Meta Smart Glass im Unterricht: Schule wirft Schüler raus und scheitert vor Gericht

Eine Smartbrille von Meta beschäftigt seit Monaten ein Wiener Gymnasium, die österreichische Justiz und inzwischen auch das Bildungsministerium. Ein Schüler erscheint seit Dezember 2025 mit dem Gerät zum Unterricht. Obwohl die Schule Smartbrillen ausdrücklich verboten hat, weigert er sich, darauf zu verzichten. Nach mehreren Suspendierungen wurde er schließlich von der Schule ausgeschlossen. Seine Eltern klagten dagegen und bekamen vor dem Bundesverwaltungsgericht recht. Das österreichische Bildungsministerium prüft inzwischen ein allgemeines Verbot von Smartbrillen an Schulen. Hintergrund sind nicht nur datenschutzrechtliche Bedenken, sondern auch mögliche Täuschungsversuche bei Prüfungen. Wie die Tageszeitung Der Standard berichtet, hat der Konflikt an dem Wiener Gymnasium bereits Folgen für den Unterricht. Lehrer und Mitschüler befürchten, ohne ihr Wissen gefilmt zu werden. Ob der Jugendliche tatsächlich unerlaubte Aufnahmen angefertigt hat, konnte bislang allerdings niemand nachweisen.

Symbolfoto: unsplash

Eine Brille, vier Suspendierungen und ein Schulausschluss

Begonnen hat der Konflikt im Dezember vergangenen Jahres. Mitschüler meldeten, dass der Jugendliche eine Smartbrille des Facebook-Mutterkonzerns Meta trägt. Die Schulleitung reagierte innerhalb weniger Tage mit einer Änderung der Hausordnung und untersagte entsprechende Geräte. Der Schüler ließ sich davon nicht beeindrucken. Er erschien weiterhin mit der Brille zum Unterricht und wurde zunächst für eine Woche suspendiert. Nach seiner Rückkehr änderte sich nichts. Drei weitere Suspendierungen folgten, teilweise über mehrere Wochen. Schließlich entschied die Schule, ihn ganz auszuschließen. Seine Eltern akzeptierten die Entscheidung nicht und beschritten den Rechtsweg. Das Bundesverwaltungsgericht hob den Ausschluss auf.

Kein Beweis für heimliche Aufnahmen

Für das Gericht war entscheidend, dass die Schule kein konkretes Fehlverhalten nachweisen konnte, das einen Ausschluss rechtfertigte. Weder lagen Beweise für heimliche Aufnahmen vor, noch reichten die geschilderten Befürchtungen der Mitschüler und Lehrer aus. Ein Schulausschluss darf nach Auffassung des Gerichts nicht allein darauf gestützt werden, dass sich andere Personen durch ein bestimmtes Verhalten unwohl fühlen. Dafür braucht es konkrete, festgestellte Tatsachen. Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass Smartbrillen an österreichischen Schulen grundsätzlich erlaubt wären. Das Gericht befasste sich mit der Rechtmäßigkeit des Schulausschlusses und nicht mit einer allgemeinen Zul,assung solcher Geräte im Unterricht. Die Bildungsdirektion hat inzwischen eine außerordentliche Revision erhoben. Wird diese zugelassen, landet der Fall beim Verwaltungsgerichtshof.

Das Problem steckt im Brillengestell

Bei einer Meta-Smartbrille sind Kamera und Mikrofone direkt in das Gestell integriert. Fotos und Videos lassen sich aufnehmen, ohne dafür ein Smartphone aus der Tasche holen zu müssen. Hinzu kommen Sprachsteuerung und KI-Funktionen. Meta setzt auf eine kleine LED, die während einer Aufnahme aufleuchtet. Für Personen in unmittelbarer Nähe soll damit erkennbar sein, wann die Kamera verwendet wird. Eine zuverlässige Kontrolle ist das allerdings nicht. Die Anzeige kann übersehen oder verdeckt werden. Im Internet kursieren zudem Anleitungen, mit denen sich die Beleuchtung manipulieren lässt. Für die Schule entsteht daraus ein  praktisches Problem. Selbst wenn jemand vermutet, gerade gefilmt zu werden, lässt sich das kaum überprüfen. Lehrer dürfen nicht einfach die gespeicherten Inhalte der Brille durchsuchen. Auch das österreichische Bildungsministerium verweist laut Der Standard auf diese Schwierigkeit. Ohne Mitwirkung des betroffenen Schülers sei kaum festzustellen, ob tatsächlich rechtswidrige Aufnahmen angefertigt wurden.

