Nachweisverfahren Mobilfunk: Bundesnetzagentur veröffentlicht App

Die Bundesnetzagentur hat kürzlich per Allgemeinverfügung neue Regelungen zur Minderleistung bei Mobilfunk-Internetzugängen erlassen. Konkret gibt man Werte vor, ab denen je nach Haushaltsdichte eine unzulässige Minderleistung vorliegt. Gleichzeitig gibt man Verbrauchern eine App an die Hand, mit der man einen entsprechenden Nachweis führen kann. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:

Das Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk ermöglicht Ihnen den Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk. Hierfür wird die tatsächlich gemessene Datenübertragungsrate Ihres mobilen Internetzugangs mit der mit Ihrem Anbieter vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate verglichen.

Im Falle des Vorliegens einer Minderleistung haben Sie die Möglichkeit, einen Minderungsanspruch oder ein Sonderkündigungsrecht gegenüber Ihrem Anbieter geltend zu machen.

Aber Achtung: Das Verfahren ist ziemlich aufwendig und komplex. Es sind durchschnittlich etwa 30 Messungen mit der App erforderlich und es gibt dabei wirklich sehr viel zu beachten. Wer von einer schlechten Mobilfunkverbindung betroffen ist, findet hier weitere Informationen sowie die Links zur besagten Mess-App.

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