Die Bundesregierung arbeitet erneut an einer gesetzlichen Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, dass Anbieter entsprechende Daten bis zu drei Monate lang speichern sollen. Ermittler sollen so im Nachhinein nachvollziehen können, welchem Anschluss eine Adresse zum Tatzeitpunkt zugeordnet war. Begründet wird der Vorstoß mit der Bekämpfung von Cyberkriminalität. Gerade bei Online-Betrug, Hasskriminalität oder dem Missbrauchsdarstellungen von Kindern seien IP-Adressen oft die einzige verwertbare Spur. Ohne eine längere Speicherung liefen Ermittlungen ins Leere, heißt es aus dem Ministerium.

Was diesmal gespeichert werden soll
Konkret sollen Internetanbieter verpflichtet werden, IP-Adressen samt der für die Zuordnung notwendigen Zusatzdaten zu sichern. Standortdaten oder klassische Verkehrsdaten – also wer mit wem kommuniziert – sind laut Entwurf nicht vorgesehen. Der Zugriff soll weiterhin nur bei einem konkreten Anfangsverdacht möglich sein. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig spricht von einem verhältnismäßigen Instrument. Es handele sich nicht um eine umfassende Überwachung, sondern um eine gezielte Sicherung technischer Zuordnungsdaten. Bewegungsprofile oder Inhalte der Kommunikation seien ausdrücklich ausgeschlossen.
Ein alter Streit mit bekanntem Ausgang
Neu ist diese Debatte nicht. Versuche, eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu etablieren, gab es bereits mehrfach. Bestand hatten sie jedoch nie lange: Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof kippten frühere Regelungen wieder. Zu tief, so die Richter, greife eine anlasslose Massenspeicherung in Grundrechte ein. Auch daran ändert der aktuelle Entwurf wenig. Zwar beschränkt sich die geplante Speicherung formal auf IP-Adressen. Doch gerade diese lassen sich in der Praxis sehr wohl Personen zuordnen – insbesondere, wenn weitere Daten hinzukommen. Datenschützer sehen darin weiterhin einen Generalverdacht gegen alle Internetnutzer.
Kritik von mehreren Seiten
Entsprechend fällt die Reaktion kritisch aus. Datenschützer warnen vor einem erneuten Einstieg in eine Überwachungslogik, die bereits mehrfach gescheitert ist. Der Kern des Problems liege nicht im Mangel an Daten, sondern in fehlendem Personal, unzureichender technischer Ausstattung und langsamen Verfahren bei den Ermittlungsbehörden. Aus Polizeikreisen kommt hingegen gegenteilige Kritik. Dort gelten drei Monate Speicherfrist als zu kurz. Internationale Verfahren zögen sich häufig über deutlich längere Zeiträume. Ohne weitergehende Speicherpflichten bleibe das Instrument wirkungslos.
Politisch noch lange nicht entschieden
Der Gesetzentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Zwar ist die IP-Adressen-Speicherung Teil des Koalitionsvertrags von Union und SPD, doch spätestens im parlamentarischen Verfahren dürfte es erneut zu Auseinandersetzungen kommen. Klagen vor nationalen und europäischen Gerichten gelten bereits jetzt als wahrscheinlich. Unterm Strich bleibt der Eindruck eines bekannten Musters: Neue Argumente bringt der aktuelle Vorstoß kaum. Die rechtlichen Hürden sind unverändert hoch – und die Erfolgsaussichten entsprechend ungewiss. Ob dieser Anlauf mehr Bestand hat als seine Vorgänger, dürfte am Ende erneut nicht die Politik entscheiden.
Ein echtes Trauerspiel was die Politik hier immer wieder an Gründen vorschiebt, um eine Totalüberwachung von Bürgern zu etablieren. Man kann nur hoffen, dass die obersten Datenschützer auch dieses Mal wieder ein Verfahren anstrengen damit genau das nicht passiert. Wie wäre es stattdessen Geld und Mühen in die Fahndungsbehörden und die Vernetzung von ebendiesen zu investieren? Personal könnten die auch gut gebrauchen.
Es wird echt mal Zeit, die immer wieder neu aufkommenden Pläne zur Vorratsdatenspeicherung als das zu sehen was sie sind: Verfassungsfeindliche Bestrebungen und so sollte man auch mit den Initiatoren verfahren. Die Verantwortlichen gehören hinter Gittern.
Ich dachte der SED-Staat und und die Stasi sind Vergangenheit.
Anscheinend wünschen sich unsere Politiker (wenn auch nicht von allen gewählt),zB.die Partei mit weniger Stimmen als die zweite,wieder eine Totalüberwachung der Bürger.Widerlich kann ich nur sagen.die gehören alle sonstwohin aber nicht als Vertreter des Volkes.
Um Kriminellen beizukommen gibt es bestimmt andere Wege.
zB.mehr Personal mit besser Schulung.
steter Tropfen höhlt den Stein! Die Totalüberwachung kommt, nicht heute, nicht morgen, aber sie kommt.
„Konkret sollen Internetanbieter verpflichtet werden, IP-Adressen samt der für die Zuordnung notwendigen Zusatzdaten zu sichern. Standortdaten oder klassische Verkehrsdaten – also wer mit wem kommuniziert – sind laut Entwurf nicht vorgesehen. Der Zugriff soll weiterhin nur bei einem konkreten Anfangsverdacht möglich sein.“
Was ist mit Zusatzdaten gemeint? Wenn das so im Entwurf steht, ist das ziemlich nutzlos. Aber ich denke, dass es vorgängig darum geht, überhaupt ein Gesetz in diese Richtung zu haben, um später die Berechtigungen und den Datenumfang zu erweitern.
Es ist nicht bloss traurig sondern vor allem erschreckend, mitansehen zu müssen, dass niemand der Verantwortlichen sich über die Tragweite im Klaren ist und eine Handvoll offensichtlich inkompetente Leute über die Zukunft eines Mediums entscheiden, das sie nicht verstanden haben und auch nicht verstehen wollen. Was kommt dann als nächstes? VPN-Verbot so wie in China? Da sieht man ja wie wunderbar toll das funktioniert — nämlich gar nicht.
Aber man sieht das auch in anderen Bereichen: Wenn etwas gut ist und funktioniert, muss man es mit aller Gewalt zerstören. Die Gründe für diese Zerstörung reflektieren nie der Realität und sind nur vorgeschoben.
ich bin für Neuwahlen.
dieser unfähigen Regierung muss endlich das Handwerg weggenommen werden.