Lange hat man über die Urheberabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten verhandelt. Jetzt hat man sich endlich geeinigt. Für einen USB-Stick ab 8 GB werden 0,30 Euro fällig. Bis 8 GB 0,14 Euro.
Immerhin wollten die Verwertungsgesellschaften bis zu 1,95 Euro haben. Man ringt dem Ganzen einen positiven Satz ab: „Die Unternehmen haben endlich Planungssicherheit“. Aber trotzdem ist es in unserer heutigen Zeit veraltet. Die Bitkom schreibt noch:
"Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder VG Wort zuständig. "
Nun gut, ist das Thema wenigstens endlich vom Tisch.
Quelle: bitkom.org/Presse
USB-Sticks und Speicherkarten – Urheberrechtliche Abgaben wurden festgesetzt
Absolut sinnfreie Abgabe. Typisch Steuersteuer.
gepostet mit der Deskmodder.de-App für Android
also sowas von „unneu“ das Thema ( finde ich) – eine Abgabe für sowas wie oben (be) geschrieben gab es auch schon zu Zeiten der (VHS) Videorecorder da man damit ja auch Filme aufnehmen / kopieren konnte
mehr Sinn würde es machen – nicht nur USB-Sticks & Speicherkarten – in diese Abgaben mit einzubeziehen sondern auch HDD´s / SSD´s – da sind die Datenmengen ( bei den heutigen Größen) ja auch erheblich größer
und schon braucht sich niemand mehr als „Schwerverbrecher“ zu fühlen nur weil er irgendwo was runterlädt ( wohlgemerkt nur zum Eigennutzung )
Ist das nicht schon durch die Abgabe auf PC/Laptop und externen Festplatten abgegolten?
Ja ist es.
Eigentlich blecht man für jedes nur erdenkliche Gerät. Drucker, DVD, Handy…..
Das gabs schon viel früher. Für mein erstes GRUNDIG Tonbandgerät TK140
mussten damals (ca. 1968) 9.- DM bezahlt werden.
Haha TK140, da hab ich glaub ich noch eins stehen.
LG
Es macht gar keinen Sinn für ein Medium für die private Kopie zu zahlen, das original gehört mir nämlich schon wenn ich ein physisches Medium habe. Auf HDDs zahlt man übrigens auch schon ewig!
https://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe
Auch bleibt man weiterhin ein „Schwerverbrecher“, legal bleibt weiterhin nur die Privatkopie, dazu muss man also schon vorher die Nutzungsrechte haben, bsp. kauf-CD, oder sie muss aus öffentlich freier Quelle stammen. Also Mitschnitt Bild/Ton der öffentlich rechtlichen. Das ist kein Freifahrschein zum Kopieren was einem gerade vor den Mauszeiger gesprungen ist.
Hauptsache Bier und Plastiktüten bleiben billig das ist doch das wichtigste ;-(