DENIC Whois-Abfrage stark eingeschränkt

Ab heute ist bekanntlich die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Das hat auch massive Auswirkungen auf die deutsche Whois-Abfrage der DENIC: Während man sich hier früher den Namen und die Adresse des Domain-Inhabers anzeigen lassen konnte, ist dies nun nicht mehr möglich. Zwar musste man in der jüngeren Vergangenheit auch schon kleinere Hürden vor der Abfrage überwinden, aber jetzt ist eben ganz Schluss. Nur noch Behörden oder der Domain-Inhaber selbst (nach Angabe der Mailadresse oder Postleitzahl) können die komplette Abfrage sehen. Eine Ausnahme gibt es nur bei der Verletzung von Namensrechten.

Für einen fremden Dritten ist die Domainabfrage also praktisch unbrauchbar geworden. Gerade bei Online-Shops war es zur Überprüfung der Seriosität immer ganz nützlich zu wissen, wer die Domain registriert hatte. Aber so hat die DSGVO vielleicht auch für Webseitenbetreiber eine positive Seite.

Danke an Cluster Head für den Hinweis!

Quelle: Denic
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6 Kommentare zu “DENIC Whois-Abfrage stark eingeschränkt

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