Gericht verurteilt Meta: 1.500 Euro Schadensersatz pro Instagram-Nutzer

Meta hat in Deutschland erstmals in mehreren Parallelverfahren vor einem Oberlandesgericht eine empfindliche Niederlage erlitten. Der 4. Zivilsenat am Oberlandesgericht Dresden verurteilte den Konzern wegen der Nutzung sogenannter „Business-Tools“ zur Zahlung von jeweils 1.500 Euro immateriellem Schadensersatz an betroffene Instagram-Nutzer. Gleichzeitig untersagte das Gericht Meta, die über diese Werkzeuge erhobenen personenbezogenen Daten weiterhin zu verarbeiten. Die Urteile datieren vom 3. Februar 2026. Sie sind rechtskräftig. Eine Revision ließ der Senat nicht zu.

Symbolfoto: unsplash

Tracking-Schnittstellen ohne tragfähige Rechtsgrundlage

Auslöser der Verfahren waren APIs, die Meta Unternehmen zur Verfügung stellt, um sie in eigene Webseiten einzubinden. Diese Schnittstellen erfassen Daten von Besuchern – darunter auch Informationen, die Rückschlüsse auf Nutzerprofile zulassen – und leiten sie an Meta weiter. Nach Überzeugung des Senats fehlt es für diese Form der Datenverarbeitung an einer wirksamen Einwilligung der Betroffenen. Weder hätten Nutzer transparent und informiert zugestimmt, noch lasse sich eine stillschweigende Zustimmung annehmen. Auch andere Rechtsgrundlagen der Datenschutz-Grundverordnung griffen nach Auffassung des Gerichts nicht. Weder ein berechtigtes Interesse noch eine vertragliche Erforderlichkeit rechtfertigten die Weitergabe der Daten. Damit qualifizierte der Senat das Vorgehen als rechtswidrig.

Gericht stärkt Rechte der Nutzer deutlich

Bemerkenswert ist die klare Haltung des Gerichts zum immateriellen Schaden. Der Senat macht deutlich, dass bereits der Verlust der Kontrolle über die eigenen personenbezogenen Daten einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann. Ein konkreter Nachweis seelischer Belastungen ist demnach nicht erforderlich. Ebenso wenig müssen Betroffene darlegen, auf welchen konkreten Webseiten die Business-Tools eingesetzt wurden. Entscheidend ist allein, dass Meta die personenbezogenen Daten ohne zulässige Grundlage weiterverarbeitet hat. Mit dieser Auslegung stärkt das Gericht die Position von Nutzern erheblich. Zugleich senkt es die Hürden für Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverstößen spürbar.

Signalwirkung für die gesamte Branche

Die Entscheidung dürfte weitreichende Folgen haben. Sie trifft nicht nur Meta, sondern grundsätzlich datengetriebene Geschäftsmodelle, die auf externe Tracking- und Analysewerkzeuge setzen. Für laufende und künftige Verfahren liefert das Urteil eine belastbare Grundlage, um Schadensersatz auch ohne nachweisbare Folgeschäden geltend zu machen. Gleichzeitig setzt das Oberlandesgericht Dresden ein klares Signal: Ohne wirksame Einwilligung gibt es keine Rechtfertigung für umfassendes Tracking. Für Meta bedeutet das Urteil mehr als eine überschaubare finanzielle Belastung. Es markiert eine juristische Zäsur – und zieht eine deutliche Grenze für den Einsatz eigener Business-Tools im europäischen Datenschutzrecht.

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