Bundesnetzagentur muss 5G-Vergabe neu aufsetzen – Gericht bestätigt Kölner Urteile

Die Neuordnung des deutschen 5G-Frequenzverfahrens steht nun fest. Nach Monaten der Unsicherheit hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der Bundesnetzagentur verworfen und damit den Urteilen des Verwaltungsgerichts Köln endgültig Nachdruck verliehen. Damit ist klar: Die alte Entscheidungsgrundlage trägt nicht mehr. Die Behörde muss zurück an den Anfang und das gesamte Vergabepaket unter neuen Bedingungen noch einmal aufsetzen – ein Schritt, der sowohl rechtlich als auch politisch weit über den Mobilfunksektor hinausreicht.

Gericht rügt frühere Entscheidungswege

Im Mittelpunkt steht die Vergabeentscheidung aus dem Jahr 2018, auf deren Grundlage die 5G-Auktion vorbereitet und durchgeführt wurde. Schon damals gab es erhebliche Diskussionen um das Verfahren, doch erst das Verwaltungsgericht Köln legte die Schwächen offen. Die Richter monierten nicht nur eine mögliche Befangenheit innerhalb der Präsidentenkammer, sondern auch einen Verstoß gegen die im EU-Recht verankerte institutionelle Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. Zudem sei der Prozess an entscheidenden Stellen bereits vorgeprägt gewesen – ein schweres Versäumnis bei einer Entscheidung, die Milliardeninvestitionen steuert. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Zweifel nun bestätigt. Damit bleibt keine Ausweichroute: Die Bundesnetzagentur muss zentrale Elemente des alten Modells überprüfen und eine neue, verlässliche Grundlage schaffen.

Bundesnetzagentur will rasch Klarheit schaffen

Behördenpräsident Klaus Müller reagierte noch am selben Tag. Man werde das Verfahren „zügig neu aufrollen“, betonte er, um den Unternehmen baldmöglichst Planungssicherheit anbieten zu können. Zugleich unterstrich er, dass die bereits zugeteilten Frequenzen weiterhin gültig bleiben. Für die Netzbetreiber bedeutet dies zumindest auf operativer Ebene Stabilität, selbst wenn regulatorisch nun vieles wieder in Bewegung kommt. Kurzfristige Einschnitte erwartet Müller nicht. Der Netzausbau laufe kontinuierlich weiter, und daran werde sich vorerst auch nichts ändern.

Zwei zentrale Frequenzbereiche betroffen

Neu bewertet werden sollen die Regeln für zwei besonders wichtige Frequenzblöcke:
• 2-GHz-Spektrum
• 3,6-GHz-Spektrum

Beide Bereiche sind tragende Säulen des 5G-Netzes – einerseits für weiträumige Versorgung, andererseits für hohe Kapazitäten in Ballungsräumen. Die Bundesnetzagentur kündigt ein transparentes, nachvollziehbares und diskriminierungsfreies Verfahren an. Vor allem soll der Neustart frei von den juristischen Fallstricken bleiben, die das alte Modell letztlich zu Fall gebracht haben.

Sobald die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts vollständig vorliegt, will die Behörde das Verfahren offiziell erneut öffnen.

Ein seltener Vorgang – und ein deutliches Signal

Dass ein Regulierungsverfahren dieser Größenordnung noch einmal komplett zurück an den Start muss, ist selten. Umso genauer wird die Branche hinschauen, zumal die Neuordnung für neue Marktteilnehmer Chancen eröffnen könnte. Etablierte Unternehmen sehen sich dagegen zunächst mit einer Phase der Unsicherheit konfrontiert, die jedoch nur formal wirkt. Im täglichen Betrieb bleibt alles wie gewohnt, bis die Bundesnetzagentur neue Entscheidungen trifft.

Für die Behörde selbst bedeutet die Entscheidung mehr als nur eine juristische Korrektur. Dass ein Gericht ausdrücklich die Frage der Unabhängigkeit aufgreift, ist ein klarer Hinweis: Künftige Verfahren müssen strukturell robuster, nachvollziehbarer und weniger anfällig für Zweifel sein. Die Bundesnetzagentur wird sich daran messen lassen müssen.

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10 Kommentare zu “Bundesnetzagentur muss 5G-Vergabe neu aufsetzen – Gericht bestätigt Kölner Urteile

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