Mitschüler melden sich seltener

Wie stark sich die Situation auf den Unterricht auswirkt, schildern Lehrer und Elternvertreter gegenüber der Zeitung. Einige Schüler würden sich aus Angst vor möglichen Aufnahmen seltener melden. Andere hätten sogar auf Referate zur Verbesserung ihrer Noten verzichtet. Auch Lehrkräfte versuchen demnach, sich möglichst außerhalb des Kamerabereichs aufzuhalten. Auf den Gängen gehen Mitschüler dem Jugendlichen aus dem Weg. Dabei ist bislang nicht belegt, dass er überhaupt heimlich gefilmt hat. Schon die Möglichkeit einer Aufnahme reicht offenbar aus, um das Verhalten seiner Umgebung zu verändern. Der Konflikt trifft inzwischen auch den Schüler selbst. Nach Angaben der Elternvereinsvorsitzenden war er früher gut in seine Klasse integriert. Mittlerweile sei er weitgehend isoliert und spreche kaum noch mit seinen Mitschülern. Wenn er auf seine Brille angesprochen wird, zeigt er offenbar einen Ausdruck der Gerichtsentscheidung vor.

Bildungsministerium prüft Verbot von Smartbrillen

Das österreichische Bildungsministerium untersucht inzwischen, ob Smartbrillen und vergleichbare Geräte generell aus Schulen verbannt werden sollen. Neben möglichen Verletzungen der Privatsphäre spielen dabei auch Täuschungsversuche bei Prüfungen eine Rolle. Schon Smartphones und Smartwatches stellen Schulen vor Probleme. Eine Brille, die Aufgaben fotografieren, Informationen verarbeiten und über integrierte Lautsprecher ausgeben kann, ist noch schwieriger zu kontrollieren. Vor allem bei schriftlichen Prüfungen könnte das zum Problem werden. Ein Blick auf das Aufgabenblatt genügt unter Umständen, um dessen Inhalt von einer KI auswerten zu lassen. Ob und wie sich solche Funktionen im konkreten Fall nutzen lassen, hängt allerdings vom jeweiligen Brillenmodell und dessen Ausstattung ab. Ein allgemeines Verbot gibt es bislang nicht. Auch ein Zeitpunkt für eine mögliche Entscheidung des Ministeriums ist nicht bekannt.

Datenschützer sehen weiteren Handlungsbedarf

Der österreichische Datenschutzverein epicenter.works betrachtet Smartbrillen besonders in Schulen und anderen geschützten Bereichen kritisch. Geschäftsführer Thomas Lohninger verweist gegenüber dem Standard darauf, dass nicht erst die Speicherung einer Aufnahme problematisch sei. Bereits die Möglichkeit, jederzeit gefilmt zu werden, könne das Verhalten anderer Menschen beeinflussen. Hinzu kommt die Frage, was mit den erfassten Daten geschieht. Je nach Funktion können Smartbrillen Bild- und Sprachinformationen an die Dienste des Herstellers übertragen. Damit geht es nicht nur um Aufnahmen im Klassenzimmer, sondern auch um deren mögliche weitere Verarbeitung. Der Europäische Datenschutzausschuss beschäftigt sich laut dem Bericht ebenfalls mit Smart Glasses. Eine Untersuchung zu den Geräten ist in Arbeit. Für das Wiener Gymnasium bleibt die Situation vorerst unverändert. Der Schulausschluss wurde aufgehoben, die rechtliche Auseinandersetzung ist noch nicht abgeschlossen. Die Schule muss bis auf Weiteres mit einem Gerät umgehen, dessen mögliche Aufnahmen sie kaum kontrollieren kann.

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