Die Neuordnung des deutschen 5G-Frequenzverfahrens steht nun fest. Nach Monaten der Unsicherheit hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der Bundesnetzagentur verworfen und damit den Urteilen des Verwaltungsgerichts Köln endgültig Nachdruck verliehen. Damit ist klar: Die alte Entscheidungsgrundlage trägt nicht mehr. Die Behörde muss zurück an den Anfang und das gesamte Vergabepaket unter neuen Bedingungen noch einmal aufsetzen – ein Schritt, der sowohl rechtlich als auch politisch weit über den Mobilfunksektor hinausreicht.
Gericht rügt frühere Entscheidungswege
Im Mittelpunkt steht die Vergabeentscheidung aus dem Jahr 2018, auf deren Grundlage die 5G-Auktion vorbereitet und durchgeführt wurde. Schon damals gab es erhebliche Diskussionen um das Verfahren, doch erst das Verwaltungsgericht Köln legte die Schwächen offen. Die Richter monierten nicht nur eine mögliche Befangenheit innerhalb der Präsidentenkammer, sondern auch einen Verstoß gegen die im EU-Recht verankerte institutionelle Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. Zudem sei der Prozess an entscheidenden Stellen bereits vorgeprägt gewesen – ein schweres Versäumnis bei einer Entscheidung, die Milliardeninvestitionen steuert. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Zweifel nun bestätigt. Damit bleibt keine Ausweichroute: Die Bundesnetzagentur muss zentrale Elemente des alten Modells überprüfen und eine neue, verlässliche Grundlage schaffen.
Bundesnetzagentur will rasch Klarheit schaffen
Behördenpräsident Klaus Müller reagierte noch am selben Tag. Man werde das Verfahren „zügig neu aufrollen“, betonte er, um den Unternehmen baldmöglichst Planungssicherheit anbieten zu können. Zugleich unterstrich er, dass die bereits zugeteilten Frequenzen weiterhin gültig bleiben. Für die Netzbetreiber bedeutet dies zumindest auf operativer Ebene Stabilität, selbst wenn regulatorisch nun vieles wieder in Bewegung kommt. Kurzfristige Einschnitte erwartet Müller nicht. Der Netzausbau laufe kontinuierlich weiter, und daran werde sich vorerst auch nichts ändern.
Zwei zentrale Frequenzbereiche betroffen
Neu bewertet werden sollen die Regeln für zwei besonders wichtige Frequenzblöcke:
• 2-GHz-Spektrum
• 3,6-GHz-Spektrum
Beide Bereiche sind tragende Säulen des 5G-Netzes – einerseits für weiträumige Versorgung, andererseits für hohe Kapazitäten in Ballungsräumen. Die Bundesnetzagentur kündigt ein transparentes, nachvollziehbares und diskriminierungsfreies Verfahren an. Vor allem soll der Neustart frei von den juristischen Fallstricken bleiben, die das alte Modell letztlich zu Fall gebracht haben.
Sobald die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts vollständig vorliegt, will die Behörde das Verfahren offiziell erneut öffnen.
Ein seltener Vorgang – und ein deutliches Signal
Dass ein Regulierungsverfahren dieser Größenordnung noch einmal komplett zurück an den Start muss, ist selten. Umso genauer wird die Branche hinschauen, zumal die Neuordnung für neue Marktteilnehmer Chancen eröffnen könnte. Etablierte Unternehmen sehen sich dagegen zunächst mit einer Phase der Unsicherheit konfrontiert, die jedoch nur formal wirkt. Im täglichen Betrieb bleibt alles wie gewohnt, bis die Bundesnetzagentur neue Entscheidungen trifft.
Für die Behörde selbst bedeutet die Entscheidung mehr als nur eine juristische Korrektur. Dass ein Gericht ausdrücklich die Frage der Unabhängigkeit aufgreift, ist ein klarer Hinweis: Künftige Verfahren müssen strukturell robuster, nachvollziehbarer und weniger anfällig für Zweifel sein. Die Bundesnetzagentur wird sich daran messen lassen müssen.

Trägt die Kosten der Frequenz-Versteigerung wieder der Endkunde über die im EU-Schnitt total überteuerten Mobilfunkpreise? Die Auktion spült ja ordentlich Geld ein. Wird über Steuergelder eine Firma entschädigt, die bei der vorherigen Auktion unrechtmäßig benachteiligt war?
