Das Führungszeugnis könnte künftig nicht mehr zwangsläufig als Brief im Briefkasten landen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Nachweis zusätzlich in digitaler Form ermöglichen soll. Gedacht ist das Dokument weiterhin für klassische Anlässe, etwa bei Bewerbungen oder bei Tätigkeiten im Ehrenamt, bei denen ein Nachweis über Vorstrafen verlangt wird. Inhaltlich soll sich dabei nichts ändern. Das Führungszeugnis bleibt ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und beantwortet im Kern dieselbe Frage wie bisher: ob Einträge vorhanden sind oder nicht. Neu wäre lediglich die Bereitstellung – also der Weg vom Antrag bis zur Vorlage bei Arbeitgebern, Vereinen oder Institutionen.

Papier bleibt möglich, digitale Zustellung soll optional werden
Schon heute lässt sich ein Führungszeugnis online beantragen. Der Ablauf endet jedoch bislang trotzdem im analogen Teil: Das Dokument wird gedruckt und per Post zugestellt. Genau dieser Medienbruch soll nach den Plänen künftig entfallen – zumindest für Antragsteller, die sich bewusst für die digitale Variante entscheiden.
Das Papierdokument soll damit nicht abgeschafft werden. Wer den digitalen Weg nicht nutzen möchte oder kann, soll weiterhin wie gewohnt über das Bürgeramt gehen und das Führungszeugnis in der klassischen Form erhalten. Von einer Pflicht zur Digitalisierung ist im Entwurf ausdrücklich nicht die Rede.
Echtheitsprüfung über Barcode: Kontrolle per Smartphone vorgesehen
Damit ein digitaler Nachweis nicht zum Einfallstor für Manipulationen wird, sieht der Entwurf eine technische Prüfmöglichkeit vor. Das digitale Führungszeugnis soll einen Barcode enthalten, über den sich die Echtheit verifizieren lässt. Die Kontrolle soll dabei niedrigschwellig funktionieren – also auch per Smartphone, etwa durch Personalabteilungen oder Organisationen, die den Nachweis verlangen.
Der Gesetzgeber reagiert damit auf einen naheliegenden Einwand: Digitale Dokumente lassen sich theoretisch leichter verändern als Papier. Eine standardisierte Prüfroutine soll die Akzeptanz erhöhen und gleichzeitig den Missbrauch erschweren.
Ohne BundID kein digitaler Weg
Voraussetzung für die digitale Bereitstellung ist ein BundID-Konto. Das System dient als zentraler Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen des Bundes. Für die Nutzung ist typischerweise ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion erforderlich, weil darüber die Identität bestätigt wird. Wer diese digitale Identität nicht eingerichtet hat, bleibt beim bisherigen Verfahren. Das kann je nach Lebenslage ganz bewusst so sein – etwa wenn jemand die Online-Funktion nicht nutzt oder keine kompatible Infrastruktur zur Hand hat. Der Entwurf setzt daher auf Freiwilligkeit statt Zwang.
Relevanz in Beruf und Ehrenamt: viele Anwendungsfälle, viele Erwartungshaltungen
In der Praxis wird ein Führungszeugnis in zahlreichen Bereichen verlangt. Dazu zählen Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen, Aufgaben im Sicherheitsgewerbe oder bestimmte Jobs, bei denen Arbeitgeber besondere Zuverlässigkeit dokumentiert sehen wollen. Je nach Einsatzgebiet ist die Vorlage nicht nur „nice to have“, sondern rechtlich vorgeschrieben. Gerade dort könnte eine digitale Variante Prozesse beschleunigen. Ob das im Alltag tatsächlich funktioniert, hängt allerdings nicht nur von der Technik ab, sondern auch von der Akzeptanz derjenigen, die das Dokument prüfen müssen. Wenn Arbeitgeber oder Träger weiterhin auf Papier bestehen, bleibt der Vorteil begrenzt.
Gesetzgebungsverfahren läuft – Starttermin noch unklar
Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Schritt in Richtung digitales Führungszeugnis noch nicht final. Der Entwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat, erst danach kann die Umsetzung beginnen. Einen konkreten Zeitplan für die Einführung nennt die Bundesregierung bislang nicht. Unterm Strich reiht sich das Vorhaben in eine größere Entwicklung ein: Staatliche Nachweise sollen zunehmend auch digital verfügbar werden.
Können die gerne im Klo runterspülen