Amazon steht in München erneut wegen Prime Video vor Gericht. Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht hat am Dienstag die Sammelklage gegen den Konzern begonnen. Es geht um eine Änderung, die viele Prime-Kunden bis heute ärgert: Seit Anfang 2024 blendet Amazon bei Prime Video Werbung ein. Wer den Dienst weiter ohne Unterbrechungen nutzen will, muss zusätzlich zahlen.
VBZ Sachsen will Amazon den Marsch blasen
Die Verbraucherzentrale Sachsen führt das Verfahren stellvertretend für rund 220.000 registrierte Kunden. Damit hat der Fall längst eine Größenordnung erreicht, die über den normalen Streit zwischen einem Anbieter und einzelnen Nutzern hinausgeht. Es geht um die Frage, was ein Konzern bei einem laufenden Abo einfach ändern darf – und wo die Grenze erreicht ist.
Aus werbefrei wurde plötzlich Werbefrei gegen Aufpreis
Prime Video war über Jahre ein fester Bestandteil der Prime-Mitgliedschaft. Für viele Kunden gehörte dazu auch, dass Filme und Serien ohne Werbeunterbrechungen liefen. Anfang 2024 änderte Amazon dieses Modell. Seitdem ist Werbung die Grundeinstellung. Die werbefreie Nutzung gibt es nur noch gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro im Monat.
Genau darin liegt der Kern des Streits. Amazon hat nicht einfach einen neuen Tarif eingeführt, den Kunden freiwillig buchen konnten. Vielmehr wurde ein bestehendes Angebot verändert. Wer den bisherigen Zustand behalten wollte, musste plötzlich zusätzlich zahlen.
Für viele Prime-Kunden ist das keine Kleinigkeit. Sie hatten bereits für eine Mitgliedschaft bezahlt und fanden sich anschließend in einem Modell wieder, das weniger bot als zuvor. Werbung wurde zum Standard, Werbefreiheit zur Zusatzleistung.
Verbraucherschützer halten Amazons Vorgehen für rechtswidrig
Die Verbraucherzentralen sehen darin eine unzulässige Vertragsänderung. Ihre Position ist klar: Wer ein werbefreies Angebot abgeschlossen hat, darf nicht später ohne ausdrückliche Zustimmung in ein Modell mit Werbung verschoben werden. Eine Mitteilung per E-Mail oder Hinweis im Kundenkonto reicht nach dieser Auffassung nicht aus.
Amazon hatte in dieser Frage bereits vor dem Landgericht München I eine Niederlage hinnehmen müssen.Einen ersten Dämpfer hatte Amazon in dieser Sache bereits vor dem Landgericht München I erhalten. Dort ging es um eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Zusatzkosten für die werbefreie Nutzung von Prime Video. Das Gericht sah Amazons Vorgehen kritisch und gab den Verbraucherschützern in wesentlichen Punkten recht. Rechtskräftig ist die Entscheidung jedoch noch nicht.
Die nun gestartete Sammelklage ist für Amazon deutlich unangenehmer. Denn hier geht es nicht nur darum, ob der Konzern sein Modell künftig ändern muss. Es geht auch um mögliche Ansprüche der Kunden. Sollte die Klage Erfolg haben, könnten betroffene Nutzer Geld zurückverlangen.
Amazon beruft sich auf Information der Kunden
Amazon weist die Vorwürfe zurück. Amazon hält die Kritik für unbegründet. Nach Darstellung des Konzerns wurden die Kunden frühzeitig über die Umstellung informiert. Die zusätzlichen Einnahmen begründet Amazon mit den hohen Kosten für Filme, Serien, Lizenzen und eigene Produktionen.
Das ist die Linie, mit der viele Streaminganbieter derzeit arbeiten. Die Kosten steigen, der Wettbewerb ist hart, und klassische Abo-Modelle liefern offenbar nicht mehr überall die gewünschten Margen. Aus Sicht der Anbieter ist Werbung deshalb ein zusätzlicher Erlösweg.
Für Kunden ändert das aber wenig am eigentlichen Problem. Sie haben keinen neuen Dienst gebucht, sondern ein bestehendes Abo unter veränderten Bedingungen vorgefunden. Genau dieser Punkt macht den Fall so relevant.
Verfahren ist auch für andere Streamingdienste wichtig
Der Prozess in München dürfte auch von anderen Anbietern aufmerksam verfolgt werden. Denn Amazon ist nicht der einzige Konzern, der an seinen Abo-Modellen dreht. Werbung, Zusatzpakete und neue Tarifstufen gehören inzwischen zum Alltag vieler Streamingdienste.
Sollte das Gericht Amazons Vorgehen kritisch bewerten, könnte das Folgen für die gesamte Branche haben. Dann wäre klarer geregelt, wie weit Anbieter bestehende Verträge nachträglich verändern dürfen. Gerade bei digitalen Diensten ist diese Grenze bislang oft unscharf.
Für Verbraucher hat das Verfahren noch eine zweite Bedeutung. Durch die neuen Sammelklage-Regeln können sich Betroffene leichter zusammenschließen. Sie müssen nicht mehr einzeln gegen einen großen Konzern vorgehen, sondern können Ansprüche gebündelt prüfen lassen.
Ein Urteil wurde zum Auftakt der Verhandlung noch nicht erwartet. Bis zu einer Entscheidung dürfte daher weiter Zeit vergehen. Für Amazon ist der Fall dennoch heikel. Denn am Ende geht es nicht nur um 2,99 Euro im Monat, sondern um die grundsätzliche Frage, wie verlässlich digitale Abos noch sind.

Vielen Dank für die Info.
Bin leider auch davon betroffen und immer noch sehr verärgert über Amazon.
Bin mal richtig gespannt, wie das Bayerische Obersten Landesgericht hier entscheidet.
Ist das ja wie auf hoher See (Ausgang immer ungewiss).
Schöne Grüße aus Niederbayern
christian