Schon vor knapp zwei Monden sickerte ein Entwurf zu einer neuen EU-Verordnung bzgl. der Einschränkungen des GeoBlockings der Europäischen Union durch. Jetzt wurde diese Reglung offiziell verabschiedet. Dies bedeutet nun, dass EU-Bürger in gut 10 Monaten, also sobald der EU-Ministerrat die Verordnung formell gebilligt hat und die Mitgliedsstaaten diese verabschiedet haben, frei durch die EU reisen und dabei überall auf die heimischen Streaming-Dienste à la Spotify, Apple Music, Groove, Netflix oder Amazon Prime Video zugreifen können.
Aktuell können die Anbieter die Nutzung des Dienstes in anderen Ländern unterbinden, was natürlich ärgerlich ist, wenn man zum Beispiel in den Urlaub fährt und im Auto seine Lieblingsmusik weiterhören möchte. Damit nun aber der Italiener nicht dauerhaft auf das deutsche Angebot zugreift, weil es hier eventuell eine Serie gibt, die es in Italien nicht gibt, hat die EU den Diensten verschiedene Maßnahmen zur Überprüfung des Wohnortes zugestanden. Diese sehen wie folgt aus:
Dienstleister für Online-Inhalte können „wirksame und zumutbare“ Maßnahmen ergreifen, um zu überprüfen, ob der Abonnent nicht dauerhaft in ein anderes EU-Land umgezogen ist, da sich die erforderlichen Urheberrechtslizenzen von Land zu Land unterscheiden können. Eine Liste zulässiger Methoden umfasst Überprüfungen von Personalausweisen, Zahlungsdetails, öffentlich verfügbaren Steuerinformationen, Postanschriften oder IP-Adressen. Die Dienstleister müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten verhältnismäßig ist und Schutzvorkehrungen einrichten, insbesondere für Überprüfungen von IP-Adressen.
Persönlich halte ich dies für faire Maßnahmen, vor allem unter dem Aspekt, dass das viele Dienste es eh schon so handhaben. Wie auch immer, diese neuen Regelungen der EU werden aber nur für kostenpflichtige Streaming-Angebote gelten, was bedeutet, dass z.B. die ARD für bestimmte Inhalte in ihrer kostenfreien Mediathek weiterhin einen deutschen Standort verlangen kann. Schlussendlich ist dies aber ein weiterer Schritt zu einem offenen Binnenmarkt, der in Zukunft noch weiter ausgearbeitet werden muss.
Quelle: EU
Für mich ein Schritt in die falsche Richtung. Ein freies Europa. Menschen dürfen reisen wohin sie wollen, aber die Musik muss zuhause bleiben? Ich halte GEO Blocking für ein Relikt der alten Tage. Ich finde auch das man Nutzern legale Werkzeuge geben muss damit sie nicht mit VPN oder anderen technischen Maßnahmen gezwungen sich ihre mediale Freiheit zu ertricksen. Es mag verständlich sein das in anderen Ländern andere Gebühren anfallen. Zumindest für einen zeitlich begrenzten Urlaub sollten da schon Ausnahmeregelungen möglich sein. Für mich widerspricht dieses Urteil ganz klar den europäischen Grundgedanken nach Freiheit und offenen Grenzen.
Ich denke Europa greift ja nur zu gerne überall regulierend ein. Die heilige Kuh der nationalen Gebühren gehört tatsächlich geschlachtet. Ich sollte als Europäer in Europa mit Sack, Pack und Musik überall in Europa zuhause sein dürfen. Wenn ich umziehe dann muss das nicht von einer Straße zur nächsten sein, sondern ich darf und kann mich frei in Europa bewegen und hin ziehen und arbeiten wo immer ich möchte. Dort darf ich auch meine Musik hören. Wie gesagt: Dieses Urteil widerspricht den europäischen Grundgedanken und ist nicht konform. Keine Ahnung was diese Richter geritten hat. Europa kann dies einfach durch eine Regulierung wieder aufheben.
@Tommy1967
warum soll geoblocking abschaffung der falsche weg sein..so ist es nun wenigstens möglich bald die heimischen me4dien sehen ..oder hören zu könen..egal wo man in europa ist..nun..durch das abschaffen von geoblocking wird doch all dieses erst zugänglich gemacht..warscheinlich hast du das falsch verstanden..
Ich habe den Artikel zig mal gelesen und kriege den andauernd in den falschen Hals. Lese ich den nur falsch? Geoblocking ist für mich wenn mir ein z.B USA Bürger einen Youtube Link sendet und ich den wegen der Gema nicht anspielen darf. Ich glaube DU hast es falsch verstanden.
A) Die GEMA-Sperre gibt es bei YouTube schon lange nicht mehr.
B) Genau das schafft die EU doch ab. Zitat von oben: „Dies bedeutet nun, dass EU-Bürger in gut 10 Monaten, also sobald der EU-Ministerrat die Verordnung formell gebilligt hat und die Mitgliedsstaaten diese verabschiedet haben, frei durch die EU reisen und dabei überall auf die heimischen Streaming-Dienste à la Spotify, Apple Music, Groove, Netflix oder Amazon Prime Video zugreifen können.“
OK. Danke. Ich bin da wohl beim Lesen über etwas gestolpert.
Kein Problem.
Gilt die Abschaffung des Geoblockings auch für den ORF?
Wenn er sein Angebot kostenfrei anbietet, dann nicht. Diese Verordnung zählt später nur für Dienste, die man für das Angebot bezahlt. (Netflix, Spotify) Hast du aber beispielsweise Spotify in Österreich abonniert und du wohnst da hauptsächlich, dann greift die Verordnung wieder, da Österreich ja zur EU zählt. Schweizer schauen nach der Verabschiedung dann natürlich in die Röhre, genauso wie Deutsche, die in die Schweiz reisen.