Unitymedia Kunden-Router dürfen für Hotspots ohne Zustimmung genutzt werden

Das nenne ich mal ein Urteil. Die Verbraucherzentrale hat gegen den Kabelnetzbetreiber Unitymedia geklagt, dass die Router nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden öffentlich genutzt werden können für das offene Hospot-Netz. In erster Instanz vor dem Landgericht Köln hatte man noch gewonnen. Nun aber wurde das Urteil vom Oberlandesgericht wieder kassiert.

„Da der Kunde jederzeit Widerspruch gegen die Nutzung seines Routers einlegen könne, sei das Vorgehen von Unitymedia für ihn keine unzumutbare Belästigung, entschied der 6. Zivilsenat (Az.: 6 U 85/17).“ Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, da man eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen hat.

Ist schon harter Tobak, wie das OLG es begründet. „Unitymedia habe ein berechtigtes Interesse, sein Dienstleistungsangebot durch Zusatzfunktionen auszuweiten. Außerdem gebe es ein Interesse der anderen Kunden, Wifi-Hotspots auch außerhalb der Privatwohnung zu nutzen. Die Software könne ohne Mitwirkung oder Störungen der Kunden aufgespielt werden. Anhaltspunkte für eine Sicherheitsgefährdung seien nicht vorgetragen worden.“

Man kann nur hoffen, dass der Bundesgerichtshof dies anders sieht. Auch wenn es sich hier nur um die zur Verfügung gestellten Router handelt, muss es doch eigentlich logisch sein, dass der Kunde erst zustimmen muss, ohne erst in dem Kleingedruckten die Passage zu suchen.

Quelle DPA, via: Infosat

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4 Kommentare zu “Unitymedia Kunden-Router dürfen für Hotspots ohne Zustimmung genutzt werden

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