll das Oberlandesgericht Düsseldorf im September entscheiden. Ein mögliches Szenario ist außerdem, dass der Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird. Dann könnte sich das Verfahren deutlich länger hinziehen.
Für Datteln hätte das direkte Folgen. Bis zur Klärung will die Stadt keine Tablets anschaffen, weil sie im Fall einer Niederlage eine Rückabwicklung riskieren könnte. Damit bleibt der Einkaufsstopp bestehen, obwohl der Bedarf an den Schulen längst da ist.
„Natürlich müssen öffentliche Aufträge fair vergeben werden. Eine Kommune darf sich nicht ohne sachlichen Grund dauerhaft auf einen Hersteller festlegen. Samsung hat daher grundsätzlich das Recht, eine Vergabe überprüfen zu lassen.“
…und damit ist alles gesagt.
Die genannten Schulen haben sich selber in die Einbahnstraße des golenden Käfig manovirert anstatt auf OpenSource zu setzen. Hoffentlich gewinnt Samsung, denn es kann nicht sein, dass wir nun von einer ordnungsgemäßen Vergabe absehen, weil man es „schon immer so gemacht hat“ und Mühen scheut.
Zumal eine digitale Souvernität, wie sie erfordlich ist und gefordert wird, sowieso mit Apple Geräte nicht möglich ist.
🫵☕️🫨 ne ne Habibi, folgekosten von Schulung der Lehrer und den Talahons kannst dann gerne übernehmen. Ganz ehrlich ausvmeinem Alltag ich weis nicht wozu die Tagediebe in der Stsdtverwaltung ein IPad Air 13 benötigen in der Schule ok hat sich bewehrt aber die Schäden und Glasbrüche. Steuergelder sind in Deutschland einfach nur noch verpufft und verschleppt
Bei einer Nachbestellung ist das doch totaler Unfug. Wenn die Klage durchkommt werden sich vermutlich einige Schulen/Städte einfach das ganze bleiben lassen und es so machen wie früher, mit Büchern! Und so würgt man die Digitalisierung ab.
Bei Büchern hat soweit ich weiß noch kein Verlag reingegrätscht wenn man gleiche Bücher von gleichen Verlag NACHbestellt hat um den Fundus zu erweitern und defekte auszutauschen, was ansonsten auch extremer Unfug wäre.
Ich will damit nicht Apple etc in Schutz nehmen, Bei neuen Projekten oder kompletten Neuausstattungen ist est natürlich legitim und geboten alle Anbieter zu prüfen.
Aha – hab ich’s doch gewußt: Es gibt sie noch immer – die Leibeigenschaft !!!
Willkommen zurück im Mittelalter! Nicht mehr lange hin, und es werden wieder Hexen (und Hexinnen) verbrannt !!!
Woran schnüffeln die eigentlich alle den ganzen Tag?
Nej, nej, nej …