USB-Sticks und Speicherkarten – Urheberrechtliche Abgaben wurden festgesetzt

Lange hat man über die Urheberabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten verhandelt. Jetzt hat man sich endlich geeinigt. Für einen USB-Stick ab 8 GB werden 0,30 Euro fällig. Bis 8 GB 0,14 Euro.

Immerhin wollten die Verwertungsgesellschaften bis zu 1,95 Euro haben. Man ringt dem Ganzen einen positiven Satz ab: „Die Unternehmen haben endlich Planungssicherheit“. Aber trotzdem ist es in unserer heutigen Zeit veraltet. Die Bitkom schreibt noch:

"Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder VG Wort zuständig. "

Nun gut, ist das Thema wenigstens endlich vom Tisch.

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8 Kommentare zu “USB-Sticks und Speicherkarten – Urheberrechtliche Abgaben wurden festgesetzt

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