NIS-2-Richtlinie: DENIC ändert Angaben zu .de-Whois

Wer derzeit eine .de-Domain abfragt, sieht mehr als noch vor wenigen Monaten. Seit dem 6. Dezember 2025 gelten neue Vorgaben für Registrierungsdaten. Grundlage ist die nationale Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie. Für Domaininhaber bedeutet dies, dass die Spielräume bei der Anonymität enger werden, die Anforderungen an korrekte Angaben steigen. Die DENIC hat ihre Domainabfrage entsprechend angepasst. Ziel der Neuregelung ist es, hinter jeder Domain eine klar identifizierbare Zuständigkeit sicherzustellen, ohne dabei die datenschutzrechtlichen Schutzmechanismen vollständig preiszugeben. Der Spagat zwischen Transparenz und Datenschutz wird damit neu austariert.

Symbolfoto: unsplash

Der Provider wird sichtbar

Bei jeder .de-Domain wird künftig das zuständige DENIC-Mitglied genannt. Es handelt sich um den Provider, über den die Registrierung läuft. Die Anzeige erfolgt unabhängig vom Inhabertyp. Damit steht zu jeder Domain zumindest ein administrativ verantwortlicher Ansprechpartner fest. Selbst wenn personenbezogene Daten des Inhabers aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden, bleibt der Registrierungsweg nachvollziehbar. Für Ermittlungsbehörden, Rechteinhaber oder Sicherheitsforscher ist das ein nicht unerheblicher Fortschritt.

Klare Trennung zwischen Unternehmen und Privatpersonen

Die neue Regelung unterscheidet deutlich zwischen juristischen und natürlichen Personen – eine Differenzierung, die bereits aus der DSGVO-Praxis bekannt ist, nun jedoch regulatorisch präzisiert wird.

Juristische Personen werden (etwas) blank gezogen

Bei Unternehmen, Vereinen oder sonstigen Organisationen werden künftig öffentlich sichtbar:

  • Name und Anschrift des Domaininhabers
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Datum der Registrierung
  • Name und Kontaktdaten des zuständigen DENIC-Mitglieds

Wer eine Domain geschäftlich nutzt, muss folglich damit rechnen, dass vollständige Kontaktdaten öffentlich abrufbar sind. Die Transparenz steigt deutlich. Das ist politisch gewollt – insbesondere im Kontext von Missbrauchsbekämpfung, Phishing-Abwehr und IT-Sicherheitsvorfällen.

Natürliche Personen erhalten mehr Schutz

Anders verhält es sich bei privaten Domaininhabern. Hier bleiben personenbezogene Daten weiterhin geschützt. Öffentlich einsehbar sind lediglich:

  • Datum der Domainregistrierung
  • Name und Kontaktdaten des zuständigen DENIC-Mitglieds

Die Identität privater Inhaber wird nicht offengelegt. Der Kontakt erfolgt weiterhin mittelbar über den Provider. Damit bleibt das datenschutzrechtliche Schutzkonzept im Kern bestehen.

Gestufter Zugang bleibt erhalten

Unverändert bleibt das bereits seit der DSGVO etablierte Zugangsmodell. Domaininhaber können ihre hinterlegten Daten nach entsprechender Legitimation einsehen. Dritte – etwa Rechteinhaber oder Behörden – erhalten bei berechtigtem Interesse und nach Einzelfallprüfung Zugriff auf nicht öffentliche Informationen. Das Prinzip lautet weiterhin: Öffentlichkeit dort, wo regulatorisch erforderlich – Einzelfallprüfung dort, wo sensible Daten betroffen sind. Die neue Regelung verschiebt die Schwelle, hebt sie aber nicht auf.

Zweite Phase ab April 2026: Risikoprüfung von Registrierungsdaten

Mit dem 14. April 2026 beginnt eine weitere Umsetzungsstufe. Dann unterzieht DENIC Contact- und Domainaufträge einem systematischen Risk Assessment. Die DENIC prüft Registrierungsdaten automatisiert auf Plausibilität und mögliche Auffälligkeiten. Stellt sie Unstimmigkeiten fest, fordert sie das zuständige DENIC-Mitglied zur Verifizierung auf. Bleibt eine Klärung innerhalb der vorgesehenen Fristen aus, versetzt die DENIC die Domain zunächst in Quarantäne und löscht sie anschließend gegebenenfalls. In den ersten drei Wochen informiert DENIC betroffene Inhaber zusätzlich per E-Mail über eingeleitete Maßnahmen. Damit entsteht faktisch eine neue Qualität der Kontrolle: Nicht nur die Veröffentlichung ändert sich, sondern auch die laufende Überprüfung der hinterlegten Daten.

Was das für Domaininhaber bedeutet

Für Unternehmen bedeutet die Neuregelung vor allem eines: Die hinterlegten Kontaktdaten müssen korrekt, vollständig und dauerhaft aktuell sein. Da sie künftig öffentlich einsehbar sind, führen Fehler nicht nur zu regulatorischen Problemen, sondern unter Umständen auch zu Reputationsrisiken. Private Inhaber bleiben zwar weiterhin geschützt, allerdings greifen im Hintergrund strengere Prüfmechanismen. Unvollständige oder falsche Angaben können künftig schneller zu Maßnahmen führen. Mit der Anpassung der WHOIS-Abfrage verschiebt sich der Schwerpunkt klar in Richtung Nachvollziehbarkeit und Sicherheit. Die .de-Domain bleibt datenschutzsensibel – wird regulatorisch jedoch deutlich enger geführt als bisher. Die Zeiten anonymer oder halbvalider Registrierungsdaten nähern sich damit, zumindest im .de-Raum, ihrem Ende.

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