StreamOn und Vodafone Pass verstoßen gegen EU-Recht

StreamOn und Vodafone Pass laufen nun schon einige Jahre. Immer wieder gab es Ärger mit den Null-Tarif-Optionen, dass für ausgewählte Dienste der Datenverbrauch nicht angerechnet wird. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, was Richtungsweisend sein kann.

Denn man kam nun nach langer Zeit zu dem Urteil, dass beide Dienste gegen die Netzneutralität und damit gegen EU-Recht verstoßen. Also ein Nulltarif-Option an sich unzulässig ist. Schon 2019 hatte die Telekom den Service angepasst, nachdem es einen „Dämpfer“ gab. Aber die Bundesnetzagentur und Verbraucherverbände sind weiter gegen die Dienste vorgegangen.

Das bedeutet nun nicht, dass StreamOn und der Vodafone Pass sofort abgeschaltet werden müssen. Jetzt geht es wieder zurück zu den deutschen Gerichten, die sich aber an das EU-Urteil halten müssen. Das kann aber noch Jahre dauern. Man kann nur hoffen, dass die Urteile bald rechtskräftig werden und die Mobilfunkanbieter dann ihre Tarife anpassen müssen. Egal ob mehr Volumen oder sogar endlich bezahlbare Flatrates.

via: Spiegel
StreamOn und Vodafone Pass verstoßen gegen EU-Recht
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