Netzneutralität: Freiraum für Spezialdienste wird untersagt – Lücke bleibt trotzdem

Wie netzpolitik.org gerade berichtet hat, wurde nun von der EU eine neue Verordnung zum digitalen Binnenmarkt vorgelegt, die auch beschlossen werden soll.
Die wichtigste Änderung in der veränderten Verordnung ist, dass die Telekommunikationsdienste keinen Dienst bevorzugen, oder benachteiligen dürfen. Darauf verweist eine neue Klausel in den Leitlinien.

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Eine kleine Lücke bleibt aber, die von den Telekommunikationsanbietern weiterhin ausgenutzt werden könnten. Die Zero-Rating-Angebote. Dabei können Dienste vom Datenvolumen ausgenommen werden und somit doch eine Bevorzugung gegenüber anderen Anbietern erhalten. Hier soll dann jedes Land alleine entscheiden können.

Aber auch wenn die Zero-Rating-Angebote erst einmal bleiben ist es ein riesengrosser Erfolg für das Internet und die Nutzer allgemein. Immerhin haben schon über 510.000 Menschen die Kampagne „Save the Internet“ unterzeichnet und damit beigetragen, dass die Freiheit des Internets erhalten wird.

Netzpolitik.org will zu einem späteren Zeitpunkt dann noch die detaillierten Leitlinien nachreichen.

Was meint ihr, reicht diese neue Änderung aus?

Netzneutralität: Freiraum für Spezialdienste wird untersagt – Lücke bleibt trotzdem
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