Google Datenschutzerklärung zum großen Teil rechtswidrig

Schon seit 2012 verwendet Google eine Datenschutzerklärung, die nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unwirksam sind. Jetzt hat das Kammergericht in Berlin dazu ein Urteil gefällt, welches aber noch nicht rechtskräftig ist.

Laut der Verbraucherzentrale hat sich Google umfangreiche Rechte zur Erhebung Kundendaten eingeräumt. So werden gerätespezifische Informationen, Standortdaten und auch personenbezogene Daten erfasst und mit den Diensten verknüpft. Das Problem ist, dass eine einfache Bestätigung beim Aufruf der Google Seite erfolgt, aber nicht rechtskonform ist.

Das Gericht betont, dass Teile der Datenschutzerklärung „so verschachtelt und redundant ausgestaltet“ seien, dass Nutzer das Ausmaß nicht erkennen können. Selbst die einberaumte Möglichkeit Dienste einfach so einzustellen oder zu ändern hält das Gericht für unwirksam. Insgesamt bemängelte das Gericht „13 Klauseln in der Datenschutzerklärung und 12 Klauseln in den Nutzungsbedingungen für unwirksam“.

Da das Kammergericht eine Berufung nicht zugelassen hat, hat Google gleich eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Damit wird es noch dauern, bis das Urteil auch rechtskräftig wird. Man kann nun gespannt sein, wie der Bundesgerichtshof darauf reagiert. Im Link befindet sich auch das Urteil als PDF.

Danke an Cluster Head

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4 Kommentare zu “Google Datenschutzerklärung zum großen Teil rechtswidrig

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