Microsoft: Zum Datenschutz und der Herausgabe von Daten an Dritte

Im August 2020 hatte Microsoft eine Kampagne gestartet, um die Nutzer aufzuklären, wie Microsoft mit dem Datenschutz und Datensicherheit umgeht. Wir hatten damals darüber berichtet. Inzwischen ist man nun schon beim vierten Beitrag angelangt.

Dieser behandelt den Umgang der Redmonder durch Anfragen von personenbezogene Daten durch Dritte, wie Regierungen oder bei Straftaten. Der US-Beschluss von 2018 Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act („CLOUD Act“) regelt eigentlich per Gesetz die Herausgabe von Daten. Doch Microsoft prüft hier nach eigenen Angaben jede einzelne Anfrage.

„Wir verteidigen die Daten unserer Kunden mit klar definierten und bewährten Richtlinien und Prozessen, strengen vertraglichen Verpflichtungen und, falls nötig, vor Gericht.“ Diese vier Punkte erläutert Microsoft genauer in dem neuen Beitrag, der sehr interessant ist. Die Anfragen im ersten Halbjahr 2020 weltweit und in Deutschland könnt ihr in den Bildern sehen.

  • Wir verwenden eine starke Verschlüsselung
  • Wir setzen uns für die Rechte unserer Kunden ein
  • Wir sind transparent
  • Wir konnten bereits viele juristische Erfolge erzielen

Natürlich wurde Microsoft auch gerichtlich gezwungen Daten herauszugeben. Aber trotzdem ist diese Vorgehensweise sehr zu begrüßen, dass nicht jeder Zugriff auf Daten erhält, nur weil eine Anfrage gestellt wurde. Aber lest euch das mal in Ruhe durch. Ist natürlich ein offizieller Beitrag, aber man kann auch zwischen den Zeilen einiges herauslesen.

Die schon bereitgestellten Artikel sind:

Microsoft: Zum Datenschutz und der Herausgabe von Daten an Dritte
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7 Kommentare zu “Microsoft: Zum Datenschutz und der Herausgabe von Daten an Dritte

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