Fragen über Fragen!
Ich vermute mal, dass bei dem neuen Verfahren insbesondere 1&1 unter Beobachtung stehen wird, wie man bei der Neuaufrollung agieren wird. Die kommen ja auch nur bedingt aus’m Knick mit dem Aufbau ihres Netzes, was ich so mitbekomme, ob nun Eigen- oder Fremdverschulden.
Neulich wieder in Österreich. Abgesehen vom Empfang in jeder Lebenslage ist das Land in jeder Beziehung ein Schlaraffenland. Zum Mobilfunk: Selbst Senioren haben dort mittlerweile nur noch ein Handy, kein Festnetz mehr und das zu Spottpreisen. Meine Lebensgefährtin hat bei unserem Besuch ihr Handy aus Deutschland ständig benutzen müssen. Jetzt zu Hause die Rechnung € 200 !!! So viel zum Roaming ???
Ich würde mal lieber eher sagen so viel zum Vertrag, den man selbst abschließt Augen auf beim Vertragsabschluss.
So ein Schlaraffenland sind wir auch nicht – in ländlichen, nicht touristischen Gebieten schaut es auch ggf. mau aus.
Allerdings haben wir damals aus der ersten UMTS-Auktion in D gelernt…
Warum Deine Lebensgefährtin allerdings bei EU-Roaming 200€ Rechnung zusammenbekommt, erschließt sich mir nicht. Da muss sie einen seltsamen Vertrag haben.
Österreich grenzt bspw an die Schweiz …
könnte eine Möglichkeit sein
Oder deine Lebensgefährtin hat vergessen EU-Roaming einzuschalten am Handy dann wirds halt teuer…..
Österreich grenzt bspw an die Schweiz …
könnte eine Möglichkeit sein
Hier hilft oft nur manuelle Netzwahl
Ist ja nicht so, als hätten das die „Schwurbler, Bedenkenträger und Verschwörungstheoretiker“, die man auch mal schlicht Kritiker nannte, schon damals genau so eingeschätzt…
Na das wird lustig, gerade im 2GHz Band. Das könnte alles noch mal etwas umsortieren, denn 1&1 hat man ja nur Frequenzen oberhalb von 2 GHz zugestanden. Zudem hatte 1&1 mit massiven Problemen des „open-RAN“ Experimentes im eigenen Netz zu kämpfen. Dann kommt bei denen noch die Migration von Telefonica zu Vodafone dazu.
Da GSM irgendwann auch endlich in die „ewigen Jagdgründe“ geschickt wird, wäre es an der Zeit LTE-A (Pro) und 5G NR auf allen Frequenzen einer Zwangskoexistenz zu unterziehen da eh alles über IP läuft, damit ist „Leitungsvermittelt“ endgültig aus den Kommunikationsnetzen verschwunden. Auch virtuell denn darüber läuft GSM zur Zeit in den Netzen.
Für Sprachtelefonie nutzen die beiden Standards (VoLTE bzw. VoNR) einen nahezu idendischen Ansatz der für LTE entwickelt wurde und wiederrum auf dem SIP Protokoll basiert, IP Telefonie nur als mobile Variante.
Aber das mit der Frequenzvergabe war eh mehr als Grenzwärtig da man 1&1 nicht dabei haben wollte, und unter gar keinen Umständen auf Frequenzen im unteren Spektrum verzichten wollte. Ich bin jetzt kein 1&1 Fanboy. Aber während wir E-Plus geopfert haben damit die KPN in NL nicht von Carlos Slim gefressen wird wie die A1 Telekom in Österreich, hat man in UK dafür gesorgt das der Wettbewerb erhalten bleibt und den vierten Netzbetreiber erhalten.
Also wäre es nur fair den „vierten Wettbewerber“ auch in Germany wieder aufzubauen den die Telefonica nur zu gern aufgefressen hat.
1&1 hat die letzten Jahre massig unternommen um endlich das Image los zu werden das man ja nur die Infrastruktur von anderen benutzt, größte Investition war da mal die Varsatel mit eigenem Netz.
In Versatel war vorher schon HanseNet/Alice aufgegangen über den Umweg o2 Germany GmbH und auch die BerliKomm unter dem Senat Wowereit.
Vielleicht ist ja mal „fairer Wettbewerb“ möglich, bei dem auch mal so etwas bedacht wird und nicht nur die Oligopolstellung der Platzhirsche.