Der Staat wird moderner und stellt jetzt auf Wunsch auch das Führungszeugnis für Privatpersonen digital bereit: Es wird nach der Beantragung als PDF-Dokument erteilt und an das Zentrale Bürgerpostfach bei der BundID versandt.
Das digitale Führungszeugnis unterscheidet sich optisch vom gedruckten Führungszeugnis insbesondere durch den weißen Hintergrund und den aufgedruckten QR-Code. Die Gebühr beträgt für beide Varianten 13 Euro.
Das Bundesamt für Justiz beschreibt den Prozess der Beantragung wie folgt:
Das Digitale Führungszeugnis kann ausschließlich digital im Online-Portal des Bundesamts für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden.
Dafür benötigen Sie:
- einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) und aktivierter PIN bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte (sog. Unionsbürgerkarte)
- ein NFC-fähiges Smartphone
- eine Kreditkarte zur Bezahlung
- ggf. beizufügende Anlagen (wie z. B. den Nachweis für die Gebührenbefreiung oder für die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses)
Das Digitale Führungszeugnis wird als PDF-Dokument an Ihr Zentrales Bürgerpostfach bei der BundID (https://id.bund.de) – auch als Nutzerkonto Bund bekannt – versandt. Ein BundID-Konto können Sie im Verlauf der Beantragung erstellen.
