Der Samsung Internet Browser war bisher nur für Geräte aus der eigenen Firma konzipiert. Die Beta war schon ab März für das Nexus und Pixel erhältlich. Nun hat man den mobilen Browser offiziell freigegeben und es steht für das Nexus 6, Nexus 5X und das Huawei Ascent Mate 2 bereit.
Nebenbei auch für das Note 3, Nexus P6 und das Pixel XL. Diese aber werden für AT&T angegeben. Android 5.0 Lollipop oder höher ist die Voraussetzung, um den Browser installieren zu können. Über APKMirror lässt er sich aber auch herunterladen.
Integriert ist DuckDuckGo als Suchmaschine. Ein Content Blocker ist eingebaut und viele weitere Funktionen. Neu sind Web Payments, QR code scanner, Tab Swipe, Quick Menu. Die Web-Engine ist die Chromium 51.2704.
apkmirror.com/samsung-internet-for-android/
via: androidpolice
@moinmoin
@MAX
„Über APKMirror lässt er sich aber auch herunterladen“
ich dachte, diese alternativen Stores seien hier tabu?
Zitat MAX vom 22.05. zum Beitrag „bordeaux-chromium-browser-als-app“:
„verlangen Quellen, welche irgendwelche Apps dir zum Download anbieten und damit komplett an der Lizenzierung des Stores. für welchen diese Apps exklusiv verfügbar gemacht worden, vorbeigehen, was nicht erlaubt ist.“
@Holgi,
noch einmal: Es geht um „Quellen“ die auch kostenpflichtige Apps für Lau anbieten. Die werden wir hier nicht verlinken.
ja und? APKMIRROR bietet auch die kostenpflichtige APP MXPLAYERPRO für Lau an.
Zeig mir, dass die von Haus aus freigeschaltet ist. Dann reden wir weiter.
ist es nicht! wußte ich natürlich.
Wollte euch nur zeigen, dass ihr etwas doppelmoralisch seid:
APKMirror brüstet sich damit, die GEO-Restriktionen der APP Anbieter zu umgehen.
hxxp://www.apkmirror.com/faq/
Zitat:
Get around geo-restrictions and sideload popular apps that may not be otherwise available in your country.
glaube nicht, dass das allen App Anbietern schmeckt und sie ihre Apps dort gerne frei zum Download sehen.
Also, selbst wenn dort nur freie Apps angeboten werden, heißt das nicht, dass es 100% legal ist und in Übereinstimmung mit dem Lizenzgeber/dem Entwickler der APP steht. Sonst würde ja auch eine GEO-Restriktion ad-absurdum geführt.
Wir sind nicht „Doppelmoralisch“. Wir hatten letztens nur die Diskussion wegen einem Link in den Kommentaren, der auch kostenpflichtige Apps für Lau angeboten hatte. Und das hatten wir unterbunden indem wir den Link entfernt hatten. Bei solchen Links wie APK, oder Links zu ISOs ist es etwas anderes. Die müssten trotzdem aktiviert bzw. bezahlt werden.
und genau darin liegt die Doppelmoral:
es ist euch nicht egal, ob Links zu einem Store führen der kostenpflichtige Apps für Lau anbietet. Es ist euch aber egal, ob ein Store Apps anbietet, die eigentlich durch eine Regionssperre in bestimmten Ländern nicht angeboten werden sollte.
Geoblocking bzw. dessen Umgehung könnte gegen das Urheberrecht verstoßen:
Zitat Wikipedia (de.wikipedia.org/wiki/Geoblocking):
„Geoblocking kann durch Nutzung eines Proxy-Servers, der in einem nicht-gesperrten Land steht, Virtuelle Private Netze (VPN) und Anonymisierer umgangen werden.[3] Ob es sich hierbei jedoch um eine illegale Umgehung des Urheberrechts in Form der Wirksamen technischen Maßnahmen i.S.d. § 95a UrhG handelt, ist umstritten, gerichtlich aber noch nicht entschieden.“
Ach Holgi, du beantwortest dir die Fragen immer selbst. Ich zitiere dein Zitat: „Ob es sich hierbei jedoch um eine illegale Umgehung des Urheberrechts in Form der Wirksamen technischen Maßnahmen i.S.d. § 95a UrhG handelt, ist umstritten, gerichtlich aber noch nicht entschieden.“ Damit ist es nicht illegal, vor allem auch aus dem Grund, dass es unter Android fast von Haus aus eine Möglichkeit gibt Apps zu kopieren, wohingegen unter Windows diese Funktion nicht vorhanden ist, bzw. diese Möglichkeit aktiv verhindert wird. Schlussendlich, hat @moinmoin auch richtig ergänzt, dass die Lizenzierung bei den Windows Apps über den Store abläuft, wobei unter Android dies jede App für sich regeln kann.
Und damit sollte nun endlich mal Schluss sein mit dieser Debatte.