EU nimmt Google im DMA-Verfahren stärker an die Leine

Die Europäische Kommission verschärft ihren Kurs gegenüber Google. In Brüssel wurden zwei formelle Präzisierungsverfahren eingeleitet, mit denen der US-Konzern bei der Umsetzung seiner Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Märkte unterstützt – und zugleich enger kontrolliert werden soll. Im Fokus stehen zentrale Fragen der Interoperabilität unter Android sowie der Zugang zu Suchdaten aus der Google-Suche.

Foto: Symbolfoto

Interoperabilität unter Android rückt in den Mittelpunkt

Im ersten Verfahren geht es um die Pflicht zur technischen Gleichbehandlung. Google muss Drittanbietern denselben wirksamen Zugang zu Hardware- und Softwarefunktionen ermöglichen, den auch eigene Dienste nutzen. Das betrifft insbesondere Funktionen des Betriebssystems Android, die für moderne KI-Anwendungen relevant sind. Die Kommission will klar festlegen, wie Google diesen Zugang auszugestalten hat. Der Kernpunkt liegt in der Befürchtung, dass Google eigene Dienste systematisch begünstigen könnte. Gerade weil KI-Anwendungen sich zunehmend zum zentralen Zugangskanal auf Smartphones und anderen mobilen Geräten entwickeln, will die Kommission frühzeitig gegensteuern. Ziel ist es, zu verhindern, dass sich Marktstrukturen verfestigen, bevor Wettbewerber überhaupt realistische Chancen auf Innovation und Sichtbarkeit erhalten.

Suchdaten: Mehr Transparenz für Wettbewerber

Das zweite Verfahren betrifft den Zugang zu Suchdaten. Google ist verpflichtet, anonymisierte Ranking-, Klick- und Abfragedaten aus Google Search unter fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen bereitzustellen. Die Kommission prüft nun konkret, wie umfangreich diese Datensätze sein müssen, wie die Anonymisierung erfolgt und wer Zugriff erhält. Besonders relevant ist dabei die Frage, ob auch KI-basierte Such- und Chatbot-Anbieter auf diese Daten zugreifen können. Aus Sicht der EU sind solche Datensätze entscheidend, damit alternative Suchangebote ihre Dienste verbessern und Nutzern echte Wahlmöglichkeiten bieten können – jenseits der marktbeherrschenden Google-Suche.

Kein Strafverfahren, aber klare Erwartungshaltung

Die eingeleiteten Verfahren sind ausdrücklich keine Feststellung eines Verstoßes. Vielmehr handelt es sich um einen formellen Regulierungsdialog, der Google aufzeigen soll, wie eine wirksame Umsetzung der DMA-Vorgaben auszusehen hat. Innerhalb von sechs Monaten will die Kommission die Verfahren abschließen. Spätestens nach drei Monaten sollen erste vorläufige Bewertungen vorliegen. Diese werden in nichtvertraulicher Form veröffentlicht, damit auch Marktteilnehmer und andere Interessierte Stellung nehmen können. Die Möglichkeit, bei späterer Nichteinhaltung Bußgelder oder Zwangsgelder zu verhängen, bleibt davon unberührt.

Hintergrund: Google als zentraler Gatekeeper

Google zählt zu den Unternehmen, die von der EU offiziell als sogenannte Gatekeeper eingestuft wurden. Bereits seit März 2024 ist der Konzern verpflichtet, die DMA-Regeln für Dienste wie Android, Google Search, Google Play, YouTube und weitere Plattformen vollständig einzuhalten. Mit den nun gestarteten Präzisierungsverfahren macht die Kommission deutlich, dass sie insbesondere bei Zukunftsthemen wie KI, mobilen Betriebssystemen und Suchtechnologien keinen Interpretationsspielraum zulassen will. Ziel bleibt ein digitaler Markt, in dem technologische Macht nicht automatisch über Marktzugang und Innovationschancen entscheidet.

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