Apple Ads und Apple Maps fallen nicht unter den Digital Markets Act

Die Europäische Kommission stuft Apple Ads und Apple Maps nicht als sogenannte „Gatekeeper-Dienste“ im Sinne des Digital Markets Act (DMA) ein. Entsprechend unterliegen beide Angebote nicht den besonders strengen Wettbewerbsauflagen des Gesetzes.

Grafik: Apple

Keine zentrale Vermittlerrolle zwischen Unternehmen und Nutzern

Auslöser der Entscheidung war eine formelle Meldung Apples vom 27. November 2025. Darin hatte der Konzern argumentiert, dass weder Apple Ads noch Apple Maps eine zentrale Vermittlerfunktion zwischen Geschäftskunden und Endnutzern einnehmen. Nach Prüfung dieser Angaben folgt die Kommission dieser Einschätzung. Nach Auffassung der Behörde erfüllen beide Dienste nicht die Voraussetzungen eines „wichtigen Zugangstors“ („important gateway“) zum Markt. Genau dieses Kriterium ist jedoch entscheidend für eine Einstufung als Gatekeeper nach dem DMA.

Geringe Marktbedeutung in der EU ausschlaggebend

Zur Begründung verweist die Kommission unter anderem auf die vergleichsweise geringe Nutzung von Apple Maps innerhalb der Europäischen Union. Auch Apple Ads spiele im europäischen Online-Werbemarkt bislang nur eine untergeordnete Rolle und erreiche nicht die Marktrelevanz, die der DMA voraussetzt. Vor diesem Hintergrund kommt die Behörde zu dem Schluss, dass Apple in Bezug auf diese beiden Dienste keine marktbeherrschende Stellung innehat, die zusätzliche regulatorische Eingriffe rechtfertigen würde.

Gatekeeper-Einstufung Apples bleibt bestehen

Die Entscheidung betrifft ausschließlich Apple Ads und Apple Maps. Die bereits erfolgte Gatekeeper-Einstufung Apples für andere zentrale Plattformdienste bleibt davon unberührt. Apple wurde in den Jahren 2023 und 2024 unter anderem für den App Store und weitere Kerndienste als Gatekeeper eingestuft. Die EU-Kommission betont zugleich, dass sie die weitere Marktentwicklung beobachten werde. Sollten sich Nutzung, Reichweite oder wirtschaftliche Bedeutung der beiden Dienste deutlich verändern, könne eine Neubewertung erfolgen.

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