Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg: Digitale Verkündung von Gesetzen ab 2024

Mit dem Jahreswechsel haben die Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg auf eine ausschließlich digitale Online-Verkündung von neuen Gesetzen und anderen Vorschriften umgestellt. Das digitale Gesetz- und Verordnungsblatt hat dabei amtlichen Charakter, d.h. sein Inhalt ist rechtsverbindlich. Der Druck und Versand der bisherigen Papierverkündigungsblätter wird zeitgleich eingestellt.

Die elektronischen Veröffentlichungen können nach verschiedenen Kriterien gefiltert und beispielsweise nach Stichworten durchsucht werden. Interessierte haben zudem die Möglichkeit, einen Newsletter zu abonnieren, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.

Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg schließen sich damit dem Bund sowie einigen weiteren Ländern – darunter  Brandenburg, Bremen und das Saarland – an, die bereits erfolgreich auf eine ausschließliche elektronische Verkündung umgestellt haben.

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9 Kommentare zu “Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg: Digitale Verkündung von Gesetzen ab 2024

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